Betriebsprüfung durch die Künstlersozialkasse Durchführung

    Betriebsprüfung durch die Künstlersozialkasse

    Sie haben Honorare an Selbstständige für publizistische oder künstlerische Leistungen gezahlt? Dann überprüft die Künstlersozialkasse (KSK) in Ihrem Betrieb die korrekte Meldung dieser Honorare.

    Beschreibung

    Die Künstlersozialkasse kann bei Ihnen eine Betriebsprüfung durchführen:

    • schriftlich oder
    • vor Ort im Betrieb.

    Im Regelfall prüft die Künstlersozialkasse, ob Sie die Künstlersozialabgabe in der richtigen Höhe gezahlt haben. Es geht vor allem darum, Folgendes festzustellen:

    • die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Aufzeichnungen und
    • die Richtigkeit und Vollständigkeit der daraus entstandenen Meldungen.

    Gegebenenfalls erhebt die Künstlersozialkasse Nachforderungen wegen zu wenig gezahlter Künstlersozialabgabe oder Sie erhalten eine Erstattung zu viel gezahlter Künstlersozialabgabe.

    Die Betriebsprüfung ist davon unabhängig, ob Ihr Betrieb

    • bei der Künstlersozialkasse als abgabepflichtig registriert ist oder
    • Beschäftigte hat.

    Für die Betriebsprüfung müssen Sie der Künstlersozialkasse die Unterlagen vorlegen, auf deren Grundlage Sie die Meldung erstellt haben.

    Darüber hinaus müssen Sie der Künstlersozialkasse alle weiteren Informationen und Unterlagen vorlegen, die für die Betriebsprüfung wichtig sind.

    Wenn die Künstlersozialkasse bei Ihrer Prüfung etwas bemängelt, müssen Sie diese Mängel beheben. Das betrifft insbesondere Ihre Aufzeichnungen.

    Online-Dienst

    Unterlagen für die Betriebsprüfung online einreichen

    ID: B100019_113783615

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Außenprüfung

    Adresse

    Hausanschrift

    Gökerstraße 14

    26384 Wilhelmshaven

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Linie 219
      Linie:
      • Bus: Peterstraße
    • Haltestelle: Linie 5
      Linie:
      • Bus: Werfttor 1
    • Haltestelle: Linie 1
      Linie:
      • Bus: Werfttor 1 (über ZOB)
    • Haltestelle: Linie 111
      Linie:
      • Bus: Peterstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Bitte melden Sie sich am Empfang an.

    Öffnungszeiten

    Service-Center (Hotline): Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4421 9289000

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Überweisung

    Bankverbindung

    Künstlersozialkasse

    Empfänger: Künstlersozialkasse

    IBAN: DE18 2005 0550 1280 1233 55

    BIC: HASPDEHHXXX

    Bankinstitut: Hamburger Sparkasse

    Künstlersozialkasse

    Empfänger: Künstlersozialkasse

    IBAN: DE57 2501 0030 0361 9503 03

    BIC: PBNKDEFF

    Bankinstitut: Postbank AG

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ausgefüllter Online-Antrag:

    • Aufzeichnungen über die zu meldenden Entgelte
    • Eingangsrechnungen und Verträge über künstlerische oder publizistische Leistungen von selbstständigen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern
    • alle zum Rechnungswesen gehörenden Geschäftsbücher
    • Buchführung mit den Jahresabschlüssen (Bilanz sowie Gewinn und Verlustrechnung)
    • Summen und Saldenlisten
    • Sachkonten
    • Kontennachweise
    • Prüfberichte anderer Versicherungsträger beziehungsweise der Finanzbehörden
    • Gegebenenfalls müssen Sie im Rahmen der Prüfung weitere Unterlagen vorlegen.

    Voraussetzungen

    Die Künstlersozialkasse kann Ihren Betrieb überprüfen, wenn Sie Entgelte an künstlerisch oder publizistisch tätige Selbstständige gezahlt haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen
    • Klage vor dem Sozialgericht

    Verfahrensablauf

    Die Betriebsprüfung der Künstlersozialkasse beginnt mit einer schriftlichen Prüfankündigung. Diese Ankündigung erhalten Sie per Post oder per E-Mail.

    Die Betriebsprüfung kann vor Ort bei Ihnen stattfinden oder im Online-Verfahren. Sie können nach einem Vor-Ort-Termin auch online Unterlagen nachreichen.

    Vor-Ort-Prüfung oder schriftliche Vorlageprüfung:

    • Nehmen Sie Kontakt mit der Prüferin oder dem Prüfer auf, um den weiteren Ablauf beziehungsweise den Termin zur Prüfung abzusprechen.
    • Suchen Sie die notwendigen Unterlagen zusammen.
    • Schicken Sie der Prüferin oder dem Prüfer, wenn möglich, bereits vorher Unterlagen per Post oder online, sofern Sie darum gebeten werden.
    • Halten Sie bei einer Vor-Ort-Prüfung alle Unterlagen bereit.
    • Beschaffen Sie gegebenenfalls auf Nachfrage weitere Belege und Nachweise.
    • Die Prüferin oder der Prüfer bespricht die Ergebnisse mit Ihnen.
    • Stimmen Sie den Ergebnissen zu oder erklären Sie, was aus Ihrer Sicht zu ändern ist.

    Online-Verfahren:

    • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die sie elektronisch eintragen können.
    • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden.
    • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Abgabenummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
    • Auf der nächsten Seite können Sie dann Ihr Anliegen auswählen und in den weiteren Schritten auch Dokumente oder Unterlagen hochladen.

    Nach Eingang des Formulars oder Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, kontaktiert Sie die Künstlersozialkasse schriftlich. Wenn Sie die Forderung aus der Betriebsprüfung in Raten begleichen wollen, können Sie online oder per Post einen entsprechenden Antrag stellen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 6 Monate (Die Bearbeitungsdauer ergibt sich meist durch den individuellen Prüfaufwand.)

    Kosten

    Für Sie entstehen keine Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 02.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Stichwörter

    Fremdleistung, Publizist, Nachforderung, Bescheid, Säumniszuschläge, Künstler, Prüfung, Künstlersozialabgabe, Betriebsprüfung, Abgabepflicht, Nachzahlung, Aufzeichnungen, Überprüfung, Abgabe, Honorar, Fremdarbeiten, Rechnungen, Bemessungsgrundlage, Künstlerin, Meldung, Belege, Publizistin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English