Ultraleichtflugsportgeräte Änderung bei Erwerb von Gebrauchtgeräten oder Kennzeichenwechsel

    Änderung des Eintrags im Luftsportgeräteverzeichnis beantragen

    Wenn Sie ein gebrauchtes, zulassungspflichtiges Ultraleichtfluggerät erwerben, müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Im Luftsportgeräteverzeichnis werden die Daten aller im Inland zugelassenen Ultraleichtflugsportgeräte (UL) gespeichert. ULs sind:

    • Ultraleichtflugzeuge,
    • Ultraleichthubschrauber und
    • Tragschrauber gespeichert.

    Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Gebrauchtgerät erwerben, müssen Sie dies bei Ihrem Luftsportverband melden. 

    Anders als bei Neugeräten, müssen Sie ein bereits zugelassenes Gebrauchtgerät nicht nochmal registrieren lassen, sondern nur die Änderungen im Luftsportgeräteverzeichnis beantragen.

    Ebenso müssen Sie mitteilen, wenn sich Ihre persönlichen Angaben wie Wohnsitz und Name ändern.

    Das Luftsportgerät wird dann auf Ihren Besitz umgeschrieben und der Eintrag im Luftsportgeräteverzeichnis geändert. 

    Zu den Ultraleichtflugsportgeräten mit Zulassungspflicht zählen Dreiachser, Trikes, Tragschrauber und Motorschirm-Trike mit einer Leermasse über 120 Kilogramm. 

    Gespeichert werden personenbezogene Daten wie Name und Adresse der Besitzerin oder des Besitzers sowie technische Daten, zum Beispiel:

    • Art und Muster des Luftfahrzeugs sowie Werknummer der Zelle,
    • Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen des Luftfahrzeugs und
    • die Nummer des Blattes des Luftfahrzeugregisters.

    Unter besonderen Umständen können deutsche Behörden auf Ihre Daten zugreifen. Das gilt:

    • für Verwaltungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Luftverkehrs,
    • zur Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Luftverkehrsvorschriften oder
    • zur Verfolgung von Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.

    Die Eintragungsbescheinigung müssen Sie bei Betrieb Ihres Luftfahrzeugs mitführen.

    Ansprechpartner

    Deutscher Ultraleichtflugverband e.V. (DULV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlweg 9

    71577 Großerlach

    Öffnungszeiten

    Montag 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 719 29301-40

    Fax: +49 719 293014-39

    E-Mail: info@dulv.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutscher Aero Club e.V. (DAeC)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 28

    38108 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    Montag 8:00 - 16:30 Uhr Dienstag 8:00 - 16:30 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:30 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:30 Uhr Freitag 8:00 - 14:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 531 23540-11

    Telefon Festnetz: +49 531 23540-0

    E-Mail: info@daec.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepass und Meldebescheinigung
    • alter Eintragungsschein (Original) bei Eigentümerwechsel, Änderung der Rechtsform oder des Namens und Anschriftenänderung des Eigentümers
    • Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung (Original) bei Sitz der natürlichen oder juristischen Person außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
    • neue Versicherungsbestätigung (Original) bei Halterwechsel
    • bei Mitteilung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter: Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers im Original

    Formulare

    Formulare: ja

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Änderung im Luftsportgeräteverzeichnis müssen Sie schriftlich per Post oder per E-Mail beantragen: 

    • Drucken Sie das Antragsformular auf der Internetseite der beauftragten Luftsportverbände aus und füllen Sie es vollständig aus. 
    • Senden Sie das Antragsformular mit den erforderlichen Unterlagen entweder 
      • per Post oder 
      • per E-Mail an die Adresse Ihres zuständigen Luftsportverbands.
    • Sofern Ihr Antrag vollständig ist, erhalten Sie per Post eine Eintragungsbescheinigung.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel dauert die Bearbeitung 3 bis 5 Werktage. Je nach Arbeitsaufkommen kann die Bearbeitung aber auch länger dauern.

    Kosten

    Gebühr 25.00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 02.12.2024

    Version

    Technisch geändert am 03.12.2024

    Stichwörter

    Luftfahrzeugregister, UL, Eigentumswechsel, Ultraleichtflugzeuge, Luftsportgeräte, Halterwechsle, Dreiachser, Trikes, Luftfahrzeugverzeichnis, Kennzeichen, Motorschirm-Trike, Ultraleichtfluggeräte über 120 kg, Ultraleichthubschrauber, Ultraleichte Tragschrauber, Änderungsmitteilung, Tragschrauber

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de