Anzeige einer unwesentlichen Änderung von Endgeräten EntgegennahmeOnline erledigen

    Unwesentliche Änderung eines Endgerätes für den Digitalfunk BOS melden

    Sie müssen Änderungen an einem bereits für den Digitalfunk BOS zertifizierten Endgerät unverzüglich an die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) melden.

    Beschreibung

    Im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) werden Endgeräte von verschiedenen Herstellern genutzt. Um sicherzustellen, dass diese Endgeräte mit allen Netzkomponenten und untereinander kompatibel sind, dürfen Sie nur von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) zertifizierte Endgeräte verwenden.

    Die BDBOS hat in den Interoperabilitätsrichtlinien (IOP-Richtlinien) Leistungsmerkmale definiert, die alle Endgeräte erfüllen müssen. Die Einhaltung dieser definierten Leistungsmerkmale wird durch ein entsprechendes Zertifikat bestätigt.

    Wenn Sie als Herstellerin oder Hersteller an einem bereits zertifizierten Endgerät Änderungen vornehmen oder diese Geräte vertreiben, müssen Sie dies unverzüglich an die BDBOS melden. Das gilt auch, wenn die Änderungen die gesetzlichen Anforderungen nicht beeinflussen.

    Zu den sogenannten unwesentlichen Änderungen zählen unter anderen Veränderungen, die Sie ausschließlich am Gehäuse des Endgeräts vornehmen, nicht aber an der Software oder Hardware. Bei Leitstellenbestandteilen kann auch ein Austausch von Hardwarekomponenten eine unwesentliche Änderung sein.

    Die BDBOS prüft auf Basis Ihrer Meldung, ob tatsächlich eine unwesentliche Änderung vorliegt.

    • Dies gilt als der Fall, wenn die BDBOS Ihnen nicht innerhalb von 3 Monaten eine abweichende Entscheidung mitteilt.

    Handelt es sich nach Beurteilung der BDBOS hingegen um eine wesentliche Änderung, erhalten Sie innerhalb von 3 Monaten eine schriftliche Mitteilung. Dann müssen Sie in der Regel eine Änderungszertifizierung beantragen.

    Online-Dienst

    Unwesentliche Änderung bei Endgerät für den Digitalfunk BOS online anzeigen

    ID: B100019_111005140

    Beschreibung

    Wenn Sie Endgeräte für den Digitalfunk BOS herstellen oder vertreiben, müssen Sie diese zertifizieren lassen. Die Zertifizierung erhalten Sie bei der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Werden zertifizierte Endgeräte nur unwesentlich geändert, ist dies der BDBOS anzuzeigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • SEPA-Überweisung
    • Überweisung

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) - Zertifizierungsstelle

    Öffnungszeiten

    Bürozeiten Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: zertifizierungsstelle@bdbos.bund.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Überweisung/Zahlschein

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Anzeigeformular für unwesentliche Änderungen

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Zugang zum geschützten Bereich im Webportal der BDBOS haben.
    • Falls Ihr Firmensitz außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) liegt:
    • Sie müssen eine empfangsbevollmächtigte Person mit Anschrift innerhalb der EU oder des EWR benennen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Nach erfolglosem Widerspruch: Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie können unwesentliche Änderungen von Endgeräten online oder per Post mitteilen.

    Unwesentliche Änderungen von Endgeräten online melden:

    • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
      • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein ELSTER-Organisationskonto. 
    • Die BDBOS prüft Ihre Angaben.
    • Wenn Sie innerhalb einer Frist von 3 Monaten keine Mitteilung der BDBOS erhalten, gilt die Änderung als unwesentlich.
      • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung der BDBOS, wenn von Ihrer Seite Handlungsbedarf besteht und Sie zum Beispiel einen Antrag auf Änderungszertifizierung stellen müssten.
    •  Sie bezahlen die Gebühren.

    Unwesentliche Änderungen von Endgeräten postalisch oder per E-Mail melden:

    • Laden Sie das Formular "Änderungszertifizierung von Endgeräten" auf der Internetseite der BDBOS herunter.
    • Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie an die Zertifizierungsstelle der BDBOS.
    • Die BDBOS prüft Ihre Angaben.
    • Wenn Sie innerhalb einer Frist von 3 Monaten keine Nachricht von der BDBOS erhalten, gilt die Änderung als unwesentlich.
      • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung der BDBOS, wenn von Ihrer Seite Handlungsbedarf besteht und Sie zum Beispiel einen Antrag auf Änderungszertifizierung stellen müssten.
    • Sie bezahlen die Gebühren.

    Fristen

    Fristtyp: Anzeigefrist

    Unwesentliche Änderungen an einem für den Digitalfunk BOS zertifizierten Endgerät müssen Sie unverzüglich der BDBOS melden.

    Fristtyp:

    Dauer: 4

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 12 Wochen (Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.)

    Kosten

    Überweisung/Zahlschein SEPA-Überweisung: Gebühr 180.00 EUR

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 14.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    BOS-Funk, Unwesentliche Änderung, Interoperabilitätsrichtlinie, IOP-Prüfung, Zertifizierung, BOS-Prüfbericht, BOSNet, BOS, Digitalfunk BOS, BDBOS-Gesetz, Sicherheitsbehörden, Kommunikationssystem, BOS-Zertifizierung, BDBOS, Endgeräte, Digitalfunk

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English