Auskünfte im Rahmen des Zolltarif-/Warenursprungs-, Verbrauch- und Verkehrssteuerrechts sowie weiterer allgemeiner Anfragen zum Zollrecht und zur fachlichen Anwenderbetreuung zu IT-Verfahren der Zollverwaltung (Einfuhr/Ausfuhr/Zollverfahren) Erteilung

    Auskünfte von der Zollverwaltung erhalten

    Bei allgemeinen Fragen zu allen Bereichen des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts, zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit oder Fragen zu Online-Anwendungen des Zolls, können Sie Informationen von der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung erhalten.

    Beschreibung

    Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie ein Produkt, das Sie im Ausland gekauft haben, in Deutschland versteuern müssen? Sie haben eine Frage zur Kraftfahrzeugsteuer oder eine Anwenderfrage zu Online-Anwendungen des Zolls?

    In vielen Fällen können Sie von der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung eine Auskunft erhalten.

    Viele hilfreiche Informationen finden Sie außerdem auf der Internetseite der Zollverwaltung.

    Über folgende Themenbereiche können Sie sich bei der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung informieren:

    • Einfuhren nach Deutschland
    • Ausfuhren aus Deutschland
    • Zolltarif
    • Verbrauchsteuern
    • Finanzkontrolle Schwarzarbeit
    • Kraftfahrzeugsteuer
    • Online-Anwendung des Zolls, zum Beispiel:
      • Bürger- und Geschäftskundenportal und darin angebotene Leistungen
      • Internetzollanmeldungen (Einfuhr, Ausfuhr, Postsendungen)
      • ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) 
      • EMCS (Excise Movement and Control System)
      • goAML (Online-Portal für Verdachtsmeldungen zu Geldwäsche)

    Bitte beachten Sie, dass die Zollverwaltung keine Rechts- oder Steuerberatung ersetzen und die dienstlichen Entscheidungen anderer Fachbehörden nicht beeinflussen kann.

    Erteilte Auskünfte der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung begründen keine Rechtsansprüche und beziehen sich ausschließlich auf die in Deutschland geltenden Bestimmungen. Die Zollvorschriften anderer Länder liegen dem deutschen Zoll nicht vor.

    Ansprechpartner

    Generalzolldirektion (GZD), Service Desk Zoll (Anwenderfragen)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100761

    01077 Dresden

    Öffnungszeiten

    Anrufzeiten: Montag 08:00 Uhr - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 228 303-97925

    Telefon Festnetz: +49 800 8007-5452

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26090

    E-Mail: servicedesk@zoll.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100761

    01077 Dresden

    Öffnungszeiten

    Anrufzeiten: Montag 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 44834-550

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26010

    Fax: +49 228 303-97926

    E-Mail: kfz-steuer@zoll.de

    E-Mail: info.kraftst@zoll.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Generalzolldirektion (GZD), Chatbot

    Öffnungszeiten

    rund um die Uhr

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

    Adresse

    Hausanschrift

    Carusufer 3 - 5

    01099 Dresden

    Postfachadresse

    Postfach 100761

    01077 Dresden

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26020(Für Privatpersonen)

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26030(Für Unternehmen)

    Fax: +49 228 303-97924

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26040(Anfragen auf Englisch)

    E-Mail: info.privat@zoll.de

    E-Mail: enquiries.english@zoll.de

    E-Mail: info.gewerblich@zoll.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    ITZBund (Technische Fragen)

    Öffnungszeiten

    Anrufzeiten: rund um die Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 20971-545

    Fax: +49 22899 680-187584

    Telefon Festnetz: +49 800 8007-5451

    E-Mail: servicedesk@itzbund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Es gibt keine Voraussetzungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung der Generalzolldirektion bearbeitet keine Rechtsbehelfe. Anfragen mit entsprechendem Inhalt werden an die zuständige Stelle weitervermittelt.

    Verfahrensablauf

    Ihre Anfrage zu zoll- oder steuerrechtlichen Themen können Sie auf folgenden Wegen stellen: 

    • telefonisch, 
    • per E-Mail, 
    • per Chatbot oder 
    • schriftlich, zum Beispiel auf dem Postweg.

    Allgemeine Anfragen von Privatpersonen und Unternehmen zu allen Bereichen des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts sowie zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit beantwortet die Zentrale Auskunft Zoll.

    Der Service Desk Zoll beantwortet Fragen zur Nutzung der Online-Anwendungen des Zolls.

    Allgemeine Fragen rund um die Kfz-Steuer beantwortet die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer. Auf Anfrage per E-Mail sowie auf telefonische Anfrage kann diese auch einen ausgesetzten SEPA-Lastschrifteinzug reaktivieren.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Bei telefonischen Anfragen erteilt die Hotline der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung in der Regel sofort Auskunft. Auch die Chatbots erteilen Auskünfte sofort. Schriftliche Anfragen werden in der Regel innerhalb weniger Arbeitstage bearbeitet.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 07.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Verbrauchssteuer, Chatbot, Zolltarif, Fachverfahren der Zollverwaltung, Einfuhr, Zoll, Schwarzarbeit, Ausfuhr, Auskünfte erhalten, Import, Zolltarifauskunft, Zollverwaltung, Zollauskunft, Export, Verzollung, Warenursprung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English