Forderung in einem Insolvenzverfahren Anmeldung durch die Künstlersozialkasse

    Anmeldung einer Forderung in einem Insolvenzverfahren durch die KSK

    Wenn für Sie oder Ihr Unternehmen ein Insolvenzverfahren beginnt, meldet die Künstlersozialkasse eigene offene Forderungen an.

    Beschreibung

    Die Künstlersozialkasse (KSK) ist Insolvenzgläubigerin. Sie meldet im Fall Ihrer Insolvenz Forderungen bei Ihrer Insolvenzverwalterin oder Ihrem Insolvenzverwalter an. Bei den Forderungen der KSK handelt es sich insbesondere um

    • Beiträge oder Künstlersozialabgaben,
    • Säumniszuschläge,
    • Mahngebühren und
    • Zinsen, die von Ihnen nicht gezahlt wurden.

    Sobald das Insolvenzverfahren läuft, stellt die KSK ihre Vollstreckungsmaßnahmen ein.

    Wenn Sie nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens weiterhin selbständig künstlerisch oder publizistisch tätig sind, bleibt Ihre Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz bestehen. Sie müssen weiterhin Ihre Pflichten aus der Versicherung erfüllen. Dazu gehören zum Beispiel die Beiträge an die KSK für die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für Zeiträume nach der Insolvenzeröffnung. Zahlungen für Forderungen, die den Insolvenzzeitraum betreffen, dürfen nur in Absprache mit der KSK und aus unpfändbaren Vermögen geleistet werden.

    Wenn Sie Ihr abgabepflichtiges Unternehmen nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens fortführen, bleibt Ihre Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz bestehen. Sie müssen weiterhin Ihre Abgabepflichten erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel die Künstlersozialabgabe an die KSK für Zeiträume nach der Insolvenzeröffnung. Zahlungen für Forderungen, die den Insolvenzzeitraum betreffen, darf die KSK nicht mehr annehmen.

    Ansprechpartner

    Künstlersozialkasse (KSK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gökerstraße 14

    26384 Wilhelmshaven

    Öffnungszeiten

    Service-Center (Hotline): Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4421 9734051500(Service-Center)

    Fax: +49 4421 7543-5062(Für Verwerter)

    Fax: +49 4421 7543-5080(Für Versicherte)

    Fax: +49 4421 7543-5050(Rechtsstelle)

    E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte

    Adresse

    Postanschrift

    Gökerstr. 14

    26384 Wilhelmshaven

    Öffnungszeiten

    Service-Center (Hotline): Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4421 9289000

    E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Formulare

    Formulare: nein

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Es wurde ein Insolvenzverfahren beim Insolvenz- oder Amtsgericht eröffnet.
    • Sie sind mit Zahlungen an die KSK im Rückstand oder die KSK hat Forderungen für den Insolvenzzeitraum gegen Sie.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

     Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen nicht handeln, da die KSK das Verfahren einleitet.

    Die KSK meldet eigene Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter an:

    • Die KSK gibt den Grund und den Betrag der Forderung an.
    • Die KSK fügt die Bescheide bei, aus denen sich die Forderung ergibt.
    • In einem Prüfungstermin prüft der Insolvenzverwalter alle Forderungen. Die KSK überwacht, ob ihre Forderung in der Insolvenztabelle eingetragen wird.
    • Die KSK kann die Höhe der Forderung nachträglich korrigieren.

    Fristen

    Bitte teilen Sie der KSK die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unverzüglich mit.

    Bearbeitungsdauer

    • abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 2 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten für Sie an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 19.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Insolvenz, Insolvenzgericht, Verbraucherinsolvenz, Insolvenzplanverfahren, Nicht gezahlte Beiträge, Künstlersozialkasse, Insolvenzforderung, Rückstände, KSK, Insolvenz in Eigenverwaltung, Insolvenzverfahren, Nicht gezahlte Künstlersozialabgabe, Eröffnungsbeschluss, Schuldner, Insolvenzplan, Regelinsolvenz, Künstlersozialversicherung, Forderung anmelden, Zahlungsunfähig, Förderung, Forderungsanmeldung, Gläubiger

    Sprachversion

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English