• Aken (Elbe) (Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Sachsen-Anhalt)
Eingaben und Beschwerden Entgegennahme

Hinweise auf Kartellrechtsverstöße übermitteln

Wenn Sie Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Kartellrecht haben, können Sie diese als Eingabe oder Beschwerde an das Bundeskartellamt übermitteln.

Beschreibung

Eingaben und Beschwerden sind formlose Nachrichten, die Sie per

  • Online-Formular,
  • Post,
  • Telefon oder
  • E-Mail

an das Bundeskartellamt übermitteln.
Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und leitet unter Umständen ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Einleitung eines Verfahrens.

Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von

  • Kartellen oder
  • Machtmissbräuchen

führen könnten, können Sie dafür das  anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).

Ansprechpartner

Bundeskartellamt (BKartA)

Adresse

Hausanschrift

Kaiser-Friedrich-Straße 16

53113 Bonn

Öffnungszeiten

* Servicezeiten: * Montag bis Freitag: 9:30 bis 12:00 Uhr * Donnerstag auch von: 13:00 bis 16:00 Uhr

Kontakt

Fax: +49 228 9499-400

Telefon Festnetz: +49 228 9499-0

E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de

Internet

Stichwörter

BKartA, Kartellamt

Version

Technisch geändert am 03.02.2021

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • keine

Formulare

  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

  • keine

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Für Ihre Eingabe oder Beschwerde nehmen Sie schriftlich oder telefonisch Kontakt mit dem Bundeskartellamt auf.

  • Übermitteln Sie dem Bundeskartellamt Ihren Hinweis zu möglichen Verstößen gegen das Kartellrecht. Dabei haben Sie folgende Möglichkeiten:
    • Online-Formular,
    • Brief (per Post),
    • Telefon oder
    • E-Mail
  • Ihre Eingabe oder Beschwerde wird an die zuständige Stelle im Bundeskartellamt weitergeleitet.
  • Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und meldet sich bei Rückfragen bei Ihnen.
  • Das Bundeskartellamt leitet dann von sich aus ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.

Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von

  • Kartellen oder
  • Machtmissbräuchen

führen könnten, können Sie dafür das  anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).

Fristen

  • keine

Bearbeitungsdauer

  • Rückmeldung auf Eingabe oder Beschwerde: in der Regel innerhalb von 2 bis 8 Wochen

Kosten

  • keine

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 18.08.2020

Version

Technisch geändert am 28.02.2024

Stichwörter

illegale Absprachen, Wettbewerbsrecht, Wettbewerbsbeschränkung, Bundeskartellamt, Wettbewerbsverstoß, Kartellrecht, kartellrechtliche Verstöße, unlauterer Wettbewerb, marktbeherrschende Unternehmen, Kartell, Missbrauch

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English