• Kalletal (Landkreis Lippe, Nordrhein-Westfalen)
Außer Kraft - Erlass des Ausbildungsdarlehens zur Vermeidung unbilliger Härte Gewährung

Härtefallerlass der BAföG-Rückzahlungsschuld nach Ablehnung eines Kooperationserlasses beantragen

Wenn der Kooperationserlass abgelehnt wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Härtefallerlass Ihres Darlehens stellen.

Beschreibung

Ihre Entscheidung für oder gegen ein BAföG-Ausbildungsdarlehen soll Sie nicht zu Verschuldungsängsten führen. So können Sie einen Härtefallerlass stellen, wenn der Kooperationserlass abgelehnt wurde.

Mit Härtefall ist ein nur geringfügiger Verstoß gegen Ihre Pflichten zur Zahlung und Mitwirkung im gesamten Rückzahlungszeitraum gemeint.

Ihr Antrag kann

  • zu einem Härtefallerlass führen:
    • Ihnen wird die (Rest-)Schuld Ihres BAföG-Darlehens erlassen.
  • zu einer Ablehnung führen:
    • Sie müssen die verbliebenen Schulden in Höhe Ihres BAföG-Darlehens einschließlich offener Kosten und Zinsen zurückzahlen.

Sie können Ihren Antrag formlos

  • telefonisch,
  • schriftlich und
  • online

beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen.

Ansprechpartner

Bundesverwaltungsamt (BVA)

Adresse

Hausanschrift

Barbarastraße 1

50735 Köln

Öffnungszeiten

Montag: 10:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 14:00 bis 16:30 Uhr Mittwoch: 10:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 bis 16:30 Uhr

Kontakt

Fax: +49 228 99358-2823

Telefon Festnetz: +49 228 99358-0

E-Mail: poststelle@bva-bund.de

Internet

Stichwörter

BVA

Version

Technisch geändert am 03.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Bundesverwaltungsamt (BVA), BF, BAföG-Rückforderungen

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50933 Köln

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Kontakt

Telefon Festnetz: +49 221 758-45454(BAföG-Hotline)

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift

Stichwörter

BVA

Version

Technisch geändert am 06.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • keine

Formulare

  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform nötig: nein
  • persönliches Erscheinen: nein

Voraussetzungen

Sie können einen Antrag stellen, wenn

  • Ihnen ein Kooperationserlass vom Bundesverwaltungsamt (BVA) abgelehnt wurde.

Voraussetzungen für den Härtefallerlass:

  • innerhalb des Rückzahlungszeitraums
    • wurden höchstens 1 Mal Anschriftenermittlungskosten gegen Sie erhoben;
      • das passiert, wenn Sie die Änderung Ihres Namens oder die Änderungen Ihrer Wohnanschrift nicht mitgeteilt haben und das Bundesverwaltungsamt (BVA) diese ermitteln musste
    • wurde nie ein Bußgeld gegen Sie bestandskräftig festgesetzt;
      • Bußgelder werden erhoben, wenn Sie Änderungen der maßgeblichen Familien- und Einkommensverhältnisse während einer Freistellung oder Stundung nicht mitgeteilt haben
    • haben Sie sämtliche Zahlungsverpflichtungen einschließlich Kosten- und Zinsforderungen beglichen;
      • sind Rückstandszinsen höchstens für die Dauer von insgesamt 150 Tagen angefallen.

Hinweis
Zinsen werden immer dann erhoben, wenn Sie mit einer Zahlung mehr als 45 Tage in Rückstand geraten sind.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie formlos

  • telefonisch
  • schriftlich und
  • online

beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen.

  • Wenn Sie Ihren Antrag telefonisch stellen:
    • Rufen Sie eine der angegebenen Telefonnummern des BVA an.
    • Stellen Sie den Antrag.
  • Wenn Sie Ihren Antrag schriftlich stellen:
    • Schicken Sie den formlosen, sowie unterschriebenen Antrag - unter Angabe Ihres Geschäftszeichens - per Post an das BVA.
  • Wenn Sie Ihren Antrag online stellen:
    • Öffnen Sie das BAföG-Online Portal des BVA und registrieren Sie sich dort.
    • Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Folgen Sie den Schritten in der E-Mail, um die Registrierung abzuschließen.
    • Melden Sie sich im BAföG-Online Portal an.
    • Klicken Sie "Antragsformulare" an und wählen Sie das Formular "Härtefallerlass" über den Button "Antrag stellen" aus.
    • Füllen Sie das Formular aus und drücken Sie auf den Button "Senden".
  • Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie per Post vom BVA.
  • Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, sind Sie schuldenfrei und müssen das Darlehen nicht mehr zurückzahlen.
  • Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, müssen Sie die verbliebene Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe zurückzahlen.

Fristen

Antragstellung: innerhalb 1 Monats nach Ablehnung des Kooperationserlasses

Bearbeitungsdauer

  • Bearbeitungsdauer des Antrags: 3 Monate

Kosten

  • keine

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 04.12.2020

Version

Technisch geändert am 28.02.2024

Stichwörter

Härtefallerlass, BAföG-Rückzahlungsschuld, Erlass, unbillige Härte, Bafög, Ausbildungsdarlehen, BAföG-Darlehen, Bundesverwaltungsamt, Bundesausbildungsförderungsgesetz, BVA

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English