Luftsportgeräteverzeichnis Eintragung von zulassungsbefreiten Ultraleichtflugsportgeräten

    Registrierung im Luftsportgeräteverzeichnis für zulassungsfreie Ultraleichtsportgeräte beantragen

    Beschreibung

    Im Luftsportgeräteverzeichnis werden die Daten aller im Inland zugelassenen Ultraleichtflugzeuge, Ultraleichthubschrauber und Tragschrauber gespeichert. Nur registrierte Ultraleichtflugsportgeräte (UL) erhalten ein Kennzeichen.

    Luftsportgeräte ohne Zulassungspflicht benötigen in der Regel kein Kennzeichen und erhalten somit auch keinen Eintrag im Luftsportgeräteregister. Wenn Sie trotzdem ein Kennzeichen für Ihr Luftsportgerät wünschen, dann müssen Sie die Eintragung im Luftsportgeräteregister beantragen. 

    Luftsportgeräte ohne Zulassungspflicht sind zum Beispiel: 

    • Ein- oder zweisitzige Luftsportgeräte mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse bis 120 kg einschließlich Gurtzeug und Rettungsgerät
    • Unbemannte Luftfahrtsysteme (UAV)
      • Hinweis: Entfällt in Zukunft im Zuge der Umsetzung der Europäischen Verordnung zur Regelung von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAV). Dann müssen UAV nicht wie bisher nur gekennzeichnet werden, sondern sind ebenfalls zulassungspflichtig und müssen in einer Datenbank registriert werden.

     Um einen Eintrag beziehungsweise ein Kennzeichen für Ihr UL zu erhalten müssen Sie entweder eine

    • deutschen Musterprüfung oder
    • eine EU-Musterzulassung nachweisen. 

    Zuständig für die Eintragung von Ultraleichtflugzeugen und Ultraleichthubschraubern in das Luftsportgeräteverzeichnis sind die vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur beauftragten Luftsportverbände. Das sind der

    • Deutscher Aero Club e.V. und
    • der Deutscher Ultraleichtflugverband e.V.

    Gespeichert werden personenbezogene Daten wie zum Beispiel Name und Adresse des Besitzers sowie technische Daten wie zum Beispiel die

    • Art und Muster des Luftfahrzeugs sowie Werknummer der Zelle,
    • Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen des Luftfahrzeugs und
    • die Nummer des Blattes des Luftfahrzeugregisters.

    Sobald sich an den gespeicherten Daten etwas ändert, müssen Sie dies dem Luftfahrt-Bundesamt oder dem beauftragten Luftsportverband, bei dem Ihr Luftsportgerät registriert ist, mitteilen. Unter besonderen Umständen können deutsche Behörden auf Ihre Daten zugreifen. Das gilt

    • für Verwaltungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Luftverkehrs,
    • zur Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Luftverkehrsvorschriften oder
    • zur Verfolgung von Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.

    Hinweis:
    Für Luftsportgeräte wie zum Beispiel Ultraleichtflugzeuge und Ultraleichthubschrauber sind die beauftragten Luftsportverbände zuständig, hier der Deutsche Aero Club oder der Deutsche Ultraleichtflugverband. Für alle anderen Luftfahrzeuge, wie zum Beispiel Motorflugzeuge, Segelflugzeuge, Motorsegler oder Hubschrauber, ist das Luftfahrt-Bundesamt zuständig.

    Ansprechpartner

    Deutscher Ultraleichtflugverband e.V. (DULV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlweg 9

    71577 Großerlach

    Öffnungszeiten

    Montag 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 719 29301-40

    Fax: +49 719 293014-39

    E-Mail: info@dulv.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutscher Aero Club e.V. (DAeC)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 28

    38108 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    Montag 8:00 - 16:30 Uhr Dienstag 8:00 - 16:30 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:30 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:30 Uhr Freitag 8:00 - 14:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 531 23540-11

    Telefon Festnetz: +49 531 23540-0

    E-Mail: info@daec.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepass und Meldebescheinigung
    • Nachweis des Eigentumserwerbs an dem UL
    • Bei Eintragung auf Basis einer deutschen Musterprüfung:
      • Nachweis der Musterprüfung (Gerätekennblatt)
      • Nachweis der Stückprüfung des kompletten UL (sämtliche Komponenten in Kombination, erhältlich beim Hersteller beziehungsweise beauftragten Händler)
    • Bei Eintragung auf Basis der EU-Musterzulassung
      • Vollständig ausgefülltes und vom Hersteller beziehungsweise Händler gestempeltes und unterschriebene Bescheinigung, wie zum Beispiel die "Fiche D Identification" für in Frankreich zugelassenen Luftsportgeräte 

    Formulare

    Formulare: ja

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein 

    Voraussetzungen

    • Nachweis Deutsche Musterprüfung oder
    • Nachweis EU-Musterzulassung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Eintragung oder Änderung ihrer Daten im Luftportgeräteverzeichnis müssen schriftlich per Post oder per E-Mail beantragen. 

    • Drucken Sie das Antragsformular auf der Internetseite Ihres bevorzugten Luftsportverbandes aus und füllen Sie es vollständig aus. 
    • Senden Sie das Antragsformular mit den erforderlichen Unterlagen entweder 
      • per Post oder 
      • per E-Mail an die Adresse an Ihres Luftsportverbands.
    • Sofern Ihr Antrag vollständig ist, erhalten Sie per Post eine Eintragungsbescheinigung.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    5 Tage. Je nach Arbeitsaufkommen kann die Bearbeitung aber auch länger dauern.

    Kosten

    • Eintragung ins Flugsportgeräteverzeichnis: EUR 80,00
    • Änderung der Eintragung: EUR 25,00

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur am 09.12.2019

    Version

    Technisch geändert am 03.12.2024

    Stichwörter

    Ultraleichtflugzeuge, Drohnen, UL, Unbemannte Luftfahrtsysteme, UAS, Ultraleichtfluggeräte bis 120 kg, Ultraleichtfluggeräte, Ultraleichthubschrauber, Luftfahrzeugverzeichnis, Ultraleichte Tragschrauber, Luftfahrzeugregister, Luftsportgeräte, Multikopter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English