Außer Kraft - Erlass des Ausbildungsdarlehens zur Vermeidung unbilliger Härte Gewährung

    Härtefallerlass der BAföG-Rückzahlungsschuld nach Ablehnung eines Kooperationserlasses beantragen

    Wenn der Kooperationserlass abgelehnt wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Härtefallerlass Ihres Darlehens stellen.

    Beschreibung

    Ihre Entscheidung für oder gegen ein BAföG-Ausbildungsdarlehen soll Sie nicht zu Verschuldungsängsten führen. So können Sie einen Härtefallerlass stellen, wenn der Kooperationserlass abgelehnt wurde.

    Mit Härtefall ist ein nur geringfügiger Verstoß gegen Ihre Pflichten zur Zahlung und Mitwirkung im gesamten Rückzahlungszeitraum gemeint.

    Ihr Antrag kann

    • zu einem Härtefallerlass führen:
      • Ihnen wird die (Rest-)Schuld Ihres BAföG-Darlehens erlassen.
    • zu einer Ablehnung führen:
      • Sie müssen die verbliebenen Schulden in Höhe Ihres BAföG-Darlehens einschließlich offener Kosten und Zinsen zurückzahlen.

    Sie können Ihren Antrag formlos

    • telefonisch,
    • schriftlich und
    • online

    beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen.

    Ansprechpartner

    Bundesverwaltungsamt (BVA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Barbarastraße 1

    50735 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr Freitag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 228 99358-2823

    Telefon Festnetz: +49 228 99358-0

    E-Mail: poststelle@bva-bund.de

    Internet

    Stichwörter

    BVA

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesverwaltungsamt (BVA), BF, BAföG-Rückforderungen

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    Eupener Straße 125

    50933 Köln

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    Servicezeiten Montag: 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwoch: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Donnerstag: 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr Freitag: 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 221 758-45454(BAföG-Hotline)

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift

    Stichwörter

    BVA

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • keine

    Formulare

    • Formulare: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform nötig: nein
    • persönliches Erscheinen: nein

    Voraussetzungen

    Sie können einen Antrag stellen, wenn

    • Ihnen ein Kooperationserlass vom Bundesverwaltungsamt (BVA) abgelehnt wurde.

    Voraussetzungen für den Härtefallerlass:

    • innerhalb des Rückzahlungszeitraums
      • wurden höchstens 1 Mal Anschriftenermittlungskosten gegen Sie erhoben;
        • das passiert, wenn Sie die Änderung Ihres Namens oder die Änderungen Ihrer Wohnanschrift nicht mitgeteilt haben und das Bundesverwaltungsamt (BVA) diese ermitteln musste
      • wurde nie ein Bußgeld gegen Sie bestandskräftig festgesetzt;
        • Bußgelder werden erhoben, wenn Sie Änderungen der maßgeblichen Familien- und Einkommensverhältnisse während einer Freistellung oder Stundung nicht mitgeteilt haben
      • haben Sie sämtliche Zahlungsverpflichtungen einschließlich Kosten- und Zinsforderungen beglichen;
        • sind Rückstandszinsen höchstens für die Dauer von insgesamt 150 Tagen angefallen.

    Hinweis
    Zinsen werden immer dann erhoben, wenn Sie mit einer Zahlung mehr als 45 Tage in Rückstand geraten sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie formlos

    • telefonisch
    • schriftlich und
    • online

    beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen.

    • Wenn Sie Ihren Antrag telefonisch stellen:
      • Rufen Sie eine der angegebenen Telefonnummern des BVA an.
      • Stellen Sie den Antrag.
    • Wenn Sie Ihren Antrag schriftlich stellen:
      • Schicken Sie den formlosen, sowie unterschriebenen Antrag - unter Angabe Ihres Geschäftszeichens - per Post an das BVA.
    • Wenn Sie Ihren Antrag online stellen:
      • Öffnen Sie das BAföG-Online Portal des BVA und registrieren Sie sich dort.
      • Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Folgen Sie den Schritten in der E-Mail, um die Registrierung abzuschließen.
      • Melden Sie sich im BAföG-Online Portal an.
      • Klicken Sie "Antragsformulare" an und wählen Sie das Formular "Härtefallerlass" über den Button "Antrag stellen" aus.
      • Füllen Sie das Formular aus und drücken Sie auf den Button "Senden".
    • Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie per Post vom BVA.
    • Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, sind Sie schuldenfrei und müssen das Darlehen nicht mehr zurückzahlen.
    • Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, müssen Sie die verbliebene Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe zurückzahlen.

    Fristen

    Antragstellung: innerhalb 1 Monats nach Ablehnung des Kooperationserlasses

    Bearbeitungsdauer

    • Bearbeitungsdauer des Antrags: 3 Monate

    Kosten

    • keine

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

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    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 04.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Bundesausbildungsförderungsgesetz, BVA, Ausbildungsdarlehen, Bundesverwaltungsamt, Härtefallerlass, Erlass, Bafög, unbillige Härte, BAföG-Rückzahlungsschuld, BAföG-Darlehen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English