• Am Salzhaff (Landkreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
Beratung der Künstlersozialkasse für nicht angemeldete Unternehmen Durchführung

Nicht angemeldete Unternehmen zur Künstlersozialabgabe beraten

Die Künstlersozialkasse berät Sie zu allen Fragen rund um die Künstlersozialabgabe.  

Beschreibung

Die Künstlersozialkasse (KSK) informiert Sie als potentiellen, zur Künstlersozialabgabe verpflichteten Unternehmer oder Verwerter über Ihre Rechte und Pflichten. 

Sie erhalten Informationen darüber, ob Sie als Unternehmer oder Verwerter der Künstlersozialabgabepflicht unterliegen und welche Abgabepflicht der Höhe nach anfällt. 

Hierzu zählen unter anderem folgende Punkte:

  • warum sind Sie zur Künstlersozialabgabe verpflichtet,
  • wann müssen Sie die Künstlersozialabgabe zahlen,
  • was ist in Ihrer Entgeltmeldung zu berücksichtigen,
  • wer ist eine selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person,
  • wie hoch ist der Abgabesatz,
  • wie ist das allgemeine Verfahren,
  • wie erfüllen Sie Ihre Aufzeichnungspflicht, 
  • welche Auskünfte müssen Sie geben,
  • wann müssen Sie einen Säumniszuschlag zahlen,
  • wie ist die Verjährung geregelt,
  • was ist eine Ausgleichsvereinigung.

Es gilt die Besonderheit, dass selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätige Personen nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen müssen. Die andere Betragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert.  
   

Ansprechpartner

Künstlersozialkasse (KSK)

Adresse

Hausanschrift

Gökerstraße 14

26384 Wilhelmshaven

Öffnungszeiten

Service-Center (Hotline): Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4421 9734051500(Service-Center)

Fax: +49 4421 7543-5062(Für Verwerter)

Fax: +49 4421 7543-5080(Für Versicherte)

Fax: +49 4421 7543-5050(Rechtsstelle)

E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de

E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

Internet

Version

Technisch geändert am 10.07.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Formulare

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: nein 

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein 
 

Voraussetzungen

Sie sind noch nicht bei der KSK als Unternehmen angemeldet.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

 Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
 

Verfahrensablauf

Sie stellen der KSK telefonisch oder schriftlich Fragen, oder bitten auf elektronischem Weg um Informationen zur Künstlersozialabgabe.

  • Die KSK wird Sie schriftlich, telefonisch oder elektronisch informieren.

Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Bearbeitungsdauer

telefonisch: in der Regel keine 
schriftlich oder elektronisch: in der Regel 1 bis 5 Tage

Kosten

Für Sie fallen keine Kosten an.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 22.11.2021

Version

Technisch geändert am 03.12.2024

Stichwörter

Bemessungsgrundlage, Abgabehöhe, Künstlersozialabgabe, Anmelde- und Erhebungsbogen, Geringfügigkeitsgrenze, Beraten, Ausgleichsvereinigung, Geringfügigkeit, Nebenkosten, Künstlersozialversicherungsgesetz, Publizistische Tätigkeit, Verwerter, Publizist, Künstlersozialkasse, Künstler, Vorauszahlung, Meldebogen, Entgeltbegriff, Abgabepflicht der Höhe nach, Abgabepflicht dem Grunde nach, Künstlerische Tätigkeit, Unternehmen, Generalklausel, Typische Verwerter, Auskunft und Beratung, Eigenwerber

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English