Strahlenschutzregister Auskunft

    Auskunft aus dem Strahlenschutzregister über personenbezogene Daten zur beruflichen Strahlenexposition beantragen

    Sie können Auskunft über die im Strahlenschutzregister gespeicherten Daten zur beruflichen Strahlenexposition beim Bundesamt für Strahlenschutz erhalten.

    Beschreibung

    Das Strahlenschutzregister ist eine zentrale Einrichtung des Bundes und wird vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betrieben. Es

    • erfasst deutschlandweit die Daten über berufliche Strahlenexpositionen,
    • überwacht die Einhaltung von Grenzwerten,
    • überwacht die Ausgabe von Strahlenpässen und
    • vergibt die Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer).

    Das Strahlenschutzregister erfüllt damit eine gesetzliche Aufgabe, die im Strahlenschutzgesetz festgelegt ist.

    Sie können Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister (SSR) erhalten, wenn Sie:

    • zu Personen oder Organisationen gehören, die diese Informationen für die Wahrnehmung Ihrer Aufgaben benötigen
    • selbst eine betroffene Person sind

    Im Strahlenschutzregister sind folgende Informationen gespeichert:

    • Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer)
    • Personendaten:
      • Vorname
      • Familienname
      • Geburtsname
      • Geburtsort
      • Geburtsdatum
    • Beschäftigungsmerkmale und Expositionsverhältnisse
    • Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs
    • Name und Anschrift der oder des Strahlenschutzverantwortlichen und anderer Verpflichteten und Verantwortlichen
    • Angaben zu einem gegebenenfalls vorhandenen gültigen Strahlenpass
    • Angaben über die zuständige Behörde
    • die ermittelte Körperdosis infolge einer beruflichen Exposition, inklusive der Expositionsbedingungen

    Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister (SSR) sind gebührenpflichtig. In folgenden Ausnahmefällen werden keine Gebühren erhoben:

    • Auskünfte an zuständige Behörden, wenn die Auskünfte zur Wahrnehmung der Aufgaben der Behörde erforderlich sind
    • Auskünfte an Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Auskünfte zur Prüfung eines Leistungsanspruchs erforderlich sind
    • Auskünfte an Privatpersonen im Rahmen des Auskunftsrechts betroffener Personen

    Sie können den Antrag ausschließlich online stellen.

        Online-Dienst

        Auskunft aus dem Strahlenschutzregister über personenbezogene Daten zur beruflichen Strahlenexposition online beantragen

        ID: B100019_112168237

        Beschreibung

        Das Auskunftsportal bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Antrag auf Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister zu stellen und entsprechende Auskünfte zu erhalten.

        Online erledigen

        Zahlungsweise

        • Überweisung

        Vertrauensniveau

        Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

        weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

        Identifizierung

        • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
        • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

        Sprache

        Deutsch

        Sprache: de

        Ansprechpartner

        Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

        Adresse

        Postfachadresse

        Postfach 10 01 49

        38201 Salzgitter

        Hausanschrift

        Willy-Brandt-Straße 5

        38226 Salzgitter

        Kontakt

        Fax: +49 30 18333-1885

        Telefon Festnetz: +49 30 18333-0

        E-Mail: ePost@bfs.de

        Internet

        Zahlungsweisen

        Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

        Version

        Technisch geändert am 02.12.2024

        Sprachversion

        Deutsch

        Sprache: de

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        erforderliche Unterlagen

        • ausgefüllter Online-Antrag
        • folgende Angaben zu Ihrer Person oder zu den Personen, über die Sie die Auskunft anfordern:
          • SSR-Nummer, falls vorhanden
          • Familienname
          • Vorname(n)
          • Geburtsname
          • akademischer Grad, falls vorhanden
          • Geburtsdatum
          • Geburtsort

        Voraussetzungen

        • Sie gehören zu Personen oder Organisationen, die die Daten zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen oder
        • Sie sind selbst eine betroffene Person.

        Rechtsgrundlage(n)

        Rechtsbehelf

        • Auskunft nach Strahlenschutzgesetz: Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
        • Auskunftsrecht Betroffener nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
          • Beschwerderecht beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
          • Klage

        Verfahrensablauf

        • Für den Online-Antrag auf Auskunft aus dem Strahlenschutzregister müssen Sie sich zunächst registrieren.
        • Als Unternehmen oder Behörde nutzen Sie Ihr "Mein Unternehmenskonto" und identifizieren sich mit Ihrem ELSTER-Organisationszertifikat.
        • Als Privatperson nutzen Sie Ihr BundID-Konto und identifizieren sich mit Ihrem ELSTER-Zertifikat oder mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.
        • Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie die für die Antragstellung notwendigen Angaben eingeben.
        • Die entsprechenden Auskünfte erhalten Sie nach einer Bearbeitungszeit von bis zu 2 Wochen ohne Zusatzrecherche oder von bis zu 4 Wochen mit Zusatzrecherche direkt in Ihr Postfach von Ihrem "Mein Unternehmenskonto" oder Ihrem BundID-Konto.
        • Über den Eingang von Dokumenten in Ihrem elektronischen Postfach werden Sie per E-Mail informiert.

        Fristen

        Es gibt keine Frist.

        Bearbeitungsdauer

        2 bis 4 Wochen (Sie erhalten die Auskunft nach einer Bearbeitungszeit von bis zu 2 Wochen ohne oder bis zu 4 Wochen mit beantragter Zusatzrecherche in den nicht digitalisierten Altdatenarchiven.)

        Kosten

          Basis-Gebühr pro Anfrage für die Daten von dritten Personen: Gebühr 78.52 EUR

          Bearbeitungsgebühr pro angefragte Person ohne Zusatzrecherche (Datenbankabfrage sowie Plausibilitätsprüfung): Gebühr 12.72 EUR

          Bearbeitungsgebühr pro angefragte Person mit Zusatzrecherche (Datenbankabfrage sowie Plausibilitätsprüfung sowie Altdatenrecherche): Gebühr 228.93 EUR

          Wenn Sie den Antrag für sich selbst stellen, fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

          Hinweise (Besonderheiten)

          Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.

          Weitere Informationen

          Gültigkeitsgebiet

          Bundesweit

          Fachliche Freigabe

          Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 29.11.2024

          Version

          Technisch geändert am 02.12.2024

          Stichwörter

          Strahlenexposition, Strahlenschutz, Berufliche Exposition, Expositionsdaten, SSR, Strahlenschutzregister, Auskunftserteilung

          Sprachversion

          Deutsch

          Sprache: de

          Englisch

          Sprache: en

          Sprachbezeichnung nativ: English