• Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen)
Zulassung der Anrechnung von Arbeitsplätzen mit unter 18 Wochenstunden Bewilligung

Zulassung der Anrechnung von Arbeitsplätzen mit unter 18 Wochenstunden auf einen Pflichtarbeitsplatz beantragen

Wenn Ihr Betrieb schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Menschen mit unter 18 Wochenstunden beschäftigt, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Pflichtarbeitsplatz anrechnen lassen.

Beschreibung

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen Sie 5 Prozent Ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten Beschäftigten besetzen (Pflichtarbeitsplätze).

Normalerweise muss eine schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Person mindestens 18 Stunden pro Woche bei Ihnen in Teilzeit arbeiten, damit der Arbeitsplatz als Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden kann. 

Arbeitet eine schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Person weniger als 18 Stunden in der Woche, müssen Sie nachweisen, dass dies wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist. Erst dann kann dieser Arbeitsplatz ausnahmsweise als Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden.

zuständige Stelle

Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Sitz Ihres Betriebes liegt.

Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

Zuständigkeit

Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Sitz Ihres Betriebes liegt.

Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

Ansprechpartner

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Adresse

Hausanschrift

Regensburger Straße 104

90478 Nürnberg

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 911 179-0

Fax: +49 911 179-2123

E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de

Internet

Formulare

Zulassung Anrechnung auf einen Arbeitsplatz bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von unter 18 Wochenstunden nach § 158 Absatz 2 Satz 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX)

Das Antragsformular steht im Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit als barrierefreies und digital ausfüllbares Dokument zur Verfügung. Den ausgefüllten Antrag sowie die erforderlichen Nachweise können Sie in Papierform einreichen.

Stichwörter

Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, BA, Jobcenter

Version

Technisch geändert am 26.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitgeber-Hotline

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 800 4555520

Formulare

Zulassung Anrechnung auf einen Arbeitsplatz bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von unter 18 Wochenstunden nach § 158 Absatz 2 Satz 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX)

Das Antragsformular steht im Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit als barrierefreies und digital ausfüllbares Dokument zur Verfügung. Den ausgefüllten Antrag sowie die erforderlichen Nachweise können Sie in Papierform einreichen.

Version

Technisch geändert am 02.05.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

Internet

Formulare

Zulassung Anrechnung auf einen Arbeitsplatz bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von unter 18 Wochenstunden nach § 158 Absatz 2 Satz 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX)

Das Antragsformular steht im Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit als barrierefreies und digital ausfüllbares Dokument zur Verfügung. Den ausgefüllten Antrag sowie die erforderlichen Nachweise können Sie in Papierform einreichen.

Version

Technisch geändert am 12.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft beziehungsweise Gleichstellung, zum Beispiel durch Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • Nachweis der Notwendigkeit der Teilzeitbeschäftigung, zum Beispiel durch ärztliche Atteste

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich  : Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein

Voraussetzungen

Um die Beschäftigung als Pflichtarbeitsplatz anrechnen lassen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Betrieb beschäftigt mindestens 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Die Person, die Sie auf einen Pflichtarbeitsplatz anrechnen lassen möchten,
    • arbeitet weniger als 18 Wochenstunden,
    • ist schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt, und
    • kann aufgrund der Art oder Schwere der Behinderung nur in Teilzeit arbeiten.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

Verfahrensablauf

Für die Anrechnung können Sie einen formlosen Antrag stellen.

  • Wenden Sie sich mit Ihrem Antrag an die Agentur für Arbeit, die bei Ihnen vor Ort zuständig ist.
  • Um die Anspruchsvoraussetzungen prüfen zu können, erhalten Sie nach der Antragstellung ein Formular, mit dem die notwendigen Sachverhalte erhoben werden.
  • Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.

Fristen

Widerspruchsfrist: 1 Monat (Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden.)

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Monate

Kosten

Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 31.08.2022

Version

Technisch geändert am 28.02.2024

Stichwörter

Beschäftigungspflicht, Arbeitsplatz, Schwerbehinderung, Ausgleichsabgabe, Beschäftigung, Inklusion, Teilhabe, Pflichtarbeitsplatz, Sozialgesetzbuch, Teilzeitbeschäftigung, SGB IX, Anrechnung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English