Als Beteiligter Informationen über vom Zoll angehaltene Ware erhalten
Wenn Ihre Waren wegen Fälschungsverdacht angehalten werden, informiert Sie der Zoll über die weiteren Schritte.
Beschreibung
Stehen Waren im Verdacht, Rechte geistigen Eigentums zu verletzen, können die Zollbehörden sie an der Grenze zurückhalten oder die weitere Abfertigung aussetzen. So kann verhindert werden, dass rechtsverletzende Ware in den Binnenmarkt gelangt. Dieses Verfahren kann durch die Inhaberin oder den Inhaber dieser Rechte bei der Zollbehörde beantragt werden.
Liegt eine Bewilligung vor und wird verdächtige Ware gefunden, informiert der Zoll Sie im Rahmen der zollamtlichen Behandlung darüber. Die Rechteinhaberin oder der Rechteinhaber kann die Ware überprüfen. Daran können sich verschiedene Schritte anschließen:
- Die Ware wird unter zollamtlicher Überwachung vernichtet, wenn die dazu nötigen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn die Ware zu Ihrem Besitz gehört oder Sie diese angemeldet haben, können Sie der Vernichtung zustimmen. Ihre Zustimmung gilt auch dann als erteilt, wenn Sie der Vernichtung nicht fristgerecht widersprechen.
- Wenn Sie der Vernichtung widersprechen, muss die Rechteinhaberin oder der Rechteinhaber ein zivilgerichtliches Verfahren einleiten, in dem über die Rechtsverletzung entschieden wird.
- Falls sich die Schutzrechtsverletzung nicht bestätigt oder die Rechteinhaberin oder der Rechteinhaber kein zivilgerichtliches Verfahren eingeleitet hat, wird die Ware weiter abgefertigt beziehungsweise überlassen.
Ansprechpartner
Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunftsstelle Zoll
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100761
01077 Dresden
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Montag: 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 351 44834-530(Anfragen auf Englisch)
Fax: +49 351 44834-590
Telefon Festnetz: +49 351 44834-520(Für Unternehmen)
Telefon Festnetz: +49 351 44834-510(Für Privatpersonen)
E-Mail: enquiries.english@zoll.de
E-Mail: info.privat@zoll.de
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Formulare
Formulare : nein
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Um Mitteilungen und Bescheide zu erhalten, muss Ihre Ware aufgrund eines Antrags einer Rechteinhaberin oder eines Rechteinhabers auf Tätigwerden der Zollbehörden angehalten worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
- EU-Verordnung zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch die Zollbehörden (608/2013)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
- Widersprechen gegen die Anhaltung der Ware
-
Einspruch gegen die Entscheidung zur Vernichtung
Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
Verfahrensablauf
Wenn ein Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörde bewilligt und Ihre Ware aufgrund des Verdachts einer Rechtsverletzung angehalten wurde, erhalten Sie weitere Mitteilungen und Bescheide der Zollbehörden online über das "Zentrale Datenbanksystem zum Schutz von Geistigen Eigentumsrechten" (ZGR-online):
- Wenn die Zollbehörden verdächtige Ware ermitteln, halten sie diese zurück oder setzen die Abfertigung aus.
- Die Zollbehörden informieren Sie über den Sachverhalt. Im Rahmen der Frist können Sie der Vernichtung der Ware zustimmen oder ihr widersprechen.
- Wenn Sie der Vernichtung widersprechen, muss die Rechteinhaberin oder der Rechteinhaber ein zivilgerichtliches Verfahren einleiten. In diesem Fall wird die Ware durch die Zollbehörden verwahrt, bis über den Verdacht der Rechtsverletzung entschieden wurde.
- Sie erhalten eine Mitteilung, in der Sie über die Entscheidung zur Vernichtung informiert werden.
- Je nach Entscheidung wird die Ware unter zollamtlicher Überwachung vernichtet oder überlassen.
Bearbeitungsdauer
Die Mitteilung über das Anhalten der Ware erhalten Sie innerhalb eines Arbeitstages.
Kosten
Die Informationen und Bescheide der Zollbehörden erhalten Sie kostenlos.
Weitere Informationen
- Informationen zur Marken- und Produktpiraterie auf der Internetseite der GeneralzolldirektionKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Informationen zum Tätigwerden der Zollbehörden nach UnionsrechtKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Informationen zur Marken- und Produktpiraterie auf der Internetseite der Europäischen KommissionKeine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Finanzen am 12.05.2021
Stichwörter
ZvW, Halbleitertopographie, Produktfälschung, Zurückhaltung von Waren, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster, Urheberrecht, Handelsname, Markenpiraterie, Aussetzung der Überlassung, Geografische Angabe, Patent, Produktpiraterie, Markenrecht, Designschutz, Sortenschutz, AdÜ