Verwendung eines Akkreditierungssymbols für eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle Gewährung
    99050137080000

    Digitales Akkreditierungssymbol beantragen

    Wenn Sie ein digitales Akkreditierungssymbol verwenden möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) stellen.

    Beschreibung

    In Deutschland ist die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) dafür zuständig, Konformitätsbewertungsstellen zu überprüfen und zu beurteilen.

    Mit dem Akkreditierungsbescheid wird Ihnen die Erlaubnis zur Verwendung des Akkreditierungssymbols für Ihre Konformitätsbewertungsstelle erteilt.

    Das Akkreditierungssymbol bestätigt, dass eine Konformitätsbewertung unter Einhaltung aller relevanten Akkreditierungsanforderungen erbracht wurde. Dieses darf als Nachweis auf die Akkreditierung in Prüfberichten, Kalibrierscheinen, Zertifikaten und Inspektionsberichten im Rahmen des Akkreditierungsbereiches verwendet werden.

    Um ein digitales Akkreditierungssymbol für Ihre Konformitätsbewertungsstelle zu verwenden, müssen Sie einen Antrag bei der DAkkS stellen.

    Um ein digitales Akkreditierungssymbol verwenden zu können, müssen Sie Bestandskundin oder Bestandskunde der DAkkS mit einer gültigen, ausgesprochenen Akkreditierung sein.

    Der Antrag gilt für jeweils eine Konformitätsbewertungsstelle.

    Ansprechpartner

    Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Spittelmarkt 10

    10117 Berlin

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit: Montag 09:00 - 11:00 Uhr Dienstag 09:00 - 11:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 11:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.10.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag zur Verwendung des digitalen Akkreditierungssymbols
    • Autorisierungsdokument von DAkkS und d-Trust

    Voraussetzungen

    • Sie sind Bestandskundin oder Bestandskunde und haben eine gültige Akkreditierung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS).

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie stellen einen Antrag auf Verwendung des digitalen Akkreditierungssymbols per E-Mail:

    • Sie füllen das Antragformular elektronisch entsprechend den Pflichtvorgaben aus und senden es per E-Mail an die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS).
    • Parallel senden Sie das "Autorisierungsdokument" per Post und im Original an die DAkkS.
    • Die DAkkS prüft zusammen mit der zuständigen Fachabteilung den Antrag.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 6 Wochen (Die Bearbeitungsdauer ist individuell und hängt davon ab, ob der Antrag vollständig und korrekt eingereicht wurde, das Autorisierungsdokument fehlerfrei vorliegt oder zusätzliche Nachforderungen erforderlich sind.)

    Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) am 06.10.2025

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2025

    Stichwörter

    Akkreditierungssymbol, beantragen, Verwendung DAkkS-Symbol, DakkS, Akkreditierungsergebnis, Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH, Akkreditierung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Deutsch

    Sprache: de