Verpflichtung zur Zahlung der Künstlersozialabgabe auf Gesellschafter-Gehalt prüfen
Wenn Ihr Gesellschafter kreativ für Sie tätig ist, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Künstlersozialabgabe auf dessen Gehalt zahlen.
Beschreibung
Die Künstlersozialkasse (KSK) prüft mit Hilfe eines speziellen Fragebogens, ob Sie die Zahlungen an Ihre Gesellschafter in Ihrer Meldung der abgabepflichtigen Entgelte berücksichtigen müssen.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, müssen Sie die Zahlungen vollständig in Ihren Meldungen einbeziehen. Die Art der Vergütung Ihrer Gesellschafter ist unerheblich. Neben dem eigentlichen Gehalt müssen Sie zum Beispiel auch Zahlungen für Ihren Gesellschafter in private Pensionskassen, Versicherungen und den abgeführten Solidaritätszuschlag melden.
Die KSK kann Sie zur Prüfung Ihrer Gesellschafter anschreiben. Sie werden dann aufgefordert, die Formulare bei der KSK einzureichen. Sie sind verpflichtet dieser Aufforderung nachzukommen.
Ansprechpartner
Künstlersozialkasse (KSK)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 4421 7543-5080(Für Versicherte)
Fax: +49 4421 7543-5050(Rechtsstelle)
Telefon Festnetz: +49 4421 9734051500(Service-Center)
Fax: +49 4421 7543-5062(Für Verwerter)
E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de
E-Mail: poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
Internet
Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Verwerter
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4421 9734051500(Service-Center)
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Geschäftsführerverträge
- Dienst- oder Werkverträge für Gesellschafter
- aktueller Handelsregisterauszug
Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Formular zur Sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Gesellschaftern (Teil I - Fragen zur Gesellschaft)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Formular zur Sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Gesellschaftern (Teil II - Fragen zu den Gesellschaftern)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
Ihr abgabepflichtiges Unternehmen vermarktet künstlerische oder publizistische Leistungen oder Werke.
Ihr Unternehmen ist eine
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
- Kommanditgesellschaft (KG),
- GmbH & Co. KG,
- offene Handelsgesellschaft (OHG) oder
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).
Ihr Gesellschafter ist sozialversicherungsrechtlich selbstständig und künstlerisch oder publizistisch für Ihr Unternehmen tätig.
Rechtsgrundlage(n)
- § 25 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 29 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Sie teilen der KSK mit, dass Ihr Gesellschafter künstlerisch oder publizistisch für Ihr Unternehmen tätig ist:
- Sie reichen den ausgefüllten Fragebogen bei der KSK ein.
- Die KSK prüft Ihre Angaben.
- Sollte zu Ihren Angaben etwas unklar sein, fordert die KSK Sie auf, weitere Unterlagen oder Informationen einzureichen.
- Über das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung.
- Kommt die KSK zu dem Ergebnis, dass Sie auf die Bezüge Ihrer Gesellschafter KSK zahlen müssen, werden Sie aufgefordert die Höhe der Zahlungen in der Meldung zu berücksichtigen.
- Für vergangene Jahre werden Sie aufgefordert Ihre Meldungen zu korrigieren, wenn noch keine Verjährung vorliegt.
Bearbeitungsdauer
In der Regel 1 bis 2 Monate.
Kosten
Für Sie fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
- Informationsschrift zur Sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Gesellschaftern einer GmbH, KG, GmbH & Co.KG, OHG oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) auf der Internetseite der Künstlersozialkasse (KSK)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 30.07.2021
Stichwörter
publizistisch, Tätigkeit, KSK, KG, Abgabe, Gesellschafter, Geschäftsführer, künstlerisch, OHG, GmbH, Künstlersozialkasse, UG, Bezüge