Änderung der Akkreditierung einer Konformitätsbewertungsstelle Durchführung
    99050134058000

    Änderung der Akkreditierung einer Konformitätsbewertungsstelle beantragen

    Wenn Sie die Akkreditierung einer Konformitätsbewertungsstelle ändern möchten, müssen Sie einen Antrag bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) stellen.

    Beschreibung

    Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ist dafür zuständig, Konformitätsbewertungsstellen zu überprüfen und zu beurteilen.

    Wenn Sie eine Änderung Ihrer Akkreditierung als Konformitätsbewertungsstelle wünschen, können Sie diese bei der DAkkS beantragen. Eine Änderung kann zum Beispiel sein:

    • die Änderung Ihres akkreditierten Geltungsbereichs
    • eine Adressänderung
    • die Umfirmierung Ihres Unternehmens

    Die DAkkS prüft, ob Ihre Organisation die gesetzlichen Voraussetzungen für die beantragte Änderung erfüllt.

    Ihr Antrag auf Änderung gilt für jeweils eine Konformitätsbewertungsstelle. Mit Ihrer Antragstellung wird Ihre bestehende Akkreditierung geändert.

    Um eine Änderung der Akkreditierung beantragen zu können, müssen Sie Bestandskundin oder Bestandskunde der DAkkS mit einer gültigen, ausgesprochenen Akkreditierung sein. Sie können mehrere Anträge auf Änderung stellen.

    Online-Dienst

    Akkreditierungsportal der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS)

    ID: B100019_124615478

    Beschreibung

    Im Akkreditierungsportal DAkkS-PORT können Sie Dienstleistungen rund um die Akkreditierung online vornehmen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • SEPA-Überweisung
    • Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Rechtverbindliche Unterschrift mittels Fernsignatur

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Spittelmarkt 10

    10117 Berlin

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    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit: Montag 09:00 - 11:00 Uhr Dienstag 09:00 - 11:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 11:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.10.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Antrag
    • aktueller Rechtsnachweis
    • gegebenenfalls:
      • Änderungen zur Konformitätsbewertungsstelle, zum Beispiel Bezeichnung oder Adresse
      • Angaben zu Änderungen im Geltungsbereich
      • Änderungen zur Nutzung des Akkreditierungssymbols
    • notwendige Unterlagen, entsprechend der jeweiligen Akkreditierungsart
    • gegebenenfalls ein Nachweis für die Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur (QES)

    Voraussetzungen

    Sie sind Bestandskundin oder Bestandskunde und haben eine gültige Akkreditierung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihren Antrag auf Änderung Ihrer Akkreditierung online, per E-Mail oder per Post stellen.

    Online-Antrag:

    • Rufen Sie das Akkreditierungsportal der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS-PORT) auf.
    • Sie sind im DAkkS-PORT registriert und eingeloggt und haben Zugriff auf die hinterlegten Daten.
    • Füllen Sie die folgenden Formularbereiche aus:
      • Antragsdaten
      • Organisation
      • Konformitätsbewertungsstelle
      • Geltungsbereich
      • notwendige Unterlagen
      • Akkreditierungssymbol
      • Antrag unterschreiben
      • Zusammenfassung
    • Senden Sie den Antrag ab.
    • Ihre Angaben werden im System verarbeitet und an die DAkkS zur Prüfung übersendet.
    • Sie erhalten online eine Information zur Zusammenfassung der übersendeten Angaben. Sie können den Stand der Bearbeitung im DAkkS-PORT einsehen.
    • Die DAkkS prüft zusammen mit der zuständigen Fachabteilung den Antrag.

    Antrag per E-Mail oder Post stellen:

    • Sie füllen das Antragsformular entsprechend den Pflichtvorgaben aus.
    • Sie senden den Antrag zusammen mit den Anlagen und Nachweisen per E-Mail oder per Post an die DAkkS.
    • Die DAkkS prüft zusammen mit der zuständigen Fachabteilung den Antrag

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 15 Wochen (Die Verfahrensdauer variiert und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem der Umfang des Geltungsbereiches, die Zahl der Standorte und die Mitwirkung der Konformitätsbewertungsstelle.)

    Kosten

    Die Kosten für die Änderung einer Akkreditierung richten sich nach dem Zeitaufwand für das jeweilige Akkreditierungsverfahren. Sie werden nach Abschluss des entsprechenden Verfahrens auf Grundlage des tatsächlich angefallenen Aufwandes in Zeitstunden berechnet. Es gelten die Tarifstellen 7.1 und 7.2 der Gebührenordnung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) am 06.10.2025

    Version

    Technisch geändert am 13.10.2025

    Stichwörter

    Akkreditierung, Antrag stellen, Akkreditierungsverfahren, Konformitätsbewertungsstelle, beantragen, DakkS, Änderung, Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English