Zulassung der Anrechnung von Arbeitsplätzen mit unter 18 Wochenstunden Bewilligung

    Zulassung der Anrechnung von Arbeitsplätzen mit unter 18 Wochenstunden auf einen Pflichtarbeitsplatz beantragen

    Wenn Ihr Betrieb schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Menschen mit unter 18 Wochenstunden beschäftigt, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Pflichtarbeitsplatz anrechnen lassen.

    Beschreibung

    Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen Sie 5 Prozent Ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten Beschäftigten besetzen (Pflichtarbeitsplätze).

    Normalerweise muss eine schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Person mindestens 18 Stunden pro Woche bei Ihnen in Teilzeit arbeiten, damit der Arbeitsplatz als Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden kann. 

    Arbeitet eine schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Person weniger als 18 Stunden in der Woche, müssen Sie nachweisen, dass dies wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist. Erst dann kann dieser Arbeitsplatz ausnahmsweise als Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Sitz Ihres Betriebes liegt.

    Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Sitz Ihres Betriebes liegt.

    Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit (BA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Regensburger Straße 104

    90478 Nürnberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 911 179-0

    Fax: +49 911 179-2123

    E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de

    Internet

    Formulare

    Zulassung Anrechnung auf einen Arbeitsplatz bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von unter 18 Wochenstunden nach § 158 Absatz 2 Satz 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX)

    Das Antragsformular steht im Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit als barrierefreies und digital ausfüllbares Dokument zur Verfügung. Den ausgefüllten Antrag sowie die erforderlichen Nachweise können Sie in Papierform einreichen.

    Stichwörter

    Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, BA, Jobcenter

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitgeber-Hotline

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 4555520

    Formulare

    Zulassung Anrechnung auf einen Arbeitsplatz bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von unter 18 Wochenstunden nach § 158 Absatz 2 Satz 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX)

    Das Antragsformular steht im Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit als barrierefreies und digital ausfüllbares Dokument zur Verfügung. Den ausgefüllten Antrag sowie die erforderlichen Nachweise können Sie in Papierform einreichen.

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

    Internet

    Formulare

    Zulassung Anrechnung auf einen Arbeitsplatz bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von unter 18 Wochenstunden nach § 158 Absatz 2 Satz 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX)

    Das Antragsformular steht im Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit als barrierefreies und digital ausfüllbares Dokument zur Verfügung. Den ausgefüllten Antrag sowie die erforderlichen Nachweise können Sie in Papierform einreichen.

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft beziehungsweise Gleichstellung, zum Beispiel durch Kopie des Schwerbehindertenausweises
    • Nachweis der Notwendigkeit der Teilzeitbeschäftigung, zum Beispiel durch ärztliche Atteste

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich  : Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Um die Beschäftigung als Pflichtarbeitsplatz anrechnen lassen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen beachten:

    • Ihr Betrieb beschäftigt mindestens 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
    • Die Person, die Sie auf einen Pflichtarbeitsplatz anrechnen lassen möchten,
      • arbeitet weniger als 18 Wochenstunden,
      • ist schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt, und
      • kann aufgrund der Art oder Schwere der Behinderung nur in Teilzeit arbeiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Für die Anrechnung können Sie einen formlosen Antrag stellen.

    • Wenden Sie sich mit Ihrem Antrag an die Agentur für Arbeit, die bei Ihnen vor Ort zuständig ist.
    • Um die Anspruchsvoraussetzungen prüfen zu können, erhalten Sie nach der Antragstellung ein Formular, mit dem die notwendigen Sachverhalte erhoben werden.
    • Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.

    Fristen

    Widerspruchsfrist: 1 Monat (Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden.)

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 31.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sozialgesetzbuch, Inklusion, Beschäftigung, Beschäftigungspflicht, Ausgleichsabgabe, Schwerbehinderung, Teilzeitbeschäftigung, Anrechnung, Teilhabe, Pflichtarbeitsplatz, SGB IX, Arbeitsplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English