Hinweise bzw. Meldung von Verstößen gem. § 4d FinDAG an die BaFin-Hinweisgeberstelle Entgegennahme

    Verstöße im Finanzdienstleistungsbereich melden

    Wenn Sie Hinweise auf Verstöße im Finanzdienstleistungsbereich haben, können Sie sich anonym an die Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden.

    Beschreibung

    Die Hinweisgeberstelle ist die zentrale Stelle in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Entgegennahme von Hinweisen zu tatsächlichen oder möglichen Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften ("Whistleblowing").

    Wenn Sie Hinweise zu Verstößen haben, können Sie sich vertraulich an die Hinweisgeberstelle der BaFin wenden oder diese anonym über das elektronische Hinweisgebersystem melden.

    Dabei geht es um Verstöße zu den Gebieten, die die BaFin beaufsichtigt. Zum Beispiel Verstöße gegen

    • Gesetze, 
    • Rechtsverordnungen, 
    • Allgemeinverfügungen und sonstige Vorschriften sowie 
    • Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Aufsichtsbehörden.

    Die BaFin bittet um Verständnis, dass die Rückmeldung und die Ergebnismitteilung nur solche Informationen enthalten können, die mit den Verschwiegenheits- oder Geheimhaltungspflichten der BaFin vereinbar sind. Auch kann sie Sie nicht bei der Durchsetzung etwaiger individueller Ansprüche unterstützen. Hierfür sind die Zivilgerichte zuständig.

    Über eventuelle Ansprüche zwischen Ihrem Arbeitgeber und Ihnen zum Ausgleich von Schäden, die auf Grund der Meldung bei der BaFin entstanden sind, entscheiden ebenfalls die Zivilgerichte. Wenden Sie sich, wenn Sie Rechtsschutz wegen Benachteiligung suchen, an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl oder eine andere zur Rechtsberatung befugte Stelle.

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Hinweisgeberstelle

    Adresse

    Postanschrift

    Graurheindorfer Straße 108

    53117 Bonn

    Hausanschrift

    Dreizehnmorgenweg 44-48

    53175 Bonn

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 41082355

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen. Wenn Sie Unterlagen haben, die Hinweise belegen, können Sie diese einreichen.

    Formulare

    Formulare: ja
    Onlineverfahren möglich: ja
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie möchten Hinweise zu Verstößen im Finanzdienstleistungsbereich melden und als Whistleblower geschützt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es gibt keine Rechtsbehelfe.

    Verfahrensablauf

    Konkrete Hinweise können Sie der Hinweisgeberstelle per elektronischem Hinweisgebersystem, per Post, per E-Mail, telefonisch oder persönlich erteilen. Wenn Sie anonym bleiben wollen, achten Sie bitte bei allen Kommunikationswegen darauf, dass Sie keine Informationen zu Ihrer Person übermitteln. Die Bearbeitung erfolgt in jedem Fall vertraulich. 

    Elektronisches Hinweisgebersystem:

    • Öffnen Sie das Hinweisgebersystem der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
    • Klicken Sie auf "Meldung abgeben" beziehungsweise loggen Sie sich mit Klick auf "Login" ein, wenn Sie bereits einen elektronischen Postkasten eingerichtet haben.
    • Folgen Sie den Schritten im Onlineformular. Falls Sie anonym bleiben möchten:
      • Geben Sie keine persönlichen Daten an, zum Beispiel Ihren Namen. Geben Sie auch keine Daten an, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, beispielsweise Ihr Verhältnis zu den Beteiligten.
      • Achten Sie auf die sichere Internetverbindung, dargestellt durch das Schloss-Symbol neben der Adresszeile.
      • Gehen Sie nach Möglichkeit direkt auf den Server, indem Sie von der Einführungsseite aus ein Lesezeichen beziehungsweise Bookmark setzen und dieses nutzen.
      • Nutzen Sie nach Möglichkeit kein technisches Gerät (zum Beispiel PC, Laptop, Smartphone), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. Insbesondere eine Intranetverbindung kann Ihre Anonymität gefährden.
    • Schicken Sie das Formular online ab.
    • Die BaFin prüft Ihre Meldung.

    Per Post:

    • Beschreiben Sie die Verstöße in einem formlosen Anschreiben.
    • Senden Sie das Schreiben an die Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
    • Die BaFin prüft Ihre Meldung.

    Per E-Mail:

    • Beschreiben Sie die Verstöße in einem formlosen Anschreiben.
    • Senden Sie das Schreiben an die E-Mail-Adresse der Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
    • Die BaFin prüft Ihre Meldung.

    Per Telefon:

    • Wählen Sie die Nummer der Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
    • Beschreiben Sie Ihr Anliegen.

    Persönlich

    • Vereinbaren Sie telefonisch einen Gesprächstermin.
    • Suchen Sie die Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn auf und schildern Sie die Verstöße persönlich.

    Fristen

    Für Sie gibt es keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Sie erhalten regelmäßig innerhalb von 3 Arbeitstagen eine Eingangsbestätigung von der BaFin. 
    Die BaFin gibt Ihnen in der Regel innerhalb von 3 Monaten (in besonders umfangreichen Fällen innerhalb von 6 Monaten) eine Rückmeldung zum Bearbeitungsstand und teilt nach Abschluss des Verfahrens das Ergebnis mit. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Meldungen bittet die BaFin um Verständnis, dass keine Regelbearbeitungsdauer angegeben werden kann.

    Kosten

    Für Sie entstehen keine Kosten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 06.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Whistleblowing, Finanzdienstleistungen, Verstoß, Hinweis, Whistleblower, Verstöße, Finanzen, Meldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English