Liste der "Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung": Aufnahme einer Beizstelle beantragen
Sie dürfen Saatgut nur dann mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeln, wenn Ihre Beizstelle Saatgut produziert, das möglichst wenig Staub freisetzt. Wenn Sie eine Beizstelle betreiben, sind Sie verpflichtet, Ihre Prozesstechnik, -abläufe und Dokumentation prüfen zu lassen.
Beschreibung
Das Julius Kühn-Institut (JKI) veröffentlicht auf seiner Internetseite eine Liste von professionellen Saatgutbehandlungs-Einrichtungen (Beizstellen). Deren Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Staubminderung sind geprüft.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) kann bei der Zulassung von Beizmitteln eine Risikominderungsmaßnahme, eine sogenannte Anwendungsbestimmung erteilen, die sich auf die technische Anwendung der jeweiligen Beizmittel bezieht, zum Beispiel NT699-x. Ihre Beizstelle muss in die Liste des JKI aufgenommen sein. Sonst dürfen Sie bestimmte vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zugelassene Pflanzenschutzmittel nicht anwenden.
Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des JKI prüfen Ihre Saatgutbehandlungseinrichtung in einem Vor-Ort-Termin. Grundlage der Prüfung sind Checklisten für die jeweiligen Kulturarten.
Die Eintragung in die Liste gilt für 3 Jahre. Nach 9 bis 15 Monaten sowie 21 bis 27 Monaten nach Eintragung in die Liste gibt es eine Zwischenprüfung Ihrer Beizstelle. Die Eintragung kann auf formlosen Antrag um 3 Jahre verlängert werden. Voraussetzung dafür ist eine erfolgreiche erneute Prüfung in dem Zeitraum von 6 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit der Eintragung.
Ziel der Prüfung sind Umwelt- und Naturschutz. Wenn bei der Beizung, Lagerung, Beförderung und Aussaat von Saatgut möglichst wenig Staub mit Pflanzenschutzmittelabrieb freigesetzt wird, schützt dies die Natur.
Ansprechpartner
Julius Kühn-Institut (JKI), Institut für Anwendungstechnik im Pflanzenschutz, Prüfung Beizstelle Saatgutbehandlungseinrichtungen
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Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Im Regelfall reichen Sie diese Unterlagen ein:
- Individuelle Prozessbeschreibung für jede Saatgutbehandlungseinrichtung mit Prozess innerhalb der Einrichtung. Bitte nennen Sie auch die verantwortlichen Personen für Teilprozesse und reichen Sie ein Fließdiagramm ein.
- Wenn Sie das Saatgut eigenständig reinigen: Beschreiben Sie den Prozess der vorherigen Saatgutaufbereitung.
Wenn Sie bereits durch vom JKI anerkannte Qualitätssicherungssysteme zur Staubminderung zertifiziert sind:
- Kopie des Zertifikats
Voraussetzungen
Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Nähere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Aufnahme in die Liste der "Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung" können Sie per E-Mail oder per Post einreichen. Sie können den Antrag für eine oder mehrere Kulturarten gemeinsam stellen. Zur Wahl stehen Gemüse, Getreide, Raps, Mais und Rüben.
- per E-Mail:
- Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des Julius Kühn-Instituts (JKI) herunter.
- Füllen Sie es aus und versenden Sie es als Scan mit den notwendigen Unterlagen als Anhang per E-Mail.
- per Post:
- Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des Julius Kühn-Instituts (JKI) herunter.
- Das unterschriebene Formular mit Firmenstempel sowie die erforderlichen Unterlagen senden Sie per Post an das Julius Kühn-Institut (JKI).
- Das JKI bestätigt Ihnen den Antragseingang, prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Ihnen, falls es weitere Unterlagen benötigt - zum Beispiel
- eine schematische Darstellung und Fotos Ihrer Beizanlage,
- Ihr Verfahren bei fehlerhafter Beizung oder
- eine Checkliste zum Eigenaudit.
- Im nächsten Schritt vereinbart das JKI telefonisch, per E-Mail oder per Post mit Ihnen einen Termin für eine Vor-Ort-Prüfung. Es sei denn es wurde bereits ein Zertifikat vorgelegt, dann entfällt der Vor-Ort Termin.
- Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des JKI prüfen Ihre Beizstelle während einer aktiven Saatgutbehandlungsphase. Wenn Sie den Antrag für mehrere Kulturarten gestellt haben, erfolgt die Prüfung anhand von einer Saatgutbehandlung für eine Kulturart.
- Nach positiver Prüfung sendet das JKI Ihnen einen Bescheid über die erfolgreiche Prüfung. Außerdem veröffentlicht das JKI den Namen sowie den Ort Ihrer Beizstelle mit der jeweiligen Kulturart auf seiner Internetseite.
- Sie begleichen den fälligen Betrag für die Prüfung.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
3 bis 9 Monate (In der Regel 3 Monate. Saisonabhängig sind 6 bis 9 Monate möglich.)
Kosten
Die Kosten richten sich nach dem zeitlichen Aufwand - für die Prüfung der Dokumente und gegebenenfalls der Vor-Ort-Prüfung. Das JKI nennt Ihnen vor Beginn der Prüfung Ihrer Beizstelle die voraussichtlichen Kosten.
Kostenrahmen für die allgemeine Bearbeitung des Antrags und Aufnahme in die Liste der Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderungen: 59,00 EUR - 620,00 EUR.
Kostenrahmen für die Prüfung der Beizstelle: 1.000,00 - 5.000,00 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
- Informationen zu Beizstellen und Sägegeräte auf der Internetseite des Julius Kühn-Instituts
- Liste der Saatgutbehandlungseinrichtungen und Checklisten für Kulturarten auf der Internetseite des Julius Kühn-Instituts
- Richtlinie 5-1.1 für die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten (Verfahren und Anforderungen an Saatgutbehandlungseinrichtungen zur Eintragung in die Liste der Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung) als Download
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 08.07.2024
Stichwörter
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