Statusfeststellung im obligatorischen Antragsverfahren Gewährung

    Obligatorische Statusklärung für mitarbeitende Familienangehörige oder geschäftsführende Gesellschafter beantragen

    Besteht laut Anmeldung zwischen Ihnen und Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis oder sind Sie geschäftsführender Gesellschafter, wird automatisch das Verfahren zur Klärung Ihres Erwerbsstatus bei der Clearingstelle eingeleitet.

    Beschreibung

    Mit dem Statusfeststellungsverfahren erhalten Sie Rechtssicherheit, ob Sie selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sind. Das obligatorische Verfahren wird automatisch eingeleitet, wenn Arbeitgebende bei der Anmeldung einer Beschäftigung angegeben haben, dass es sich bei den Arbeitnehmenden um bestimmte Familienangehörige oder um geschäftsführende Gesellschafter handelt.

    Ansprechpartner

    Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ruhrstraße 2

    10709 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 865-0

    Fax: +49 30 865-27240

    E-Mail: drv@drv-bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 19:30 Uhr Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 10004800

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Statusfeststellung
    • vertragliche Vereinbarungen zur Tätigkeit, für die der Erwerbsstatus festgestellt werden soll
    • gegebenenfalls: Nachweis über Verwandtschaftsverhältnis zwischen auftraggebender und auftragnehmender Person
    • gegebenenfalls: Gesellschaftsvertrag
    • falls vorhanden: relevante Bescheide der Agentur für Arbeit
    • falls vorhanden: Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Keine. Das Verfahren wird automatisch eröffnet, wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber bei der Anmeldung angegeben hat, dass zwischen Ihnen ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis besteht oder Sie eine geschäftsführende Gesellschafterin oder ein geschäftsführender Gesellschafter sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch. Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid entnehmen.
    • Klage vor dem Sozialgericht. Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren wird automatisch eröffnet, wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber bei der Anmeldung angegeben hat, dass zwischen Ihnen ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis besteht oder Sie eine geschäftsführende Gesellschafterin oder ein geschäftsführender Gesellschafter sind.

    • Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund stellt Ihnen einen Feststellungsbogen zur Verfügung.
    • Füllen Sie den Feststellungsbogen online oder schriftlich aus.
    • Übermitteln Sie den Bogen online, persönlich oder per Post an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.
    • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft die Sach- und Rechtslage.
    • Sie erhalten einen Bescheid.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 12 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten für Sie an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 01.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Beschäftigung, selbstständig tätig, Feststellung Erwerbsstatus, Mitarbeitende Familienangehörige, Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, geschäftsführende Gesellschafter, Feststellung Erwerbstätigenstatus, abhängig beschäftigt, Statusfeststellung, Statusfeststellungsverfahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English