Förderanträge im Rahmen des Denkmalpflegeprogramms "National wertvolle Kulturdenkmäler" Bewilligung

    Förderung aus dem Denkmalpflegeprogramm "National wertvolle Kulturdenkmäler" beantragen

    Die Rechtsgrundlage für das Förderprogramm "National wertvolle Kulturdenkmäler" wurde zum 31.12.2023 außer Kraft gesetzt. Die Beantragung von Mitteln aus dem Förderprogramm ist nicht mehr möglich.

    Beschreibung

    Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Maßnahmen zum Denkmalschutz und Denkmalpflege. Eine wichtige Säule der Denkmalförderung ist das Denkmalpflegeprogramm "National wertvolle Kulturdenkmäler". Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entscheidet jährlich über die Auswahl der Objekte und die Höhe der Förderung.
    Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen bekommen:

    • Substanzerhalt und Restaurierung unbeweglicher, national wertvoller Kulturdenkmäler:
      • Baudenkmäler
      • historische Parks und Gärten
      • Bodendenkmäler

    Kulturdenkmäler sind national wertvoll, wenn sich in ihnen beispielhaft

    • architektonische, 
    • städtebauliche,
    • historische,
    • politische,
    • oder wissenschaftliche Leistungen abbilden lassen  oder
    • wenn das Kulturdenkmal maßgeblich zur Entwicklung einer Kulturlandschaft oder des Gesamtstaates als Kulturnation beigetragen hat.

    Keine Förderung bekommen Sie für:

    • vom Landesdenkmalamt nicht anerkannte denkmalpflegerische Maßnahmen,
    • Renovierungsarbeiten,
    • Umbau- und nutzungsbezogene Maßnahmen zur Modernisierung,
    • den Bauunterhalt und Betrieb,
    • bewegliche Denkmäler,
    • Denkmäler im unmittelbaren Eigentum der Länder.

    Förderfähige Kosten sind:

    • Ausgaben, die der Substanzerhaltung und Restaurierung von Kulturdenkmälern und ihrer wesentlichen Bestandteile dienen.

    Sie müssen nachweisen, dass Sie die Förderung für den Erhalt eines Kulturdenkmals ausgegeben haben. Dazu müssen Sie unter anderem alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben. Ihren Antrag reichen Sie beim Referat Referat ZM I 6 (Zuwendungen im Bereich BKM) beim Bundesverwaltungsamt (BVA) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

    Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM):
    Über die Denkmalschutz-Sonderprogramme der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) können Sie weitere Förderungen bekommen.

    Ansprechpartner

    Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Referat K 54 (Denkmalschutz und Weltkulturerbe)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 170286

    53111 Bonn

    Hausanschrift

    Graurheindorfer Straße 198

    53117 Bonn

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr Freitag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 30 1868155354

    Telefon Festnetz: +49 228 996810

    E-Mail: k54@bkm.bund.de

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bundesverwaltungsamt (BVA), Außenstelle Stuttgart, Referat ZM I 6 (Zuwendungen im Bereich BKM)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 52 61

    70173 Stuttgart

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr Freitag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 228 99358662209

    Fax: +49 711 25402209

    Telefon Festnetz: +49 228 993580

    E-Mail: poststelle@bva.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • positive und begründete Stellungnahme des Landeskonservators / der Landeskonservatorin (nur bei Erstanträgen)
    • Baupläne und geeignetes Bildmaterial (nur bei Erstanträgen):
      • Lageplan
      • Grundriss
      • Gesamt- und Innenansicht
      • ausführliche Maßnahmenbeschreibung für die denkmalpflegerischen Maßnahmen des Antragsjahres und der Fortsetzungsjahre (nach Haushaltsjahren getrennt)
      • Aufstellung der voraussichtlichen denkmalpflegerischen Kosten und deren Finanzierung bis zum Abschluss der Maßnahme (nach Haushaltsjahren getrennt)
      • Nachweis über die Beantragung von Landesmitteln
      • wenn der Antrag nicht vom Eigentümer des Kulturdenkmals gestellt und unterschrieben wurde: Vollmacht

    Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

    • Nachweis über Verwendung der Gelder

    Formulare

    • Formulare: ja
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen erforderlich: nein

