• Herbrechtingen (Landkreis Heidenheim, Baden-Württemberg)
Nutzung eines IT-Dienstleisters im Rahmen des EMCS-Nachrichtenaustauschs für das IT-Verfahren EMCS Genehmigung

IT-Dienstleister für den EMCS-Nachrichtenaustausch genehmigen lassen

Wenn Sie verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung befördern und EMCS nutzen müssen, können Sie einen IT-Dienstleister beauftragen, den Nachrichtenaustausch über dieses Programm für Sie durchzuführen. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung der Generalzolldirektion.

Beschreibung

Wenn Sie als Wirtschaftsbeteiligter bestimmte unversteuerte Erzeugnisse, zum Beispiel Alkohol und alkoholhaltige Waren, Tabakwaren oder Energieerzeugnisse, befördern wollen, benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis sowie eine Registrierung zur Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem (Excise Movement and Control System - EMCS). Sie erfassen im System die verschiedenen Beförderungsschritte und tauschen Nachrichten mit dem Zoll aus. 
IT-Dienstleister können für Sie den Nachrichtenaustausch im IT-Verfahren EMCS durchführen. Die IT-Dienstleister stellen dann die Software, die für den Nachrichtenaustausch benötigt wird zur Verfügung. 
Um einen IT-Dienstleister zu beauftragen, benötigen Sie eine Genehmigung der Generalzolldirektion. Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen. 
Der IT-Dienstleister muss durch die Generalzolldirektion zugelassen sein. Beachten Sie, dass der IT-Dienstleister nicht als Ihr rechtlicher Vertreter gegenüber der Zollverwaltung auftreten kann.

Ansprechpartner

Generalzolldirektion (GZD), Service Desk Zoll (Anwenderfragen)

Öffnungszeiten

Anrufzeiten: Montag 08:00 Uhr - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 17:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 800 8007-5452

Telefon Festnetz: +49 228 303-26090

Internet

Version

Technisch geändert am 02.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Generalzolldirektion (GZD), Direktion II Stammdatenmanagement

Adresse

Postfachadresse

Postfach 100761

01077 Dresden

Kontakt

Version

Technisch geändert am 30.08.2021

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

Adresse

Postfachadresse

Postfach 100761

01077 Dresden

Hausanschrift

Carusufer 3-5

01099 Dresden

Öffnungszeiten

Anrufzeiten: Montag 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 17:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 228 303-26020(Für Privatpersonen)

Fax: +49 228 303-97924

Telefon Festnetz: +49 228 303-26040(Anfragen auf Englisch)

Telefon Festnetz: +49 228 303-26030(Für Unternehmen)

E-Mail: enquiries.english@zoll.de

E-Mail: info.gewerblich@zoll.de

E-Mail: info.privat@zoll.de

Internet

Version

Technisch geändert am 10.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein 
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

  • Sie sind Wirtschaftsbeteiligter und nutzen für den Nachrichtenaustausch über Ihre Beförderungen unter Steueraussetzungen EMCS.
  • Sie wollen einen IT-Dienstleister damit beauftragen, den EMCS-Nachrichtenaustausch für Sie durchzuführen.
     

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Da es sich nicht um einen Verwaltungsakt handelt, ist die Einlegung eines Rechtsbehelfes nicht möglich.

Verfahrensablauf

Für die Genehmigung von IT-Dienstleistern im EMCS müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Zollverwaltung und laden Sie folgenden Antrag herunter:
    • Antrag zur Nutzung eines IT-Dienstleisters im Rahmen des EMCS-Nachrichtenaustauschs (Formular 033094)
  • Füllen Sie das Formular 033094 aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es an das Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion.
  • Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung.

Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen 1 und 2 Wochen.

Kosten

Für Sie entstehen keine Kosten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 21.06.2021

Version

Technisch geändert am 28.02.2024

Stichwörter

Einfuhr, Erfassung, IT-Dienstleister, Wirtschaftsbeteiligter, Änderung, Ausfuhr, Steuerlager, Beförderung unter Steueraussetzung, EMCS

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English