• Pinnow (Landkreis Uckermark, Brandenburg)
Zollanmeldung für Diplomaten- oder Konsulargut Anmeldung

Diplomaten- oder Konsulargut beim Zoll anmelden

Wenn Sie Diplomaten- oder Konsulargut einfuhrabgabenfrei einführen wollen, müssen Sie es anmelden.

Beschreibung

Für Diplomatinnen, Diplomaten und Bedienstete von Auslandsvertretungen (Konsulaten) sieht das Völkerrecht bestimmte Vorrechte und Befreiungen vor. Die Regeln haben den Zweck, eine wirksame Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben zu ermöglichen und die rechtliche Selbstbestimmtheit der Staaten zu wahren.

In diesem Zusammenhang werden Waren bei der Einfuhr nach Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen von Zöllen und ähnlichen Abgaben sowie Kontrollen des persönlichen Gepäcks befreit. Befreiungen sind unter anderem möglich bei:

  • Gegenständen für den amtlichen Gebrauch der diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung,
  • Gegenständen für den persönlichen Gebrauch der Diplomatin, des Diplomaten, der Konsulatsbeamtin oder des Konsularbeamten

In Abstufungen gelten einige Befreiungen und Regelungen auch für

  • Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals,
  • Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals,
  • zum Haushalt gehörende Familienmitglieder und
  • private Hausangestellte.

Damit der Zoll die Voraussetzungen für die Abgabenfreiheit prüfen kann, müssen Sie die Waren im Rahmen der Zollabfertigung anmelden.

Ansprechpartner

Die Zollbediensteten an den Grenzzollstellen, zum Beispiel Flughäfen oder Seehäfen

Weitere Informationen

Nur für Bedienstete von diplomatischen und konsularischen Vertretungen

Version

Technisch geändert am 27.08.2021

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Hauptzollamt Berlin, Zentralstelle Diplomaten

Adresse

Postfachadresse

Postfach 61 02 74

10924 Berlin

Hausanschrift

Kufsteiner Straße 71-79

10825 Berlin

Nur für Bedienstete von diplomatischen und konsularischen Vertretungen

Öffnungszeiten

Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 08:00 bis 15:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 30 850001-0

Fax: +49 30 850001-30

E-Mail: poststelle.za-berlin-schoeneberg@zoll.bund.de

Internet

Version

Technisch geändert am 27.08.2021

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Das für den Sitz der konsularischen Vertretung örtlich zuständige Zollamt

Weitere Informationen

Für Bedienstete einer konsularischen Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland

Version

Technisch geändert am 20.05.2021

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Sie müssen in der Regel keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Formulare

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um Diplomaten- oder Konsulargut im Sinne des Zollrechts.
  • Es besteht Gegenseitigkeit, das heißt, die Einfuhrabgabenfreiheit gilt auch umgekehrt zwischen Deutschland und dem jeweiligen Staat.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Falle einer Zollschuldentstehung dem Steuerbescheid zu Ihrem Antrag auf Einfuhrabgabenbefreiung als Diplomaten- und Konsulargut entnehmen.

Verfahrensablauf

Die Zollanmeldung müssen Sie schriftlich einreichen:

  • Laden Sie das Formular zur "Zollanmeldung für Diplomaten- oder Konsulargut" (Formular 0349 oder 0349en) über die Internetseite der Bundesfinanzverwaltung.
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus und drucken es anschließend aus.
  • Es muss mit dem Dienststempel versehen werden.
  • Die ausgedruckte und vollständig ausgefüllte Zollanmeldung geben Sie bei der Zollabfertigung ab.
  • Die Zollbediensteten prüfen im Rahmen einer Vorprüfung, ob die Anmeldung angenommen werden kann.
  • Gegebenenfalls schließen sich weitere Prüfungen an, zum Beispiel eine Beschau der Ware.
  • Wenn die Überprüfung erfolgreich war, wird Ihnen die Ware überlassen und Sie erhalten eine Kopie der Zollanmeldung.

Fristen

  • Die Waren dürfen grundsätzlich zu keinem anderen Zweck verwendet werden.
  • Auskünfte über Ausnahmen kann Ihnen die zuständige Überwachungszollstelle erteilen.

Bearbeitungsdauer

  • in der Regel 30 bis 60 Minuten

Kosten

Die Zollanmeldung können Sie kostenlos vornehmen.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 07.05.2021

Version

Technisch geändert am 03.12.2024

Stichwörter

Zollvorrechte, Konsulargut, Freier Verkehr, Endverwendung, Consular Cargo, Außertarifliche Einfuhrabgabenbefreiung, Diplomatengut, Einfuhrabgaben, Diplomatic Cargo, Abgabenbefreiung, Zollbefreiung, Außertarifliche Zollbefreiung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English