Bewerbung für Kurzfilmpreis Short Tiger Gewährung

    Für Kurzfilmpreis SHORT TIGER bewerben

    Schlagen Sie Kurzfilme für den Kurzfilmpreis SHORT TIGER vor.

    Beschreibung

    Die Filmförderungsanstalt (FFA) vergibt jährlich den Kurzfilmpreis SHORT TIGER. Mit dem Kurzfilmpreis SHORT TIGER zeichnet eine Expertenjury jährlich bis zu 5 Kurzfilme mit einer Länge von bis zu 5 Minuten aus.

    Alle nominierten Kurzfilme bekommen ein Preisgeld in Höhe von EUR 5.000. Das Preisgeld ist zweckgebunden. Die Gewinner können es für die Produktion oder Vorbereitung eines neuen Films benutzen. Zusätzlich werden die Kurzfilme in den Kurzfilmverleih Hamburg aufgenommen.

    Die mit dem SHORT TIGER ausgezeichneten Kurzfilme werden Teil des Programms NEXT GENERATION SHORT TIGER auf den Internationalen Filmfestspielen in Cannes. In den Folgemonaten wird das Programm weltweit

    • bei den von German Films organisierten Festivals des deutschen Films und
    • weiteren internationalen Festivals

    gezeigt.

    Ihren Vorschlag für den Kurzfilmpreis SHORT TIGER reichen Sie schriftlich bei der AG Kurzfilm oder bei German Films über Ihre Hochschule ein.

    Hinweis
    Bei der Filmförderungsanstalt (FFA) und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) finden Sie weitere Möglichkeiten der Filmförderung.

    Ansprechpartner

    Filmförderungsanstalt (FFA) German Federal Film Board Anstalt des öffentlichen Rechts

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Präsidentenstraße 9

    10178 Berlin

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 30 27577-111

    Telefon Festnetz: +49 30 27577-0

    E-Mail: info@ffa.de

    Internet

    Stichwörter

    FFA

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Filmförderungsanstalt (FFA) German Federal Film Board Anstalt des öffentlichen Rechts, Förderbereich Kurzfilmpreis Short Tiger

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Präsidentenstraße 9

    10178 Berlin

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 27577-0

    Fax: +49 30 27577-444

    E-Mail: presse@ffa.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    AG Kurzfilm e.V. - Bundesverband Deutscher Kurzfilm

    Adresse

    Hausanschrift

    Förstereistraße 36

    01099 Dresden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 40455-75

    Fax: +49 351 40455-76

    E-Mail: info@ag-kurzfilm.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    German Films Service + Marketing GmbH

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzog-Wilhelm-Straße 16

    80331 München

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 89 599787-0

    Fax: +49 89 559787-30

    E-Mail: info@german-films.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Mit dem Vorschlag müssen Sie einreichen:

    • Ihren Kurzfilm als
      • Streaming-Link oder
      • Videodatei oder
      • DVD

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform nötig: ja
    • persönliches Erscheinen: nein

    Voraussetzungen

    Vorschläge für eine Auszeichnung können einreichen:

    • deutsche Filmhochschulen
    • deutsche Fach- und Kunsthochschulen mit Filmausbildung
    • AG Kurzfilm - Bundesverband Deutscher Kurzfilm

    Weitere Voraussetzungen:

    • der Kurzfilm darf nicht länger als 5 Minuten sein.
    • Regisseurinnen und Regisseure dürfen bei der Einreichung nicht älter als 35 Jahre sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen Ihren Vorschlag für den Kurzfilmpreis SHORT TIGER schriftlich bei German Films (Hochschulen) und AG Kurzfilm (freie Filmschaffende) einreichen.

    • Laden Sie das Formular zum Einreichen Ihres Vorschlags von der Internetseite der FFA, German Films oder der AG Kurzfilm herunter.
    • Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn.
    • Freie Filmschaffende:
      • Senden Sie das Formular und einen passwortgeschützten Streaming-Link (kein Download) an die AG Kurzfilm.
    • Filmhochschulen:
      • Senden Sie das Formular und Ihren Kurzfilm als MPEG4/H.264 Video-Datei (Per Download oder auf Datenträger) oder auf 2 DVDs an German Films.
    • Eine Expertenjury entscheidet über die Nominierung Ihres Kurzfilms.
    • Die besten deutschen Kurzfilme werden im Frühjahr im Rahmen einer Veranstaltung mit dem FFA-SHORT TIGER prämiert und sind anschließend Teil des Programms NEXT GENERATION SHORT TIGER auf den Internationalen Filmfestspielen Cannes.

    Fristen

    • Einreichung der Vorschläge: variabel, die Ausschreibung wird in der Presse veröffentlicht

    Hinweis
    Das genaue Einreichdatum variiert jedes Jahr.

    Bearbeitungsdauer

    • Auswahl der Filme: 2 bis 3 Monate nach Einreichung
    • Preisverleihung: 4 bis 5 Monate nach Einreichung
    • Premiere in Cannes: 6 Monate nach Einreichung

    Kosten

    • keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) am 11.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    SHORT TIGER, Cannes, Filmfestival, Kurzfilmverleih Hamburg, deutscher Film, German Films, AG Kurzfilm, Filmfestspiele, Kurzfilm, Filmförderungsanstalt, FFA, Kurzfilmpreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English