    Voraussetzungen

    Anträge können stellen:

    • natürliche Personen
    • juristische Personen
      • eingetragener Verein
      • Stiftung des bürgerlichen Rechts
      • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
      • Aktiengesellschaft (AG)
      • eingetragene Genossenschaft (eG)
      • Kommanditgesellschaft auf Aktie (KGaA)
      • Unternehmergesellschaft (UG)
      • Körperschaft des öffentlichen Rechts
      • Anstalt des öffentlichen Rechts
      • Stiftung des öffentlichen Rechts
    • Zusammenschlüsse von natürlichen und/oder juristischen Personen
      • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
      • Kommanditgesellschaft (KG)
      • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
      • Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co KG)
      • Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie offene Handelsgesellschaft (GmbH & Co OHG)
    • Ausnahme: Denkmäler im unmittelbaren Eigentum der Länder

    Weitere Voraussetzungen:

    • ein Bundesland muss sich an Ihrem Projekt mit gleichhohen, mindestens aber angemessenen Haushaltsmitteln beteiligen
      • in begründeten Einzelfällen kann die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Ausnahmen zulassen
    • der Landeskonservator / die Landeskonservatorin muss die nationale Bedeutung des Kulturdenkmals vor erstmaliger Beantragung bestätigen
    • der Landeskonservator / die Landeskonservatorin befürwortet die geplanten, denkmalpflegerischen Maßnahmen 
    • Sie dürfen mit Ihren Maßnahmen noch nicht angefangen haben
    • Sie müssen die Maßnahmen soweit selbst finanzieren, wie es zumutbar ist. Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie das Projekt ohne Fördermittel nicht finanzieren können

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Lassen Sie sich von den jeweils zuständigen Landesdenkmalämtern über die Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen beraten.
    Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen.

    • Sie gehen auf die Internetseite der Bundesregierung und laden dort das Antragsformular herunter.
    • Sie füllen den Antrag für Ihr Projekt elektronisch aus, drucken ihn aus und unterschreiben ihn.
      • Hinweise:
        • für Erstanträge in 8-facher Anzahl
        • für Folgeanträge in 2-facher Anzahl
        • Wenn Ihr Vorhaben mehrere Bauabschnitte umfasst, müssen Sie für jeden weiteren Bauabschnitt einen Folgeantrag stellen.
    • Erforderlich ist eine schriftliche Stellungnahme des Landeskonservators / der Landeskonservatorin. Diese beantragen Sie über das jeweilige Landesdenkmalamt. Die Stellungnahme muss bestätigen, dass das Kulturdenkmal national bedeutend ist und die geplanten, denkmalpflegerischen Maßnahmen unterstützt werden.
    • Sie senden den unterschriebenen Antrag zusammen mit den sonstigen erforderlichen Unterlagen per Post an das Bundesverwaltungsamt (BVA).
    • Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entscheidet jährlich über die gesamte Programmaufstellung. Dabei berücksichtigt sie die Stellungnahme des Landeskonservators / der Landeskonservatorin.
    • Bei Erstanträgen werden außerdem externe Sachverständige angehört.
    • Sie bekommen dann vom Bundesverwaltungsamt (BVA) per Post Bescheid, ob Ihr Antrag auf Förderung bewilligt wird.
    • Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie beim Bundesverwaltungsamt (BVA) nachweisen, dass Sie die Fördermittel für Ihr Projekt ausgegeben haben.

    Fristen

    • Antragstellung:
      • bis zum 31. Oktober für das Folgejahr
      • vor Beginn der Maßnahme
    • Nachweis über Verwendung der Mittel: Frist (in der Regel 6 oder 12 Monate) ist abhängig von der Rechtsstellung des Antragstellers

    Bearbeitungsdauer

    • mindestens 6 Monate

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) am 22.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2024

    Stichwörter

    Landeskonservatorin, Baudenkmäler, Denkmalschutz, Landeskonservator, Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz, Substanzerhaltung, Bodendenkmal, Baudenkmal, Kulturdenkmäler, Denkmalpflege, Kulturdenkmal, Historische Parks und Gärten, Bodendenkmäler, DNK, Restaurierung, Denkmalförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English