Beratung der Künstlersozialkasse für nicht versicherte Künstler oder Publizisten Durchführung

    Beratung der Künstlersozialkasse für nicht versicherte künstlerisch oder publizistisch tätige Selbstständige

    Die Künstlersozialkasse berät Sie zu allen Fragen rund um die Künstlersozialversicherung.

    Beschreibung

    Als künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Person müssen Sie sich unter Umständen über die Künstlersozialkasse (KSK) versichern lassen.
    Bei Bedarf können Sie die KSK kontaktieren. Die KSK

    • informiert Sie über die Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung,
    • klärt Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Versicherung auf und
    • berät Sie bei der Anmeldung.

    Darüber hinaus berät Sie die KSK auf Wunsch unter anderem zu folgenden Themen:

    • Ist die Künstlersozialversicherung eine Pflichtversicherung?
    • Wie können Sie sich über die KSK versichern?
    • Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
    • Sind Sie selbständig künstlerisch oder publizistisch tätig?
    • Wie hoch sind die Beiträge und Kosten?
    • Welche Leistungen erbringt die KSK?
    • Welche Vorteile hat die KSK?
    • Gibt es Sonderregelungen für Berufsanfänger?
    • Können Sie nebenbei noch eine andere selbständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung ausüben?
    • Wann können Sie sich als Student über die KSK versichern?
    • Können Sie eine private Krankenversicherung wählen?
    • Wann und wie können Sie sich bei der KSK anmelden?

    Künstlerisch oder publizistisch tätige Selbstständige müssen nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen. Ein Bundeszuschuss sowie die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanzieren die andere Beitragshälfte.

    Ansprechpartner

    Künstlersozialkasse (KSK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gökerstraße 14

    26384 Wilhelmshaven

    Öffnungszeiten

    Service-Center (Hotline): Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4421 9734051500(Service-Center)

    Fax: +49 4421 7543-5062(Für Verwerter)

    Fax: +49 4421 7543-5080(Für Versicherte)

    Fax: +49 4421 7543-5050(Rechtsstelle)

    E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Formulare

    Formulare: nein

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie sind noch nicht bei der KSK als künstlerisch oder publizistisch selbständige tätige Person angemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Kontaktieren Sie die KSK:

    • Stellen Sie der KSK telefonisch oder schriftlich Fragen oder
    • fordern Sie per E-Mail Informationen zur Künstlersozialversicherung an.
    • Die KSK wird Sie schriftlich, telefonisch oder per E-Mail informieren.

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen einhalten.

    Bearbeitungsdauer

    telefonisch: in der Regel keine
    schriftlich oder elektronisch: in der Regel 1 bis 5 Tage

    Kosten

    Für Sie fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 22.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Anmeldefragebogen, KSVG, KSK, Beratung, Anmelden, Auskunft, Künstlersozialversicherungsgesetz, Beraten, Künstlersozialversicherung, Künstlersozialkasse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English