Anzeige geänderter Daten eines Zulassungsinhabers EntgegennahmeOnline erledigen

    Eine Änderung Ihrer personenbezogenen Daten anzeigen

    Als Funkamateurin oder Funkamateur mit einem zugeteilten deutschen Amateurfunk-Rufzeichen müssen Sie der Bundesnetzagentur Änderungen Ihrer personenbezogenen Daten stets und unverzüglich mitteilen.

    Beschreibung

    Hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) Sie zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zugelassen und Ihnen ein personengebundenes Rufzeichen zugeteilt, müssen Sie der BNetzA über ein Online-Formular oder formlos per E-Mail oder Post unverzüglich mitteilen, wenn sich Ihre in der Zulassung erfassten personengebundenen Daten ändern. Das betrifft zum Beispiel Namensänderungen, einen Wohnortwechsel oder einen Wechsel der Staatsangehörigkeit.

    Zusätzlich können Sie über eine Änderungsanzeige der Veröffentlichung Ihrer Anschrift und des Standortes Ihrer ortsfesten Amateurfunkstelle in der Rufzeichenliste und der Rufzeichenabfrage widersprechen.

    Online-Dienst

    Eine Änderung Ihrer personenbezogenen Daten online anzeigen

    ID: B100019_111359824

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • SEPA-Überweisung

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Dienstleistungszentrum 10

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Hellweg 56

    44379 Dortmund

    Öffnungszeiten

    * Montag bis Freitag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0231 9955180

    Telefon Festnetz: 0231 99550

    E-Mail: Dort10-Pruefung@BNetzA.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Anzeige geänderter Daten

    Folgende Unterlagen sind erforderlich, wenn Sie sich nicht über den elektronischen Ausweis oder mittels persönlichen Zertifikats authentifiziert haben:

    • bei Änderung Ihres Namens:
      • Nachweis über die Änderung, beispielsweise:
        • Kopie der Heiratsurkunde oder
        • Kopie des Personalausweises
    • bei Änderung Ihrer Staatsangehörigkeit:
      • Kopie des Nachweises über Ihre Staatsangehörigkeit

    Für eine Änderung Ihrer Anschrift sowie bezüglich Ihres Einverständnisses zur Veröffentlichung Ihrer Anschrift oder des Standortes Ihrer ortsfesten Amateurfunkstelle sind keine Nachweise erforderlich.

    Voraussetzungen

    Sie besitzen eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    entfällt

    Verfahrensablauf

    Sie können die Anzeige zur Änderung Ihrer personengebundenen Daten online oder formlos per Post oder E-Mail bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) einreichen.

    Änderungen online anzeigen:

    • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Füllen Sie den Antrag vollständig online aus.
    • Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Nachweise hoch.
    • Senden Sie Ihren Antrag online ab.
    • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
    • Sie erhalten eine Bestätigung und eine Zahlungsaufforderung.
    • Sie überweisen die Gebühr.

    Änderungen per Post oder E-Mail anzeigen:

    • Schicken Sie Ihre Anzeige formlos und mit den gegebenenfalls erforderlichen Nachweisen per E-Mail oder per Post an die BNetzA.
    • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
    • Sie erhalten eine Bestätigung und eine Zahlungsaufforderung.
    • Sie überweisen die Gebühr.

    Fristen

    Jede Änderung Ihres Namens oder Ihrer Anschrift müssen Sie unverzüglich anzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Wochen

    Kosten

    Für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der gestellten Anzeige personengebundener Daten eines Zulassungsinhabers werden grundsätzlich einmalige Gebühren erhoben.: Gebühr 18.50 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 16.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Anschriftenänderung, Amateurfunk, Amateurfunker, Änderung persönlicher Daten, Personenbezogene Daten, Umzug, Widerspruch Rufzeichenliste, Bundesnetzagentur, Geburtsdatum, Rufzeichen, Änderung Amateurfunk, BNetzA, Namensänderung, Funkamateur, Adressänderung, Rufzeichenabfrage, Funkamateurin, Amateurfunkdienst, Rufzeichenliste, Staatsangehörigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English