Eigenauskunft aus dem Fahreignungsregister Erteilung

    Punktestand im Fahreignungsregister abfragen

    Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug gegen Vorschriften verstoßen, können Sie Punkte erhalten, die im Fahreignungsregister eingetragen werden. Ab einer bestimmten Punkteanzahl wird Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen. Sie haben die Möglichkeit, Ihren aktuellen Punktestand abzufragen.

    Beschreibung

    Zum Schutz vor Gefahren und zur Regelung der Ordnung auf den Straßen gibt es straßenverkehrsrechtliche Vorschriften. Wenn Sie gegen diese Vorschriften verstoßen, können Sie Punkte nach dem sogenannten "Fahreignungs-Bewertungssystem" erhalten. Umgangssprachlich werden diese Punkte als "Punkte in Flensburg" bezeichnet, da das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) seinen Sitz in Flensburg hat. Das KBA führt das Fahreignungsregister (FAER), die sogenannte Verkehrssünderdatei, in die die Punkte und gegebenenfalls verhängte Maßnahmen eingetragen werden.

    Je nach Schwere Ihres Verstoßes erhalten Sie ein 1 bis 3 Punkte.

    3 Punkte erhalten Sie bei schweren Verstößen gegen die Verkehrsregeln. Diese werden als Straftaten gewertet. Ihr Führerschein wird Ihnen sofort entzogen. Das gilt zum Beispiel bei:

    • grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten
    • verbotene Autorennen
    • Fahren trotz schwerem Konsum von Alkohol oder Drogen
    • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    2 Punkte erhalten Sie für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigen. Ihr Führerschein wird nicht sofort eingezogen. Zum Beispiel:

    • keine Bildung einer Rettungsgasse auf der Autobahn
    • Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen

    Einen Punkt erhalten Sie für Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Es ist auch möglich, dass Sie bei Ordnungswidrigkeiten ein Bußgeld auferlegt bekommen, aber keinen Punkt erhalten.

    Wenn Sie mehrere Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten gleichzeitig begehen, wird nur diejenige mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt. Das gilt auch, wenn Sie den Führerschein auf Probe besitzen.

    Die zuständige Behörde Ihres Bundeslandes ergreift je nach der Summe aller Punkte folgende Maßnahmen:

    • Bei 4 oder 5 Punkten werden Sie schriftlich ermahnt.
    • Bei 6 oder 7 Punkten werden Sie schriftlich verwarnt.
    • Bei 8 oder mehr Punkten werden Sie als ungeeignet angesehen, ein Kraftfahrzeug zu führen. Ihre Fahrerlaubnis wird Ihnen für mindestens 6 Monate entzogen.

    Wenn Sie ermahnt oder verwarnt werden, können Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen.

    Bei einer freiwilligen Teilnahme nach einer Ermahnung wird Ihnen ein Punkt von Ihrem Konto abgezogen. Diese Regelung können Sie einmal innerhalb von 5 Jahren nutzen.

    Bei einer freiwilligen Teilnahme nach einer Verwarnung wird Ihnen kein Punkt abgezogen.

    Die Teilnahme am Fahreignungsseminar ist für Sie verpflichtend, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde und Sie diese wiedererlangen möchten.

    Die Punkte werden nach Ablauf einer bestimmten Frist getilgt. Die Frist beträgt:

    • bei einem Punkt: 2 Jahre und 6 Monate
    • bei 2 Punkten: 5 Jahre
    • bei 3 Punkten: 10 Jahre

    Sie können sich online, schriftlich oder persönlich beim KBA über den Stand Ihrer Punkte informieren.

    Online-Dienst

    Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand) online beantragen

    ID: B100019_122333107

    Beschreibung

    Im Fahreignungsregister (FAER) werden rechtskräftige Entscheidungen über Ihre Verkehrsverstöße und deren Punkte sowie Fahrerlaubnismaßnahmen gespeichert. Wenn Sie Ihre Eintragungen im Fahreignungsregister, der sogenannten Verkehrssündenkartei, einsehen möchten, können Sie gebührenfrei eine Auskunft erhalten.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fördestraße 16

    24944 Flensburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 9:00 bis 15:00 Uhr Donnerstag: 9:00 bis 17:30 Uhr Freitag: 9:00 bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 461 316-1650

    Fax: +49 461 316-149

    Telefon Festnetz: +49 461 316-0

    E-Mail: poststelle@kba.de-mail.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Online-Antrag oder
    • Antragsformular mit Identitätsnachweis und eigenhändiger Unterschrift

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen Führerschein.
    • Sie können sich ausweisen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei der Eigenauskunft:

    • Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Bei Einträgen in das Fahreignungsregister:

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie können sich online, schriftlich oder persönlich beim Kraftfahrzeug-Bundesamt (KBA) über den Stand Ihrer Punkte informieren.

    Wenn Sie die Auskunft online erhalten möchten:

    • Rufen Sie den Online-Dienst des Fahreignungsregisters (FAER) auf.
    • Sie haben verschiedene Möglichkeiten, sich zu identifizieren:
      • mit Ihrem BundID-Konto
      • mit Ihrem Personalausweis mit Online-Funktion
      • mit einem elektronischen Aufenthaltstitel
      • mit der Unionsbürgerkarte
      • mit einem eID.AS-Konto
    • Gehen Sie weiter zum Antrag und füllen Sie diesen aus.
    • Sie erhalten Ihre Registerauskunft als PDF-Dokument zum Download.

    Wenn Sie die Auskunft schriftlich erhalten möchten:

    • Drucken Sie das Antragsformular auf der Internetseite des KBA aus. 
    • Füllen Sie die Felder aus.
    • Fügen Sie einen Identitätsnachweis an:
      • Legen Sie eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Ihres Reisepasses bei oder
      • lassen Sie Ihre Unterschrift von einer siegelführenden Stelle beglaubigen.
    • Schicken Sie den Antrag per Post an das KBA.
    • Sie erhalten die Auskunft auf postalischem Weg.

    Wenn Sie die Auskunft persönlich erhalten möchten:

    • Sie können die Registerauskunft vor Ort beim KBA in Flensburg erfragen.
    • Dazu weisen Sie sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass aus.
    • Sie erhalten Ihren Auszug persönlich, postalisch oder per Mail.

    Bearbeitungsdauer

    1 Woche (Die Bearbeitungsdauer einer schriftlichen Anfrage dauert etwa eine Woche. Die Online-Auskunft oder die persönliche Auskunft werden sofort erteilt.)

    Kosten

    Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister ist kostenfrei.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr (BMV) am 05.06.2025

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2025

    Stichwörter

    Fahreignungs-Bewertungssystem, Punkte in Flensburg, Punkteregister, Entzug Fahrerlaubnis, Fahreignungsseminar, Ordnungswidrigkeit, KBA, Führerschein, Verkehrssicherheit, Flensburg, Entzug Führerschein, Fahreignungsregister, Punktesystem, FAER, Punkte, Verkehrssünderdatei, Verkehrssünderkartei, Tilgung Punkte, Bußgeld, Kraftfahrt-Bundesamt, Punkteeintrag, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de