Grenzüberschreitenden Versand von Handelsware über das Unionsversandverfahren online beim Zoll anmelden
Wenn Sie in der EU zollrelevanten Handel treiben und das Unionsversandverfahren nutzen wollen, müssen Sie am automatisierten Zollabwicklungssystem ATLAS teilnehmen und Ihren Warenversand beim Zoll anmelden. Dazu können Sie eine Internetplattform des Zolles nutzen.
Beschreibung
Um den kommerziellen Warenverkehr mit Nicht-EU-Staaten weitgehend automatisiert abzuwickeln, hat die Zollverwaltung bundesweit das IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungssystem) eingeführt. Mit ATLAS wird der grenzüberschreitende Warenverkehr abgewickelt und überwacht.
Im Unionsversandverfahren können Waren zwischen 2 innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten unter zollamtlicher Überwachung befördert werden, ohne dass sie während des Versandverfahrens Einfuhrabgaben unterliegen.
Damit Sie Ihre Waren einfacher über ATLAS in das Unionsversandverfahren überführen können, hat der deutsche Zoll eine Internetplattform eingerichtet. Mit dieser können Sie die Daten Ihrer Zollanmeldung hinterlegen und an die Zollverwaltung übermitteln.
Sie müssen allerdings beachten: Ihre Zollanmeldung wird erst dann rechtlich wirksam, wenn Sie sie - zusätzlich zur Internet-Versandanmeldung - ausgedruckt und unterschrieben bei der zuständigen Zollstelle vorgelegt haben.
Ansprechpartner
Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Montag 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 228 303-26020(Für Privatpersonen)
Telefon Festnetz: +49 228 303-26030(Für Unternehmen)
Fax: +49 351 44834-590
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
E-Mail: info.privat@zoll.de
Internet
Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll
Adresse
Postfachadresse
Postfach 100761
01077 Dresden
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Anrufzeiten: Montag 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 228 303-26020(Für Privatpersonen)
Fax: +49 228 303-97924
Telefon Festnetz: +49 228 303-26040(Anfragen auf Englisch)
Telefon Festnetz: +49 228 303-26030(Für Unternehmen)
E-Mail: enquiries.english@zoll.de
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
E-Mail: info.privat@zoll.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Teilnehmer-Identifikationsnummer (TIN)
Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen müssen
- Wirtschaftsbeteiligte beziehungsweise Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Zollrechts sein. Das heißt, Sie sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst, die unter das Zollrecht fallen;
- einen aktiven Zugang zum IT-Verfahren "ATLAS Versand" haben beziehungsweise einen Dienstleister damit beauftragen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Für diese Leistung sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Verfahrensablauf
Um den Versand Ihrer Handelsware über das Unionsversandverfahren online beim Zoll anzumelden, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Rufen Sie die Internetplattform des Zolles zur ATLAS Internet-Versandanmeldung auf, folgen Sie den Anweisungen und füllen Sie das Formular vollständig aus.
- Klicken Sie auf "IVA abschließen". Sie erhalten die Auftragsnummer als Bestätigung der erfolgreichen Übermittlung der Daten Ihrer Internet-Versandanmeldung.
- Drucken Sie die Internet-Versandanmeldung zweifach aus und unterschreiben Sie sie.
- Legen Sie die unterschriebene Internet-Versandanmeldung und die Auftragsnummer der zuständigen Abgangszollstelle vor. Erst der unterschriebene IVA-Ausdruck ist eine schriftliche Versandanmeldung und muss von der Zollstelle entgegengenommen werden.
- Halten Sie die für die Überführung in das Versandverfahren notwendigen Unterlagen bereit, für etwaige Nachprüfungen des Zolles.
Fristen
Sie müssen die ausgedruckte und unterschriebene Internet-Versandanmeldung innerhalb von 30 Tagen beim zuständigen Zollamt einreichen.
Bearbeitungsdauer
Ihre Internet-Versandanmeldung wird so schnell wie möglich bearbeitet.
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen zum Automatisierten Tarif- und Lokalen Zollabwicklungssystem (ATLAS) auf der Internetseite des Zolles
- Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS auf der Internetseite des Zolles
- Merkblatt der Generalzolldirektion zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen, Ausgabe 2020
- Informationen zum Unionsversandverfahren und zum gemeinsamen Versandverfahren sowie den Vereinfachungen auf der Internetseite des Zolles
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 04.05.2021
Stichwörter
Ausfuhranmeldung, ELSTER, Export, Versandverfahren, Import, ATLAS-Ausfuhr, Warenversand, Zoll, Ausfuhr, Elster, ATLAS, Unionsversandverfahren, Unionsversand