Bußgeldverfahren der Künstlersozialkasse bei Verstoß gegen Pflichten
Sie sind bei der Künstlersozialkasse (KSK) versichert oder abgabepflichtig und verstoßen gegen Ihre Pflichten? Dann kann die KSK eine Geldbuße verhängen.
Beschreibung
Wenn Sie nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert oder abgabepflichtig sind, haben Sie bestimmte Pflichten. Die Künstlersozialkasse prüft nach Aktenlage, ob Sie sich pflichtgemäß oder ordnungswidrig Verhalten haben.
Als Versicherte oder Versicherter handeln Sie nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ordnungswidrig, wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig:
- auf Verlangen Angaben nicht, nicht richtig oder nicht vollständig machen,
- der Auskunfts- oder Vorlagepflicht auf Verlangen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig nachkommen oder
- der Meldepflicht nicht rechtzeitig, nicht richtig oder nicht vollständig nachkommen.
Als abgabepflichtiges Unternehmen handeln Sie nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ordnungswidrig, wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig:
- die Bemessungsgrundlage zur Künstlersozialabgabe nicht rechtzeitig oder nicht richtig melden,
- die Aufzeichnungen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führen oder
- der Auskunfts- oder Vorlagepflicht auf Verlangen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig nachkommen.
Haben Sie sich ordnungswidrig verhalten, kann die KSK eine Geldbuße verhängen. In diesem Fall erhalten Sie einen Bußgeldbescheid. Der Bußgeldbescheid beinhaltet unter anderem:
- den Pflichtverstoß
- die Bußgeldvorschriften
- die festgesetzte Geldbuße
- die Höhe der Gebühr und Auslagen (Kosten)
Die Höhe einer Geldbuße richtet sich nach dem individuellen Einzelfall.
Für Versicherte:
Bußgeldrahmen pro Verstoß: EUR 5,00 bis EUR 5.000,00
Für abgabepflichtige Unternehmen:
Bußgeldrahmen pro Verstoß: EUR 5,00 bis EUR 50.000,00
Ansprechpartner
Künstlersozialkasse (KSK)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Service-Center (Hotline): Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4421 9734051500(Service-Center)
Fax: +49 4421 7543-5062(Für Verwerter)
Fax: +49 4421 7543-5080(Für Versicherte)
Fax: +49 4421 7543-5050(Rechtsstelle)
E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Sie müssen nur Unterlagen einreichen, wenn die Künstlersozialkasse Sie dazu auffordert.
Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie
- sind bei der Künstlersozialkasse versichert oder betreiben ein abgabepflichtiges Unternehmen und
- haben sich nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ordnungswidrig verhalten.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie dem Bußgeldbescheid entnehmen.
Verfahrensablauf
So läuft das Bußgeldverfahren ab:
- Sie erhalten von der Künstlersozialkasse eine Mitteilung darüber, dass
- Ihnen die KSK ein ordnungswidriges Verhalten vorwirft und
- Sie deshalb eine Geldbuße zahlen sollen.
- Sie können sich dazu innerhalb der in der Mitteilung genannten Frist schriftlich äußern.
- Die KSK berücksichtigt Ihre schriftliche Stellungnahme bei der Entscheidung.
- Sofern sich zu Ihrem Schreiben Rückfragen ergeben oder Unterlagen benötigt werden, erhalten Sie eine schriftliche Nachricht.
- Antworten Sie und reichen Sie die angeforderten Unterlagen innerhalb der in der Nachricht angegebenen Frist ein.
- Im Anschluss erhalten Sie über die Entscheidung der KSK einen Bescheid oder eine Mitteilung.
Fristen
Die Geldbuße und die Kosten sind spätestens 2 Wochen nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides zu zahlen.
Bearbeitungsdauer
Durchschnittlich 10 bis 12 Wochen.
Kosten
Für Versicherte und abgabepflichtige Unternehmen:
Gebühren: EUR 25,00 bis EUR 7.500,00
Auslagen: EUR 3,50
Weitere Informationen
Status Bibliothekseintrag
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 07.07.2021
Stichwörter
Verstoß, Ordnungswidrigkeit, Künstlersozialabgabe, ahnden, ordnungswidrig, fahrlässig, Vorsatz, KSK, Künstlersozialversicherung, falsche Angaben, Geldbuße, Bußgeld, Ermittlungsverfahren