Mitnahme von Tieren, Pflanzen, Alkohol, Tabak, Zigaretten und anderen Waren bei Reisen in der Union

    Tiere, Pflanzen, Alkohol, Tabak und Zigaretten bei Reisen in der EU mitnehmen

    Was Sie mitführen dürfen, wenn Sie in ein anderes EU-Land reisen, von außerhalb der EU in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen.

    Beschreibung

    Was darf ich mitführen?

    Was dürfen Sie mitführen, wenn Sie in ein anderes EU-Land reisen, von außerhalb der EU in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen? Ist Ihnen bekannt, dass für bestimmte Arten von Produkten Obergrenzen bestehen? Müssen Sie angeben, wie viel Bargeld Sie mit sich führen, oder müssen Sie Steuern auf das mitgeführte Bargeld zahlen? Wo können Sie mit Euros zahlen? Vor Flugreisen sollten Sie sich informieren, was Sie in Ihrem Handgepäck und Ihrem aufgegebenem Gepäck mitführen dürfen.

    Weitere Informationen:

    Reisen mit Haustieren und anderen Tieren in der EU

    Mitnahme von tierischen Erzeugnissen, Lebensmitteln oder Pflanzen

    Alkohol, Tabak, Bargeld und Verbrauchsteuern

    Ansprechpartner

    Your Europe Portal (Europäische Kommission)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Weitere Informationen

    Das Your Europe Portal liefert umfassende Informationen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen.

    Weitere Informationen:

    Gepäckbeschränkungen

    Bezahlen mit Euros

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Your Europe Portal (Europäische Kommission) am 20.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Stichwörter

    Mitnahme von Lebensmitteln, Handgepäck, Reisen mit Haustieren, aufgegebenes Gepäck

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de