Voraussichtliches Jahreseinkommen der Künstlersozialkasse melden
Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versichert sind, müssen Sie eine jährliche Einkommensschätzung abgeben.
Beschreibung
Sie sind selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätig und über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert oder zuschussberechtigt? Dann müssen Sie einmal jährlich Ihr voraussichtliches Arbeitseinkommen aus Ihrer selbstständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit melden.
Diese Angabe bezieht sich immer auf das kommende Jahr und stellt die Berechnungsgrundlage für die monatlichen Beiträge beziehungsweise Zuschüsse dar.
Bei der Abgabe Ihrer Einkommensschätzung beachten Sie bitte:
- Für die Ermittlung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens berücksichtigen Sie sowohl Ihre Erfahrungen aus den bisherigen Gewinnen und Verlusten der letzten Jahre als auch die zukünftige Auftragslage.
- Geben Sie Ihre Einkommensschätzung immer in vollen Eurobeträgen an.
- Sollten Sie einen Verlust erwarten, tragen Sie als voraussichtliches Arbeitseinkommen EUR 0 ein.
Geben Sie die Einkommensschätzung nicht rechtzeitig ab, gefährden Sie Ihren Versicherungsstatus beziehungsweise Ihren Zuschussanspruch. Darüber hinaus ist die nicht rechtzeitige Abgabe der Einkommensschätzung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.
Ansprechpartner
Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte
Adresse
Postanschrift
Gökerstr. 14
26384 Wilhelmshaven
Öffnungszeiten
Service-Center (Hotline): Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4421 9289000
E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Sie müssen aktuell über die KSK versicherungspflichtig sein.
- Die KSK hat Sie aufgefordert, Ihre Einkommensmeldung abzugeben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie der Beitragsmitteilung im Januar entnehmen.
Verfahrensablauf
Sie erhalten von der KSK per Post die Aufforderung, Ihre Einkommensmeldung abzugeben. Dies können Sie entweder online oder postalisch tun.
Wenn Sie Ihre Einkommensmeldung online abgeben wollen:
- Rufen Sie die Internetseite der KSK auf.
- Gehen Sie in den Bereich "Jahreseinkommen online melden".
- Geben Sie dort Ihre Versicherungsnummer und den Authentifizierungscode ein (beides finden Sie auf der Aufforderung für die Abgabe Ihres voraussichtlichen Jahreseinkommens).
- Beachten Sie, dass der Authentifizierungscode nur einmal gültig ist.
- Anschließend bekommen Sie die Seite für die Abgabe Ihrer Meldung angezeigt.
- Sie müssen dort Ihre Jahresmeldung in Euro eintragen und den Betrag auch noch einmal wiederholen.
- Bitte kontrollieren Sie Ihren Kunstbereich und beachten hierbei die weiteren Hinweise direkt auf der Eingabeseite.
- Abschließend geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse ein, wiederholen Sie diese Angabe in den dafür vorgesehenen Feldern und bestätigen Sie die Hinweise für Versicherte und die Datenschutzhinweise.
- Sie erhalten eine Bestätigung über die erfolgreiche Abgabe Ihres voraussichtlichen Arbeitseinkommens und können an dieser Stelle auch einen Ausdruck für Ihre Unterlagen machen.
- Zum Abschluss der Onlinemeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
Wenn Sie Ihre Einkommensmeldung schriftlich abgeben wollen:
- Füllen Sie das Formular für die Abgabe des voraussichtlichen Arbeitseinkommens vollständig aus.
- Beachten Sie dabei alle Hinweise, die Ihnen mit der Aufforderung zusammen übersandt wurden.
- Unterschreiben Sie das Formular.
- Bitte machen Sie keinerlei zusätzliche Angaben auf dem Formular.
- Senden Sie das Formular an die KSK.
- Sie erhalten keine Eingangsbestätigung für die Abgabe Ihrer Meldung.
Fristen
Die Meldung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens für das folgende Kalenderjahr muss jeweils bis zum 1.12. erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Die von Ihnen abgegebene Meldung wird umgehend gespeichert. Eine Mitteilung über Ihren neuen monatlichen Beitrag erhalten Sie rechtzeitig zur Fälligkeit des Januarbeitrags.
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 16.11.2021
Stichwörter
Beitragszahlung, Einkünfte, KSK, Arbeitseinkommen, Gewinn- und Verlustrechnung, Verlust, Einkommensmeldung, AE-Schätzung, Gewinn, Einkommensschätzung, Beitragsberechnungsgrundlage, Einkommen, Beitrag, Künstlersozialkasse