Künstlersozialversicherung Änderung Rentenbezug

    Rentenbezug der Künstlersozialkasse melden

    Erhalten Sie eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung? Dann hat das Auswirkungen auf Ihren Versicherungsstatus in der Künstlersozialversicherung.

    Beschreibung

    Als Person, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versicherungspflichtig ist, können Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger eine Rente beantragen. Dazu müssen Sie die die Voraussetzungen erfüllen.
    Der zuständige Rentenversicherungsträger wird Sie über die genauen Voraussetzungen für eine Rente informieren. Nach Ihrem Antrag prüft der Rentenversicherungsträger die Voraussetzungen. Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid über Ihren Antrag.

    Wenn Sie eine Rente erhalten, verändert sich gegebenenfalls Ihre bisherige Versicherungspflicht bei der KSK:

    • Wenn Sie eine Regelaltersrente ("normale" Rente) erhalten, endet Ihre bisherige Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Ausnahme: Sie beantragen ausdrücklich, weiterhin Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen.
    • Wenn Sie eine Vollrente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung erhalten, reduziert sich Ihre Beitragshöhe in der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn aufgrund der Rente haben Sie keinen Anspruch mehr auf Krankengeld.
    • Wenn Sie eine Vollrente erhalten und diese in eine Teilrente ändern oder umgekehrt, kann das ebenfalls Auswirkungen auf Ihre Versicherungspflicht haben.

    Ansprechpartner

    Künstlersozialkasse (KSK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gökerstraße 14

    26384 Wilhelmshaven

    Öffnungszeiten

    Service-Center (Hotline): Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4421 9734051500(Service-Center)

    Fax: +49 4421 7543-5062(Für Verwerter)

    Fax: +49 4421 7543-5080(Für Versicherte)

    Fax: +49 4421 7543-5050(Rechtsstelle)

    E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte

    Adresse

    Postanschrift

    Gökerstr. 14

    26384 Wilhelmshaven

    Öffnungszeiten

    Service-Center (Hotline): Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4421 9289000

    E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Bewilligungsbescheides des Rentenversicherungsträgers

    Formulare

    Formulare: ja

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie sind aktuell über die KSK versicherungspflichtig.
    • Sie erhalten eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder haben eine solche Rente beantragt.
    • Sie arbeiten weiterhin künstlerisch oder publizistisch in erwerbsmäßigem Umfang.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Nicht alle Rentenbezüge haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn eine Änderung mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, dem Bescheid entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten beziehungsweise beantragt haben:

    • Informieren Sie die KSK formlos darüber, dass Sie den Rentenantrag gestellt haben.
    • Beantworten Sie gegebenenfalls umgehend Rückfragen des Rentenversicherungsträgers und der KSK.
    • Reichen Sie so schnell wie möglich eine Kopie des Rentenbescheides bei der KSK ein.
      • Die KSK stellt auf ihrer Internetseite zu diesem Zweck ein PDF-Formular zur Verfügung.
      • Laden Sie das PDF-Formular herunter.
      • Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit der Kopie Ihres Rentenbescheides per Post an die im Formular angegebene Adresse der KSK.
    • Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Änderungen Ihrer Versicherungspflicht.

    Fristen

    Informieren Sie die KSK unverzüglich über Ihren Rentenantrag.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 4 Wochen, wenn alle Unterlagen und Angaben vorliegen.

    Kosten

     Es fallen keine Kosten für Sie an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 25.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Rente, Regelaltersgrenze, Rentenversicherung, Altersrente für Frauen, Erwerbsminderungsrente, Rente für langjährig Versicherte, Vollrente, KSK, Teilrente, Künstlersozialkasse, Renteneintritt, Altersrente für Schwerbehinderte, Altersrente

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de