Digitales Akkreditierungssymbol beantragen
Wenn Sie ein digitales Akkreditierungssymbol verwenden möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) stellen.
Beschreibung
In Deutschland ist die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) dafür zuständig, Konformitätsbewertungsstellen zu überprüfen und zu beurteilen.
Mit dem Akkreditierungsbescheid wird Ihnen die Erlaubnis zur Verwendung des Akkreditierungssymbols für Ihre Konformitätsbewertungsstelle erteilt.
Das Akkreditierungssymbol bestätigt, dass eine Konformitätsbewertung unter Einhaltung aller relevanten Akkreditierungsanforderungen erbracht wurde. Dieses darf als Nachweis auf die Akkreditierung in Prüfberichten, Kalibrierscheinen, Zertifikaten und Inspektionsberichten im Rahmen des Akkreditierungsbereiches verwendet werden.
Um ein digitales Akkreditierungssymbol für Ihre Konformitätsbewertungsstelle zu verwenden, müssen Sie einen Antrag bei der DAkkS stellen.
Um ein digitales Akkreditierungssymbol verwenden zu können, müssen Sie Bestandskundin oder Bestandskunde der DAkkS mit einer gültigen, ausgesprochenen Akkreditierung sein.
Der Antrag gilt für jeweils eine Konformitätsbewertungsstelle.
Ansprechpartner
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit: Montag 09:00 - 11:00 Uhr Dienstag 09:00 - 11:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 11:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag zur Verwendung des digitalen Akkreditierungssymbols
- Autorisierungsdokument von DAkkS und d-Trust
Voraussetzungen
- Sie sind Bestandskundin oder Bestandskunde und haben eine gültige Akkreditierung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS).
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Sie stellen einen Antrag auf Verwendung des digitalen Akkreditierungssymbols per E-Mail:
- Sie füllen das Antragformular elektronisch entsprechend den Pflichtvorgaben aus und senden es per E-Mail an die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS).
- Parallel senden Sie das "Autorisierungsdokument" per Post und im Original an die DAkkS.
- Die DAkkS prüft zusammen mit der zuständigen Fachabteilung den Antrag.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
2 bis 6 Wochen (Die Bearbeitungsdauer ist individuell und hängt davon ab, ob der Antrag vollständig und korrekt eingereicht wurde, das Autorisierungsdokument fehlerfrei vorliegt oder zusätzliche Nachforderungen erforderlich sind.)
Kosten
Die Kosten sind variabel.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) am 06.10.2025
Stichwörter
Akkreditierungssymbol, beantragen, Verwendung DAkkS-Symbol, DakkS, Akkreditierungsergebnis, Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH, Akkreditierung