• Bekond (Landkreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz)
Ultraleichtflugsportgeräte Änderung bei Erwerb von Gebrauchtgeräten oder Kennzeichenwechsel

Änderung des Eintrags im Luftsportgeräteverzeichnis beantragen

Wenn Sie ein gebrauchtes, zulassungspflichtiges Ultraleichtfluggerät erwerben, müssen Sie dies anzeigen.

Beschreibung

Im Luftsportgeräteverzeichnis werden die Daten aller im Inland zugelassenen Ultraleichtflugsportgeräte (UL) gespeichert. ULs sind:

  • Ultraleichtflugzeuge,
  • Ultraleichthubschrauber und
  • Tragschrauber gespeichert.

Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Gebrauchtgerät erwerben, müssen Sie dies bei Ihrem Luftsportverband melden. 

Anders als bei Neugeräten, müssen Sie ein bereits zugelassenes Gebrauchtgerät nicht nochmal registrieren lassen, sondern nur die Änderungen im Luftsportgeräteverzeichnis beantragen.

Ebenso müssen Sie mitteilen, wenn sich Ihre persönlichen Angaben wie Wohnsitz und Name ändern.

Das Luftsportgerät wird dann auf Ihren Besitz umgeschrieben und der Eintrag im Luftsportgeräteverzeichnis geändert. 

Zu den Ultraleichtflugsportgeräten mit Zulassungspflicht zählen Dreiachser, Trikes, Tragschrauber und Motorschirm-Trike mit einer Leermasse über 120 Kilogramm. 

Gespeichert werden personenbezogene Daten wie Name und Adresse der Besitzerin oder des Besitzers sowie technische Daten, zum Beispiel:

  • Art und Muster des Luftfahrzeugs sowie Werknummer der Zelle,
  • Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen des Luftfahrzeugs und
  • die Nummer des Blattes des Luftfahrzeugregisters.

Unter besonderen Umständen können deutsche Behörden auf Ihre Daten zugreifen. Das gilt:

  • für Verwaltungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Luftverkehrs,
  • zur Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Luftverkehrsvorschriften oder
  • zur Verfolgung von Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.

Die Eintragungsbescheinigung müssen Sie bei Betrieb Ihres Luftfahrzeugs mitführen.

Ansprechpartner

Deutscher Ultraleichtflugverband e.V. (DULV)

Adresse

Hausanschrift

Mühlweg 9

71577 Großerlach

Öffnungszeiten

Montag 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 719 29301-40

Fax: +49 719 293014-39

E-Mail: info@dulv.de

Internet

Version

Technisch geändert am 02.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutscher Aero Club e.V. (DAeC)

Adresse

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 28

38108 Braunschweig

Öffnungszeiten

Montag 8:00 - 16:30 Uhr Dienstag 8:00 - 16:30 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:30 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:30 Uhr Freitag 8:00 - 14:30 Uhr

Kontakt

Fax: +49 531 23540-11

Telefon Festnetz: +49 531 23540-0

E-Mail: info@daec.de

Internet

Version

Technisch geändert am 02.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepass und Meldebescheinigung
  • alter Eintragungsschein (Original) bei Eigentümerwechsel, Änderung der Rechtsform oder des Namens und Anschriftenänderung des Eigentümers
  • Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung (Original) bei Sitz der natürlichen oder juristischen Person außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
  • neue Versicherungsbestätigung (Original) bei Halterwechsel
  • bei Mitteilung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter: Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers im Original

Formulare

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

keine

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Änderung im Luftsportgeräteverzeichnis müssen Sie schriftlich per Post oder per E-Mail beantragen: 

  • Drucken Sie das Antragsformular auf der Internetseite der beauftragten Luftsportverbände aus und füllen Sie es vollständig aus. 
  • Senden Sie das Antragsformular mit den erforderlichen Unterlagen entweder 
    • per Post oder 
    • per E-Mail an die Adresse Ihres zuständigen Luftsportverbands.
  • Sofern Ihr Antrag vollständig ist, erhalten Sie per Post eine Eintragungsbescheinigung.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

In der Regel dauert die Bearbeitung 3 bis 5 Werktage. Je nach Arbeitsaufkommen kann die Bearbeitung aber auch länger dauern.

Kosten

Gebühr 25.00 EUR

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 02.12.2024

Version

Technisch geändert am 03.12.2024

Stichwörter

Tragschrauber, Ultraleichtfluggeräte über 120 kg, Kennzeichen, Trikes, Halterwechsle, Ultraleichte Tragschrauber, Dreiachser, Ultraleichtflugzeuge, Eigentumswechsel, UL, Luftfahrzeugverzeichnis, Luftsportgeräte, Änderungsmitteilung, Luftfahrzeugregister, Ultraleichthubschrauber, Motorschirm-Trike

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English