Ultraleichtflugsportgeräte Zulassung Neugeräte

    (Neu-)Zulassung für Ultraleichtflugsportgeräte beantragen

    Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Ultraleichtfluggerät besitzen, müssen Sie es unter bestimmten Umständen registrieren lassen.

    Beschreibung

    Das Luftsportgeräteverzeichnis speichert die Daten aller im Inland zugelassenen Ultraleichtflugzeuge, Ultraleichthubschrauber und Tragschrauber. Für Luftsportgeräte mit Zulassungspflicht, müssen Sie ein Kennzeichen beantragen, um damit fliegen zu dürfen. Ihr Luftsportgerät wird in diesem Fall von den beauftragten Luftsportverbänden für Sie im Luftsportgeräteverzeichnis registriert. 

    Zu den Luftsportgeräten mit Zulassungspflicht zählen Dreiachser mit einer Leermasse von über 120 Kilogramm, zum Beispiel:

    • Trikes,
    • Tragschrauber und
    •  MotorschirmTrikes. 

    Gespeichert werden personenbezogene Daten wie Name und Adresse der Besitzerin oder des Besitzers sowie technische Daten, zum Beispiel:

    • Art und Muster des Luftfahrzeugs sowie Werknummer der Zelle,
    • Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen des Luftfahrzeugs und
    • die Nummer des Blattes des Luftfahrzeugregisters.

    Unter besonderen Umständen können deutsche Behörden auf Ihre Daten zugreifen. Das gilt:

    • für Verwaltungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Luftverkehrs,
    • zur Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Luftverkehrsvorschriften oder
    • zur Verfolgung von Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.

    Die Eintragungsbescheinigung müssen Sie bei Betrieb Ihres Luftfahrzeugs mitführen.

    Ansprechpartner

    Deutscher Ultraleichtflugverband e.V. (DULV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlweg 9

    71577 Großerlach

    Öffnungszeiten

    Montag 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 719 29301-40

    Fax: +49 719 293014-39

    E-Mail: info@dulv.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutscher Aero Club e.V. (DAeC)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 28

    38108 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    Montag 8:00 - 16:30 Uhr Dienstag 8:00 - 16:30 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:30 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:30 Uhr Freitag 8:00 - 14:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 531 23540-11

    Telefon Festnetz: +49 531 23540-0

    E-Mail: info@daec.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepass und Meldebescheinigung
    • Nachweis des Eigentumserwerbs an dem Luftfahrzeug
    • Nachweis der Lufttüchtigkeit nach der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
    • Versicherungsbestätigung für den Luftfahrzeughalter 
    • Nachweis der Löschung, wenn das Luftfahrzeug zuletzt außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung in einem öffentlichen Register eingetragen war
    • Frequenzzuteilung
    • Lärmzeugnis
    • Bei Zulassung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter: Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers im Original

    Formulare

    Formulare: ja

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein
     

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie Ihr Ultraleichtflugsportgeräte erstmalig zulassen möchten, müssen Sie die Eintragung Ihrer Daten in das Luftportgeräteverzeichnis schriftlich per Post oder per E-Mail beantragen: 

    • Drucken Sie das Antragsformular auf der Internetseite der beauftragten Luftsportverbände aus und füllen Sie es vollständig aus. 
    • Senden Sie das Antragsformular mit den erforderlichen Unterlagen entweder 
      • per Post oder 
      • per E-Mail an die Adresse Ihres zuständigen Luftsportverbands.
    • Sofern Ihr Antrag vollständig ist, erhalten Sie per Post eine Eintragungsbescheinigung.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung Ihrer Zulassung dauert ungefähr 5 Tage. Je nach Arbeitsaufkommen kann die Bearbeitung aber auch länger dauern.

    Kosten

    Gebühr 80.00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 02.12.2024

    Version

    Technisch geändert am 03.12.2024

    Stichwörter

    Ultraleichtflugzeuge, Zulassung, UL, Ultraleichte Tragschrauber, Ultraleichtfluggeräte, Luftfahrzeugverzeichnis, Luftfahrzeugregister, Kennzeichen, Motorschirm-Trike, Luftsportgeräte, Dreiachser, Ultraleichthubschrauber, Trikes, Ultraleichtfluggeräte über 120 kg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English