Stammdaten von Preishoheitsinhabern (PHI) für Kraftstoffe mitteilen
Wenn Sie zu den Preishoheitsinhabern (PHI) für Kraftstoffe gehören, haben Sie eine Meldepflicht gegenüber der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K). Dort müssen Sie sich registrieren lassen und zu diesem Zweck Ihre Stammdaten mitteilen.
Beschreibung
Um als Preishoheitsinhaber für Kraftstoffe (PHI) Preisänderungen an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTK-S) melden zu können, müssen Sie sich zunächst mit Ihren Stammdaten registrieren lassen.
Sie sind gegenüber der MTS-K meldepflichtig, wenn Sie:
- als Mineralölunternehmen Betreiberinnen oder Betreibern von öffentlichen Tankstellen die Verkaufspreise vorgeben und damit über die Preissetzungshoheit verfügen.
- eine öffentliche Tankstelle betreiben und die Preise für die Kraftstoffe selbst festsetzen. Dies ist auch der Fall, wenn Ihnen die Verkaufspreise unverbindlich vorgegeben wurden.
Mit der Meldepflicht sind Sie gesetzlich verpflichtet, jede Preisänderung bei den gängigen Kraftstoffen innerhalb von 5 Minuten nach der Änderung an die MTS-K zu übermitteln. Zu den gängigen Kraftstoffen zählen
- Super E5
- Super E10
- PKW-Diesel
Online-Dienst
Registrierungsbogen Meldepflichtiger
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- keine Identifizierung
Ansprechpartner
Bundeskartellamt (BKartA) - Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
Adresse
Hausanschrift
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 228 9499-525
Fax: +49 228 9499-400
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag mit folgenden Angaben
- Ihr Name
- Ihre Anschrift im Inland
- Name mindestens einer Kontaktperson
- Telefonnummer
- gegebenenfalls folgenden Angaben
- Firma
- Name einer vertretungsberechtigten Person
- Faxnummer
- E-Mail-Adresse
- Nachweise zu Ihren Angaben
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein
- Lieferschein über die Lieferung von oder Rahmenvertrag über die Belieferung mit Kraftstoffen
Voraussetzungen
- Sie verfügen über die Preissetzungshoheit für Kraftstoffe und sind damit meldepflichtig.
- Sie legen die entsprechenden Nachweise zu Ihrer Preissetzungshoheit vor.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie registrieren sich bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) bevorzugt online, aber auch per Post, E-Mail oder Fax.
Wenn Sie sich online registrieren:
- Rufen Sie den elektronischen Registrierungsbogen der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe auf und füllen Sie ihn vollständig aus. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Senden Sie das Formular elektronisch ab.
- Die MTS-K prüft die eingereichten Unterlagen und meldet sich im Falle von Rückfragen oder Nachforderungen bei Ihnen.
Wenn Sie sich per Post, E-Mail oder Fax registrieren:
- Rufen Sie den Registrierungsbogen der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe auf.
- Füllen Sie den Registrierungsbogen aus, in dem Sie der MTS-K Ihre Stammdaten mitteilen.
- Es wird ein PDF erzeugt, das Sie ausdrucken und mit den benötigten Unterlagen an die MTS-K senden.
- Die MTS-K prüft Ihre Angaben und meldet sich im Falle von Rückfragen oder Nachforderungen bei Ihnen.
Fristen
Sie müssen sich unverzüglich registrieren lassen, wenn Sie als Preishoheitsinhaber für Kraftstoffe (PHI) tätig sind.
Bearbeitungsdauer
2 Wochen bis 3 Monate (Die Bearbeitungsdauer hängt ab von: der Vollständigkeit der Angaben und Nachweise Ihre Reaktionszeit bei Rückfragen der MTS-K)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) am 16.03.2026
Stichwörter
Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, BKartA, E 10, Preissetzungshoheit, Preismelder, Tankstelleninhaberin, Mineralölunternehmen, Tankstelle, PHI, Tankstelleninhaber, Diesel, Markttransparenzstelle, E 5