Amateurfunkprüfung ZulassungOnline erledigen

    Teilnahme an einer Amateurfunkprüfung beantragen

    Die Teilnahme zur Amateurfunkprüfung können Sie bei der Bundesnetzagentur beantragen.

    Beschreibung

    Damit Sie in Deutschland zum Amateurfunkdienst zugelassen werden können, müssen Sie eine deutsche Amateurfunkprüfung erfolgreich absolvieren oder die Anerkennung einer ausländischen Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung oder Amateurfunk-Genehmigung beantragen.

    Die Teilnahme an einer deutschen Amateurfunkprüfung können Sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen. Die Zulassung zur Amateurfunkprüfung erfolgt in Form einer Einladung zur Amateurfunkprüfung.

    Die Amateurfunkprüfung findet im Multiple-Choice-Verfahren statt und besteht aus den 3 Teilen:

    • betriebliche Kenntnisse,
    • Kenntnisse von Vorschriften und
    • technische Kenntnisse.

    Um die Amateurfunkprüfung erfolgreich zu absolvieren, müssen Sie jeden der 3 Prüfungsteile bestehen. Wenn Sie einen oder mehrere Prüfungsteile nicht bestehen, können Sie diese wiederholen.

    Zur Vorbereitung auf die Amateurfunkprüfung können Sie die entsprechenden Kataloge mit Prüfungsfragen nutzen, die Sie auf den Internetseiten der BNetzA finden.

    Teilnahme an einer Zusatzprüfung

    Falls Sie bereits eine Amateurfunk-Prüfung Klasse E abgelegt haben, können Sie durch eine Zusatzprüfung von Klasse E in die Klasse A aufsteigen. Bei dieser Zusatzprüfung müssen Sie ausschließlich den Prüfungsteil technische Kenntnisse für die Klasse A ablegen. Sollten Sie die Amateurfunkprüfung der Klasse E im Ausland abgelegt haben, beantragen Sie bitte zunächst die Anerkennung.

    Bitte beachten Sie: Funkprüfungen und Funklizenzen anderer Funkdienste oder andere Tätigkeitsnachweise können nicht als Ersatz für das Ablegen einer Amateurfunkprüfung anerkannt werden.

    Online-Dienst

    Teilnahme an einer Amateurfunkprüfung online beantragen

    ID: B100019_111299552

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • SEPA-Überweisung

    Vertrauensniveau

    substantiell

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Dienstleistungszentrum 10

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Hellweg 56

    44379 Dortmund

    Öffnungszeiten

    * Montag bis Freitag: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0231 9955180

    Telefon Festnetz: 0231 99550

    E-Mail: Dort10-Pruefung@BNetzA.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antrag

    Wenn Sie eine Zusatzprüfung zur Klasse A beantragen:

    • Ihr Amateurfunkzeugnis der Klasse 3 oder Klasse E oder
    • Nachweis der BNetzA über die Anerkennung Ihrer ausländischen Amateurfunkprüfungsbescheinigung oder Amateurfunk-Genehmigung, die gegenüber der deutschen Klasse 3 oder Klasse E gleichwertig ist.

    Wenn Sie die Teilnahme zur Amateurfunkprüfung per E-Mail oder Post beantragen, benötigen Sie ergänzend als Identifikationsmittel:

    • eine beidseitige Kopie Ihres Personalausweises oder
    • eine Kopie Ihres Reisepasses

    Voraussetzungen

    Sie möchten den Amateurfunkdienst nicht zu kommerziellen Zwecken ausüben.

    Für die Zulassung zur Zusatzprüfung für die Klasse A:

    • Sie haben die Amateurfunkprüfung für die Klasse E erfolgreich absolviert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, können Sie dem Bescheid beziehungsweise dem Gebührenbescheid entnehmen.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die Zulassung zur Teilnahme an der Amateurfunkprüfung können Sie online, per E-Mail oder Post bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen

    Online-Antrag:

    • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Füllen Sie den Antrag vollständig online aus. Wählen Sie hier auch:
      • die gewünschte Prüfungsart,
      • den Prüfungsort und
      • das Prüfungsdatum.
    • Laden Sie gegebenenfalls Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
    • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
    • Die BNetzA sendet Ihnen einen Zwischenbescheid und eine Zahlungsaufforderung mit Angabe einer Zahlungsfrist.
    • Sie überweisen die Gebühr.
    • Sie erhalten eine Einladung zum Prüfungstermin.
    • Sie legen die Prüfung in der Regel in einer der Außenstellen der BNetzA ab.
    • Bestehen Sie die Prüfung, wird Ihnen die Prüfungsbescheinigung ausgestellt.
    • Sollten Sie einen oder mehrere Prüfungsteile nicht bestehen, können Sie diese innerhalb von 24 Monaten nachholen.

    Antrag per E-Mail oder Post:

    • Gehen Sie auf die Internetseite der BNetzA und öffnen Sie das Antragsformular.
    • Sie können das Formular wahlweise
      • direkt online ausfüllen
      • oder es herunterladen und dann ausfüllen.
         
    • Im Antragsformular wählen Sie auch:
      • das Prüfungsdatum.
      • den Prüfungsort und
      • die gewünschte Prüfungsart,
      • Schicken Sie den unterschriebenen Antrag anschließend entweder per E-Mail oder per Post an die BNetzA.
      • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
      • Die BNetzA sendet Ihnen einen Bescheid und eine Zahlungsaufforderung mit Angabe einer Zahlungsfrist.
      • Sie überweisen die Gebühr.
      • Sie erhalten eine Einladung zum Prüfungstermin.
      • Sie legen die Prüfung in der Regel in einer der Außenstellen der BNetzA ab.
      • Bestehen Sie die Prüfung, wird Ihnen die Prüfungsbescheinigung ausgestellt.

    Sollten Sie einen oder mehrere Prüfungsteile nicht bestehen, können Sie diese innerhalb von 24 Monaten nachholen.

    Fristen

    Anhörungsfrist: 24 Monate (Für den Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der Amateurfunkprüfung gibt es keine Frist. Wenn Sie einen oder mehrere Prüfungsteile nicht bestehen, können Sie diese innerhalb von 24 Monaten wiederholen. Sie sollten die Zulassung zur Wiederholungsprüfung spätestens 8 Wochen vor Ablauf dieser 24 Monate beantragen. Eine Zusatzprüfung können Sie nur als erneute Zusatzprüfung vollständig wiederholen.)

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 21 Tage

    Kosten

    Für Amtshandlungen im Zusammenhang mit dem gestellten Antrag auf Ausstellung einer Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung werden grundsätzlich einmalige Gebühren in Abhängigkeit der gewählten Prüfungsart erhoben.: Gebühr ab 41.00 EUR bis 84.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 16.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Zusatzprüfung Morsen, BNetzA, Amateurfunkzeugnis, Amateurfunkdienst, Prüfung, Bundesnetzagentur, Amateurfunk, Funkamateur, HAREC, Prüfungsbescheinigung, Klasse A, Rufzeichen, Klasse E, Amateurfunkprüfung, Novice-Prüfungsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English