Anerkennung geeigneter Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach Bundespersonalvertretungsgesetz Bewilligung

    Seminare für Personalräte aus der öffentlichen Verwaltung von der Bundeszentrale für politische Bildung als geeignet für Bildungsurlaub anerkennen lassen

    Sie organisieren Bildungsveranstaltungen für Personalräte der öffentlichen Verwaltung? Dann kann die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) Ihre Veranstaltung unter bestimmten Voraussetzungen als geeignet für Bildungsurlaub anerkennen.

    Beschreibung

    Personalratsmitglieder aus der öffentlichen Verwaltung haben nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz Anspruch auf Bildungsurlaub für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, wenn die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) Ihr Bildungsangebot als geeignet anerkennt. 
    Für eine Anerkennung durch die BpB sollte Ihre Bildungsveranstaltung beispielsweise eines der folgenden Themen zum Schwerpunkt haben:

    • Dienst- und Arbeitsrecht 
    • Sozialrecht 
    • Personalplanung 
    • Versammlungspraxis

    Wenn Personalratsmitglieder für Ihr Bildungsangebot vom Dienst befreit werden, kann sich dies positiv auf die Teilnehmendenzahl auswirken.
    Die Anerkennung der BpB bezieht sich ausschließlich auf die Bildungsveranstaltung an sich, nicht allgemein auf Sie als Bildungseinrichtung.
     

    Ansprechpartner

    Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Adenauerallee 86

    53113 Bonn

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 228 99515-113

    Telefon Festnetz: +49 228 99515-0

    E-Mail: info@bpb.de

    Internet

    Stichwörter

    bpb

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Anschreiben mit
      • Bezeichnung und Anschrift des verantwortlichen Bildungsträgers
      • Angabe der Rechtsgrundlage, auf die Sie sich berufen
    • Programm der Veranstaltung, zum Beispiel Seminar- oder Reiseprogramm mit 
      • Überblick über die vermittelten Inhalte
      • Zeitplanung
      • Terminangabe und
      • Tagungsort beziehungsweise Reiseziel
         

    Formulare

    Formulare: nein

    Onlineverfahren möglich: nein 

    Schriftform erforderlich: ja 

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Vertrauensniveau: niedrig 
     

    Voraussetzungen

    Damit Ihre Bildungsveranstaltung als geeignet anerkannt werden kann, muss sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie muss ihrem Inhalt und ihrem Programm nach für eine Tätigkeit im Personalrat nützlich sein. Sie trägt also dazu bei, dass die Teilnehmenden ihre Aufgaben im Personalrat sach- und fachgerecht ausüben können.

    Ihre Bildungsveranstaltung kann nicht anerkannt werden, wenn sie Themen behandelt, die 

    • parteipolitischen 
    • gewerkschaftlichen oder 
    • kirchlichen Charakter haben oder
    • nicht auf die Arbeit im Personalrat zugeschnitten sind.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können innerhalb von 1 Monat bei der Bundeszentrale für politische Bildung Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Anerkennung Ihrer Bildungsveranstaltung durch die BpB schriftlich beantragen:

    • Es gibt keinen Vordruck. Sie können die Anerkennung formlos beantragen.
    • Schicken Sie Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an die Bundeszentrale für politische Bildung. 
    • Die BpB überprüft den Antrag und das Programm Ihrer Bildungsveranstaltung.
    • Die BpB schickt Ihnen die Bescheinigung über die Anerkennung beziehungsweise einen Ablehnungsbescheid per Post zu.
       

    Fristen

    Sie sollten die Anerkennung möglichst 6 Wochen vor dem Beginn der Bildungsmaßnahme beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen. 

    Kosten

    Es fallen für Sie keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

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    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 16.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Bildungsurlaub, Staatsbedienstete, Bundeszentrale, BpB, Bundespersonalvertretungsgesetz, Personalrat, Bundeszentrale für politische Bildung, politische Bildung, Bildungsveranstaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English