Künstlersozialabgabe Anmeldung Widerspruchsprüfung

    Nach Anmeldung bei der Künstlersozialkasse Widerspruch gegen den Bescheid zur Künstlersozialabgabepflicht einlegen

    Die Künstlersozialkasse hat für Ihr Unternehmen die Künstlersozialabgabepflicht festgestellt. Sie sind damit nicht einverstanden und können dagegen Widerspruch einlegen.

    Beschreibung

    Aufgrund Ihres Widerspruchs prüft die Künstlersozialkasse (KSK) nochmals, ob die Abgabepflicht für Ihr Unternehmens tatsächlich richtig ist. Dieses kann allein aufgrund des bisherigen Sachverhalts erfolgen oder durch ergänzende Angaben oder Unterlagen, die Sie im Widerspruchsverfahren nachgereicht haben.

    Sie haben das Recht, eine bevollmächtigte Person zu beauftragen, die in Ihrem Namen die Kommunikation mit der KSK führt. Dies kann beispielsweise eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt sein. Wenn der Widerspruch für Sie Erfolg hat, erstattet die KSK in der Regel die Kosten der bevollmächtigten Person. Kosten eines Steuerberaters oder einer Steuerberaterin können nicht erstattet werden.

    Ansprechpartner

    Künstlersozialkasse (KSK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gökerstraße 14

    26384 Wilhelmshaven

    Öffnungszeiten

    Service-Center (Hotline): Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4421 9734051500(Service-Center)

    Fax: +49 4421 7543-5062(Für Verwerter)

    Fax: +49 4421 7543-5080(Für Versicherte)

    Fax: +49 4421 7543-5050(Rechtsstelle)

    E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die KSK fordert bei Ihnen im Regelfall fehlende Unterlagen an, die sie zu ihrer Entscheidung benötigt. 

    Sie können aber auch von sich aus alle Unterlagen einreichen, die Sie für wichtig halten, um Ihr Anliegen zu bekräftigen.

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Onlineverfahren möglich: nein 
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: teilweise (bei Einlegung des Widerspruchs zur Niederschrift)

    Voraussetzungen

    • Die KSK hat einen Bescheid über Ihre Künstlersozialabgabepflicht erstellt.
    • Sie müssen Adressat des Bescheides sein.
    • Sie müssen den Bescheid tatsächlich erhalten haben, damit er wirksam ist.
    • Gegen vorherige Ermittlungen der KSK oder die Ankündigung, dass eine Künstlersozialabgabepflicht festgestellt werden soll, können Sie keinen Widerspruch einlegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage beim zuständigen Sozialgericht, nachdem ein Widerspruchsbescheid ergangen ist. Detaillierte Informationen, wie Sie Klage einlegen, können Sie dem Widerspruchsbescheid der KSK entnehmen.
    • Untätigkeitsklage beim zuständigen Sozialgericht, falls die Behörde nicht innerhalb von 3 Monaten über Ihren Widerspruch entscheidet.

    Verfahrensablauf

    Sie reichen Ihren Widerspruch gegen die Künstlersozialabgabepflicht schriftlich bei der KSK ein.

    In Ihrem Schreiben sollten Sie folgende Punkte beachten:

    • Sie erläutern, welche Feststellung oder Feststellungen Sie wünschen und begründen dieses Anliegen. Schreiben Sie beispielsweise,
      • warum Sie nicht der Künstlersozialabgabepflicht unterliegen oder
      • warum der Beginn der Künstlersozialabgabepflicht falsch festgesetzt wurde. 
    • Die Begründung und gegebenenfalls weitere Unterlagen können Sie später jederzeit nachreichen.

    Sollten Ihre Angaben oder zuvor eingereichte Unterlagen für eine Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht ausreichen, setzt sich die KSK mit Ihnen in Verbindung. 

    Damit Ihr Widerspruch erfolgreich sein kann, sollten Sie die von der KSK gesetzten Fristen einhalten. Fristverlängerungen sind auf Nachfrage möglich.

    Wenn noch nicht über Ihren Widerspruch entschieden wurde, können Sie ihn jederzeit zurücknehmen.

    Über die Entscheidung zu Ihrem Widerspruch erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

    • Sollte die KSK Ihre Künstlersozialabgabepflicht zu Unrecht oder falsch festgestellt haben, hebt sie den alten Bescheid auf und Sie erhalten einen neuen Bescheid.
    • Hält die KSK Ihre Einwände für unberechtigt, entscheidet der Widerspruchsausschuss der KSK über Ihren Widerspruch:
      • Entscheidet der Widerspruchsausschuss zu Ihren Gunsten, erhalten Sie ebenfalls einen schriftlichen Bescheid. 
      • Bestätigt der Widerspruchsausschuss die Entscheidung der KSK, erhalten Sie schriftlich einen Widerspruchsbescheid, der die Gründe hierfür erläutert.

    Fristen

    Bei Bekanntgabe des Bescheides im Inland: 1 Monat.
    Bei Bekanntgabe des Bescheides im Ausland: 3 Monate.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel 1 bis 6 Monate.

    Kosten

    Es fallen für Sie keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 07.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 03.12.2024

    Stichwörter

    Abgabepflicht, KSK, KSA, Widerspruch, Einspruch, Künstlersozialkasse, Künstlersozialversicherung, Künstlersozialabgabe, Abgabe, Künstlersozialabgabepflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English