Aufnahme einer Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

    Arbeitsaufnahme

    Hier erhalten Sie Informationen über Ihre Rechte und Pflichten, wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat eine Arbeit aufnehmen möchten.

    Beschreibung

    Arbeitnehmerfreizügigkeit

    Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zu den Grundfreiheiten der EU. Als Staatsangehörige/r der EU- Mitgliedsstaaten, einschließlich Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, haben Sie das Recht, Ihren Arbeitsplatz innerhalb dieser Staaten frei zu wählen. Sie benötigen keine Arbeitserlaubnis. Sie haben in jedem anderen der vorgenannten Staaten den gleichen Zugang zu Beschäftigung wie die Staatsangehörigen dieses Staats. Das heißt, Sie und Ihre Familienangehörigen haben dort ein Aufenthaltsrecht zur Ausübung Ihrer Beschäftigung. Als Staatsangehörige/r der vorgenannten Staaten dürfen Sie auch in einen anderen Mitgliedstaat einreisen und sich dort zur Arbeitsuche aufhalten. Jedoch besteht das Freizügigkeitsrecht zur Arbeitssuche nur für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten und darüber hinaus nur, solange Sie nachweisen können, dass Sie weiterhin Arbeit suchen und begründete Aussicht haben, eingestellt zu werden gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 1a Freizügigkeitsgesetz/EU.

    Das EURES-Netzwerk der europäischen Arbeitsverwaltungen und weiterer Arbeitsmarktdienstleister unterstützt Sie bei der Suche nach einer Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsstelle in einem anderen europäischen Land. Die EURES-Beratungsfachkräfte, die europaweit vernetzt sind, unterstützen Arbeit- und Ratsuchende mit Informationen und Vermittlungsangeboten.

    Das EURES-Portall bietet die Möglichkeit zur Selbstinformation und zur Einstellung eines eigenen Bewerberprofils, um gezielt nach Stellen zu suchen.

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit, Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)

    Öffnungszeiten

    Telefonisch: Montag bis Freitag 08:00 - 16:00 Uhr MEZ Chat: Montag bis Freitag von 09:00 - 15:00 Uhr MEZ

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 1815-1111

    E-Mail: make-it-in-germany@arbeitsagentur.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch * Bundesagentur für Arbeit (BA) * Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) * Nationales Koordinierungsbüro EURES (EURES-NCO) am 06.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Stichwörter

    Aufrnthaltsrecht, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Aufenthaltsrecht, EURES, Freizügigkeitsgesetz, Arbeitserlaubnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de