Antrag Status als zugelassener Empfänger Bewilligung für Wieger von Bananen (AWB)

    Bewilligung zur Erstellung von Wiegenachweisen für Bananen erhalten

    Wenn Sie Wirtschaftsbeteiligter sind und frische Bananen zum zollrechtlich freien Verkehr abfertigen, können Sie die erforderlichen Wiegenachweise nur mit einer Bewilligung vom Zoll selbst erstellen.

    Beschreibung

    Wenn Sie frische Bananen des KN-Codes (Kombinierte Nomenklatur) 0803 90 10 im Gebiet der Europäischen Union zum zollrechtlich freien Verkehr abfertigen, müssen Sie bei der Zollanmeldung im Besitz eines Wiegenachweises (Formular 0380) sein. Den Wiegenachweis dürfen nur zugelassene Wieger erstellen.
    Für die Bewilligung als zugelassener Wieger müssen Sie einen elektronischen Antrag über das EU-Trader Portal stellen.

    Ansprechpartner

    Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll

    Adresse

    Hausanschrift

    Carusufer 3-5

    01099 Dresden

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26020(Für Privatpersonen)

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26030(Für Unternehmen)

    Fax: +49 351 44834-590

    E-Mail: info.gewerblich@zoll.de

    E-Mail: info.privat@zoll.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100761

    01077 Dresden

    Hausanschrift

    Carusufer 3-5

    01099 Dresden

    Öffnungszeiten

    Anrufzeiten: Montag 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26020(Für Privatpersonen)

    Fax: +49 228 303-97924

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26040(Anfragen auf Englisch)

    Telefon Festnetz: +49 228 303-26030(Für Unternehmen)

    E-Mail: enquiries.english@zoll.de

    E-Mail: info.gewerblich@zoll.de

    E-Mail: info.privat@zoll.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:

    • Teile I bis III und V des Fragebogens zollrechtliche Bedingungen
      • zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) benötigen den Fragebogen nicht
    • "Zusatzblatt nationale Angaben"
    • Muster der Aufzeichnungen über die Verwiegungen

    Die Unterlagen sind dem zuständigen Hauptzollamt unter Bezugnahme auf die durch das EU-Trader Portal generierte Antragsnummer direkt zu übermitteln.

    Formulare

    Formulare: ja

    Onlineverfahren möglich: ja

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Um eine Bewilligung zur Erstellung von Wiegenachweisen für Bananen zu erhalten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:

    • Sie haben keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen die zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften und keine schweren Straftaten im Rahmen ihrer Wirtschaftstätigkeit begangen.
    • Sie sind mit der Einfuhr, Beförderung, Lagerung oder Handhabung eingangsabgabenpflichtiger frischer Bananen des KN-Codes 0803 90 10 befasst.
    • Sie verfügen über eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification number; Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten).
    • Sie bieten die für die ordnungsgemäße Durchführung des Wiegens erforderliche Gewähr.
    • Sie verfügen über geeignete Wiegevorrichtungen (geeichte Waagen mit einer Genauigkeit von 2 Nachkommastellen).
    • Sie führen Aufzeichnungen, die es den Zollbehörden ermöglichen, die erforderlichen Kontrollen durchzuführen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
      Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie dem Ablehnungs- oder Bewilligungsbescheid entnehmen.
    • Klage vor dem Finanzgericht

    Verfahrensablauf

    • Wenn Sie eine Bewilligung als zugelassener Wieger beantragen wollen, müssen Sie den Antrag elektronisch über das EU-Trader Portal stellen.
    • Sie benötigen für den Zugang zum EU-Trader Portal
      • ein Nutzerkonto. Wenn Sie noch kein Nutzerkonto haben,
        • füllen Sie den Antrag auf Einrichtung eines EU-Nutzerkontos (Formular 05700) aus,
        • senden Sie das Formular per E-Mail an das Team Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion - Dienstort Dresden.
      • eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification number; Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten). Wenn Sie noch keine EORI-Nummer haben, müssen Sie diese in Ihrem Benutzerkonto im Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung beantragen. Über das Benutzerkonto erhalten Sie Zugang zur "EORI-Nr. Verwaltung" und können eine EORI-Nummer neu beantragen
    • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in das EU-Trader Portal ein.
    • Füllen Sie den Antrag für die Bewilligungsart "AWB - Status eines zugelassenen Wiegers von Bananen  (AWB)" aus und senden Sie diesen ab.
    • Senden Sie das "Zusatzblatt nationale Angaben", die entsprechenden Aufzeichnungen über die Verwiegungen sowie gegebenenfalls die Teile I bis III und V des Fragebogens zollrechtliche Bewilligungen dem zuständigen Hauptzollamt unter Bezugnahme auf die durch das EU-Trader Portal generierte Antragsnummer direkt zu.
    • Wenn das Hauptzollamt erfolgreich geprüft hat, ob alle Bewilligungsvoraussetzungen vorliegen, wird eine Bewilligung elektronisch im EU-Trader Portal erteilt.

    Liegen die Voraussetzungen nicht vor, erhalten Sie einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags auf dem Postweg.

    Fristen

    Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie Wiegenachweise ausstellen.

    Bearbeitungsdauer

    Einen Bescheid über Ihren Antrag erhalten Sie in der Regel in 30 Tagen nach Annahme des Antrags.

    Kosten

    Für Sie entstehen keine Kosten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 12.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Wiegen, Bewilligung, Bananen, Überlassung, zollrechtlich freier Verkehr, Wiegenachweis, 0803 90 10, Wieger, Abfertigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de