• Reesdorf (Landkreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein)
Antrag Status als zugelassener Empfänger Bewilligung für TIR-Verfahren

Status als zugelassener Empfänger im TIR-Verfahren beantragen

Waren, die im internationalen Straßenverkehr im TIR-Verfahren befördert werden, können Sie als "zugelassener Empfänger" empfangen. 

Beschreibung

Das TIR-Verfahren (Transports Internationaux Routiers-Verfahren) erleichtert den internationalen Warentransport mit Straßenfahrzeugen. 
Die Frachträume der Fahrzeuge werden bei Eröffnung des Verfahrens durch den Zoll verplombt. Somit ist unterwegs keine Öffnung möglich, ohne dass dies bei einer Kontrolle auffallen würde.
Durch die Inanspruchnahme dieses vereinfachten Versandverfahrens wird der Verwaltungsaufwand bei dem Passieren einer Landesgrenze minimiert, da nur im Start- und Zielland eine Warenkontrolle durchgeführt wird.

Wenn Sie Waren empfangen wollen, die im TIR-Verfahren befördert werden, müssen Sie den Status "zugelassener Empfänger-TIR" beantragen. 

Haben Sie den Status "zugelassener Empfänger-TIR, können Sie Waren im TIR-Verfahren an einem zugelassenen Ort empfangen und müssen Daten mit Ihrem zuständigen Zollamt austauschen. Mit dem Empfang und der Erfüllung der Förmlichkeiten endet das TIR-Verfahren. 

In der Bewilligung werden die konkreten Orte genannt, auf die sich Ihre Bewilligung als "zugelassener Empfänger-TIR" bezieht.

Ansprechpartner

Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll

Adresse

Hausanschrift

Carusufer 3-5

01099 Dresden

Öffnungszeiten

Sprechzeiten: Montag 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 17:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 228 303-26020(Für Privatpersonen)

Telefon Festnetz: +49 228 303-26030(Für Unternehmen)

Fax: +49 351 44834-590

E-Mail: info.gewerblich@zoll.de

E-Mail: info.privat@zoll.de

Internet

Version

Technisch geändert am 28.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

Adresse

Postfachadresse

Postfach 100761

01077 Dresden

Hausanschrift

Carusufer 3-5

01099 Dresden

Öffnungszeiten

Anrufzeiten: Montag 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 17:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 228 303-26020(Für Privatpersonen)

Fax: +49 228 303-97924

Telefon Festnetz: +49 228 303-26040(Anfragen auf Englisch)

Telefon Festnetz: +49 228 303-26030(Für Unternehmen)

E-Mail: enquiries.english@zoll.de

E-Mail: info.gewerblich@zoll.de

E-Mail: info.privat@zoll.de

Internet

Version

Technisch geändert am 10.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Wenn Sie kein Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) sind, geben Sie zusätzlich zum Hauptantrag den ausgefüllten Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen Teile I bis III und V ab.

Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein 
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, um den Status als "zugelassener Empfänger-TIR" zu erlangen:

  • Ihr Unternehmen ist im Zollgebiet der Union ansässig.
  • Sie empfangen regelmäßig im TIR-Verfahren beförderte Waren oder sind dem bewilligenden Hauptzollamt bekannt als Wirtschaftsbeteiligte, die imstande sind, alle aus diesem Verfahren erwachsenden Pflichten zu erfüllen.
  • Sie haben keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen die zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften begangen. 
  • Sie haben keine schweren Straftaten im Rahmen Ihrer Wirtschaftstätigkeit begangen. 
  • Sie können ein erhöhtes Maß an Kontrolle Ihrer Tätigkeiten und Warenbewegungen mittels eines Systems der Führung der Geschäftsbücher und gegebenenfalls Beförderungsunterlagen, das geeignete Zollkontrollen ermöglicht, nachweisen.
  • Eine zollrechtliche Kontrolle und Überwachung Ihrer Tätigkeit kann leicht und ohne unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand stattfinden.
  • Sie müssen über praktische oder berufliche Befähigungen verfügen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie den Einspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Finanzgericht

Verfahrensablauf

Um den Status als "zugelassener Empfänger-TIR" zu erlangen, müssen Sie einen Antrag stellen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Zollverwaltung und laden Sie das Formular "Antrag auf Bewilligung des Status eines zugelassenen Empfängers für das TIR-Verfahren gemäß Artikel 230 Unionszollkodex" (Formular 0363) herunter.
  • Füllen Sie das Formular aus und senden Sie dieses sowie gegebenenfalls die Teile I bis III und V des Fragebogens zollrechtliche Bewilligungen an das Hauptzollamt, in dessen Bezirk Ihre Hauptbuchhaltung für Zollzwecke geführt wird oder zugänglich ist.
  • Das Hauptzollamt prüft Ihre Unterlagen und prüft, ob weitere Bewilligungen (Verwahrlager oder Leistung einer Gesamtsicherheit) vorhanden sind oder von Ihnen noch zu beantragen sind.
  • Liegen alle formellen und materiellen Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Bewilligung zugelassener Empfänger-TIR.

Fristen

Bevor Sie Waren, die im TIR-Verfahren befördert werden, empfangen, müssen Sie als Empfänger zugelassen werden.

Bearbeitungsdauer

Einen Bescheid über Ihren Antrag erhalten Sie in der Regel in 120 Tagen nach Annahme des Antrags.

Kosten

Für die Bewilligung zugelassener Empfänger-TIR entstehen keine Kosten.
Es ist aber darauf hinzuweisen, dass Sie, wenn Sie als zugelassener Empfänger-TIR tätig werden wollen, zusätzlich über ein Verwahrlager verfügen müssen. Dieses Verwahrlager bezieht sich auf den Ort, an dem Sie die Waren in Empfang nehmen. Für den Betrieb dieses Verwahrungslagers ist eine Sicherheit zu leisten Artikel 149 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nummer 952/2013 Unionszollkodex). Diese Sicherheit kann nur im Rahmen einer Bewilligung Gesamtsicherheit sinnvoll geleistet werden.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 23.03.2021

Version

Technisch geändert am 28.02.2024

Stichwörter

Einfuhr, Empfänger, Carnet TIR, zugelassener Empfänger, Kontrolle, TIR-Verfahren, Vereinfachung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English