• Boxberg (Landkreis Main-Tauber-Kreis, Baden-Württemberg)
Künstlersozialversicherung Änderung der beruflichen Situation (Inland)

Veränderung der beruflichen Situation der Künstlersozialkasse melden

Wenn Sie nicht nur künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätig sind, sondern noch weitere Tätigkeiten ausüben oder Sozialleistungen beziehen, müssen Sie das der Künstlersozialkasse melden.

Beschreibung

Als eine Person, die erwerbsmäßig künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätig ist, sind Sie grundsätzlich über die Künstlersozialversicherung in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig.

Allerdings nur dann, wenn nicht bestimmte Ausnahmen vorliegen oder Sie vorranging anderweitig versichert sind. Sollte sich an Ihrer beruflichen Situation grundsätzlich etwas ändern, müssen Sie das der Künstlersozialkasse (KSK) umgehend mitteilen.

Beispiele für berufliche Umstände, die Auswirkungen auf Ihre bestehende Versicherungspflicht bei der KSK haben können:

  • abhängige Beschäftigungen
  • Arbeitslosengeldbezüge
  • weitere selbstständige Tätigkeiten oder Gewerbeeinkünfte
  • Beteiligungen an Unternehmen
  • Tätigkeiten in der Landwirtschaft
  • Aufnahme eines Studiums
  • Bundesfreiwilligendienst/Wehrdienst

Darüber hinaus gibt es weitere berufliche Umstände, die das Versicherungsverhältnis in der Künstlersozialversicherung betreffen.

Für eine ausführliche Beratung wenden Sie sich direkt an die KSK.

Ansprechpartner

Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte

Adresse

Postanschrift

Gökerstr. 14

26384 Wilhelmshaven

Öffnungszeiten

Service-Center (Hotline): Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 16:00 Uhr Besuche sind nach Terminvergabe möglich.

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4421 9289000

E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de

Internet

Version

Technisch geändert am 05.07.2024

Sprachversion

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • abhängig von der Art der Änderung
  • beachten Sie die Hinweise auf dem jeweiligen Mitteilungsformular

Formulare

Voraussetzungen

  • Sie müssen grundsätzlich in der Künstlersozialversicherung versicherungspflichtig beziehungsweise zuschussberechtigt sein.
  • Außerdem haben Sie zum Beispiel
    • eine abhängige Beschäftigung aufgenommen, beendet oder verlängert,
    • eine Bewilligung, Verlängerung, Aufhebung oder Beendigung von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II erhalten,
    • eine andere selbstständige Tätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze aufgenommen oder beendet,
    • eine Tätigkeit als Landwirt oder Handwerker aufgenommen oder beendet,
    • sich als Student immatrikuliert oder exmatrikuliert,
    • eine Tätigkeit im Beamtenverhältnis aufgenommen oder beendet,
    • eine Haftstrafe angetreten,
    • eine Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes/Wehrdienstes aufgenommen oder beendet.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. Wenn eine Änderung mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, entnehmen Sie dem Bescheid detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können.

Verfahrensablauf

Eine Änderung Ihrer beruflichen Rahmenbedingung können Sie schriftlich melden.

  • Prüfen Sie zunächst, ob auf der Internetseite der Künstlersozialkasse ein Mitteilungsformular für Ihre Änderung vorgesehen ist.
  • Sollte ein Mitteilungsformular vorhanden sein, füllen Sie es als PDF aus und drucken Sie es aus.
  • Sollte kein Mitteilungsformular vorhanden sein, teilen Sie die Änderung formlos mit.
  • Fügen Sie Ihrer Mitteilung gegebenenfalls Kopien von Nachweisen über die Änderung bei.
  • Senden Sie alles zusammen an die KSK.
  • Beantworten Sie etwaige Rückfragen möglichst umgehend.
  • Je nach Art der Änderung erhalten Sie gegebenenfalls eine schriftliche Bestätigung über die Änderung.

Fristen

Bitte teilen Sie uns die Änderung Ihrer beruflichen Situation unverzüglich mit.

Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 4 Wochen.

Kosten

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 09.11.2021

Version

Technisch geändert am 22.10.2024

Stichwörter

abhängige Beschäftigung, zweite selbstständige Tätigkeit, Künstlersozialkasse, Untersuchungshaft, KSK, Wehrübung, Gefängnisaufenthalt, geringfügige Beschäftigung, Arbeitslosengeld II, Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Wehrdienst, Student, Minijob, Arbeitslosengeld, andere selbstständige Tätigkeit, Studium, Bundesfreiwilligendienst, Nebenjob, Arbeitslosigkeit, unständige Beschäftigung, Geringfügige Beschäftigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English