Arbeitsaufnahme
Hier erhalten Sie Informationen über Ihre Rechte und Pflichten, wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat eine Arbeit aufnehmen möchten.
Beschreibung
Arbeitnehmerfreizügigkeit
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zu den Grundfreiheiten der EU. Als Staatsangehörige/r der EU- Mitgliedsstaaten, einschließlich Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, haben Sie das Recht, Ihren Arbeitsplatz innerhalb dieser Staaten frei zu wählen. Sie benötigen keine Arbeitserlaubnis. Sie haben in jedem anderen der vorgenannten Staaten den gleichen Zugang zu Beschäftigung wie die Staatsangehörigen dieses Staats. Das heißt, Sie und Ihre Familienangehörigen haben dort ein Aufenthaltsrecht zur Ausübung Ihrer Beschäftigung. Als Staatsangehörige/r der vorgenannten Staaten dürfen Sie auch in einen anderen Mitgliedstaat einreisen und sich dort zur Arbeitsuche aufhalten. Jedoch besteht das Freizügigkeitsrecht zur Arbeitssuche nur für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten und darüber hinaus nur, solange Sie nachweisen können, dass Sie weiterhin Arbeit suchen und begründete Aussicht haben, eingestellt zu werden gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 1a Freizügigkeitsgesetz/EU.
Das EURES-Netzwerk der europäischen Arbeitsverwaltungen und weiterer Arbeitsmarktdienstleister unterstützt Sie bei der Suche nach einer Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsstelle in einem anderen europäischen Land. Die EURES-Beratungsfachkräfte, die europaweit vernetzt sind, unterstützen Arbeit- und Ratsuchende mit Informationen und Vermittlungsangeboten.
Das EURES-Portall bietet die Möglichkeit zur Selbstinformation und zur Einstellung eines eigenen Bewerberprofils, um gezielt nach Stellen zu suchen.
Ansprechpartner
Bundesagentur für Arbeit, Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Öffnungszeiten
Telefonisch: Montag bis Freitag 08:00 - 16:00 Uhr MEZ Chat: Montag bis Freitag von 09:00 - 15:00 Uhr MEZ
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 30 1815-1111
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
- EURES-Portal der EU-Kommission
- europaweit Stellenangebote finden und Bewerbungsunterlagen einstellen
- Informationen zu Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa
- Liste aller EURES-Beraterinnen und -Berater europaweit
- Liste aller EURES-Mitglieder und EURES-Partner in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten
- "Make it in Germany"-Portal der Bundesregierung
- mehrsprachiges Selbstinformationsangebot für ausländische Arbeitskräfte zu "Leben und Arbeiten in Deutschland"
- persönliches Beratungsangebot per Telefon, Mail mit den EURES-Beratungsfachkräften
- Customer Center in der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Telefon: +49 228 713 1313- Informationen zu aktuellen Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland
- Jobsuche-Portal der Bundesagentur für Arbeit (BA)
- weitere Stellen in Deutschland finden, eigene Bewerbergesuche aufgeben
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch * Bundesagentur für Arbeit (BA) * Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) * Nationales Koordinierungsbüro EURES (EURES-NCO) am 06.12.2023
Stichwörter
Freizügigkeitsgesetz, Aufrnthaltsrecht, Arbeitserlaubnis, Arbeitnehmerfreizügigkeit, EURES, Aufenthaltsrecht