Der Künstlersozialkasse die Beendigung der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit mitteilen
Hat sich Ihre selbständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit so verändert, dass Sie diese nicht mehr in einem berufsmäßigen Umfang ausüben oder beschäftigen Sie mehrere Arbeitnehmende? Dann können Sie nicht mehr über die Künstlersozialkasse versichert sein.
Beschreibung
Die Feststellung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz erfolgt immer aufgrund der Angaben und Unterlagen, die Sie zu Ihrer selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit im Feststellungsverfahren gemacht haben.
Soweit sich der Umfang Ihrer Tätigkeit verringert oder Sie mehrere Personen abhängig beschäftigen, muss die Künstlersozialkasse die Beendigung Ihrer Versicherungspflicht prüfen.
Ansprechpartner
Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte
Adresse
Postanschrift
Gökerstr. 14
26384 Wilhelmshaven
Öffnungszeiten
Service-Center (Hotline): Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4421 9289000
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllte Online-Mitteilung oder ausgefülltes PDF-Formular
- Welche Unterlagen Sie darüber hinaus einreichen müssen, hängt von der Art Ihres Anliegens ab. Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweise in der Online-Mitteilung oder dem PDF-Formular.
Voraussetzungen
- Sie sind grundsätzlich in der Künstlersozialversicherung versicherungspflichtig beziehungsweise zuschussberechtigt.
- Sie haben Ihre selbständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit:
- aufgegeben,
- unterbrochen oder
- auf einen nicht mehr erwerbsmäßigen Umfang eingeschränkt
oder
- Sie beschäftigen im Zusammenhang mit Ihrer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit mehr als eine Person. Ausgenommen sind Auszubildende und geringfügig Beschäftigte.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Anliegen online oder per Post übermitteln.
Online-Mitteilung:
- Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument, um sich anzumelden.
- Sie benötigen ungefähr 15 Minuten, um die Online-Mitteilung auszufüllen.
- Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Auf der nächsten Seite wählen Sie Ihr Anliegen aus.
- Mit der Auswahl erhalten Sie allgemeine Informationen zu Ihrem Anliegen.
- Anschließend machen Sie nähere Angaben zu Ihrem Anliegen und laden die gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen hoch.
Mitteilung per Post:
- Wenn Sie die Aufgabe Ihrer erwerbsmäßigen künstlerischen oder publizistischen selbständigen Tätigkeit im Zusammenhang mit der Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung mitteilen möchten, füllen Sie das PDF-Formular "Mitteilung über die Aufnahme/das Ende einer abhängigen Beschäftigung" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus.
- Wenn Sie die Aufgabe Ihrer erwerbsmäßigen künstlerischen oder publizistischen selbständigen Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Bezug von Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder von Bürgergeld mitteilen möchten, füllen Sie das PDF-Formular "Mitteilung über den Bezug/das Ende des Bezuges von Arbeitslosengeld I (ALG I)/Arbeitslosengeld II (ALGII)/Bürgergeld" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus.
- Wenn Sie die Aufgabe Ihrer erwerbsmäßigen künstlerischen oder publizistischen selbständigen Tätigkeit im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Studiums mitteilen möchten, füllen Sie das PDF-Formular "Mitteilung über die Aufnahme/Beendigung eines Studiums" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus.
- Wenn Sie die Aufgabe Ihrer erwerbsmäßigen künstlerischen oder publizistischen selbständigen Tätigkeit im Zusammenhang mit der Aufnahme einer selbständigen nicht künstlerischen oder nicht publizistischen Tätigkeit beziehungsweise die Anmeldung eines solchen Gewerbes mitteilen möchten, füllen Sie das PDF-Formular "Mitteilung über die Aufnahme einer selbständigen nicht künstlerischen/nicht publizistischen (Neben-)Tätigkeit" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus.
- Wenn Sie die Aufgabe Ihrer erwerbsmäßigen künstlerischen oder publizistischen selbständigen Tätigkeit im Zusammenhang mit einer Elternzeit mitteilen möchten, füllen Sie das PDF-Formular "Mitteilung über die Beendigung der Tätigkeit wegen Elternzeit" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus.
- Wenn Sie die Aufgabe Ihrer erwerbsmäßigen künstlerischen oder publizistischen selbständigen Tätigkeit im Zusammenhang mit einem Rentenbezug mitteilen möchten, füllen Sie das PDF-Formular "Mitteilung über den Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus.
- Wenn Sie die Aufgabe Ihrer erwerbsmäßigen künstlerischen oder publizistischen selbständigen Tätigkeit aus anderen Gründen oder die Beschäftigung von mehreren Arbeitskräften mitteilen möchten, informieren Sie die Künstlersozialkasse bitte formlos.
- Geben Sie dabei bitte immer auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Unterschreiben Sie Ihre formlose Mitteilung beziehungsweise das ausgedruckte PDF-Formular und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
- Schicken Sie alles zusammen an die Künstlersozialkasse.
Beantworten Sie mögliche Rückfragen der Künstlersozialkasse bitte umgehend.
Die Künstlersozialkasse prüft Ihre Angaben und informiert Sie per Post, zu welchem konkreten Zeitpunkt Ihre Versicherungspflicht endet.
Fristen
Teilen Sie unverzüglich mit, wenn Sie Ihre erwerbsmäßige selbständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit aufgeben oder mehr als eine Person abhängig beschäftigen.
Bearbeitungsdauer
3 bis 6 Wochen (Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen.)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
- Informationen für selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten auf der Internetseite der Künstlersozialkasse: "Künstlersozialversicherung - Soziale Sicherung für Künstler und Publizisten"
- Informationen für selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten auf der Internetseite der Künstlersozialkasse: "Informationen für selbstständige Künstler und Publizisten - Das Wichtigste zur Künstlersozialversicherung in Kürze"
- Vordrucke für Änderungsmitteilungen an die Künstlersozialkasse
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 02.02.2024
Stichwörter
Künstlerische Tätigkeit, Künstlersozialkasse, Keine Versicherungspflicht, Unterbrechung der Tätigkeit, Studium, zwei Angestellte, ALG I, mehrere Angestellte, Arbeitslosengeld, Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen, ALG II, abhängige Beschäftigung, Bürgergeld, KSK, Kündigung, Beschäftigung von Arbeitnehmern, Elternzeit, Rente, Aufgabe Tätigkeit