Hinweise auf Kartellrechtsverstöße übermitteln
Wenn Sie Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Kartellrecht haben, können Sie diese als Eingabe oder Beschwerde an das Bundeskartellamt übermitteln.
Beschreibung
Eingaben und Beschwerden sind formlose Nachrichten, die Sie per
- Online-Formular,
- Post,
- Telefon oder
an das Bundeskartellamt übermitteln.
Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und leitet unter Umständen ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Einleitung eines Verfahrens.
Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von
- Kartellen oder
- Machtmissbräuchen
führen könnten, können Sie dafür das anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).
Ansprechpartner
Bundeskartellamt (BKartA)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
* Servicezeiten: * Montag bis Freitag: 9:30 bis 12:00 Uhr * Donnerstag auch von: 13:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
BKartA, Kartellamt
erforderliche Unterlagen
- keine
Formulare
- Formulare: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für Ihre Eingabe oder Beschwerde nehmen Sie schriftlich oder telefonisch Kontakt mit dem Bundeskartellamt auf.
- Übermitteln Sie dem Bundeskartellamt Ihren Hinweis zu möglichen Verstößen gegen das Kartellrecht. Dabei haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Online-Formular,
- Brief (per Post),
- Telefon oder
- Ihre Eingabe oder Beschwerde wird an die zuständige Stelle im Bundeskartellamt weitergeleitet.
- Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und meldet sich bei Rückfragen bei Ihnen.
- Das Bundeskartellamt leitet dann von sich aus ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.
Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von
- Kartellen oder
- Machtmissbräuchen
führen könnten, können Sie dafür das anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).
Fristen
- keine
Bearbeitungsdauer
- Rückmeldung auf Eingabe oder Beschwerde: in der Regel innerhalb von 2 bis 8 Wochen
Kosten
- keine
Weitere Informationen
- Informationen zu den Aufgaben des Bundeskartellamts auf der Internetseite des Bundeskartellamts
- Hinweise, Informationsmaterialien und Beispiele auf der Internetseite des Bundeskartellamts
- Broschüre "Erfolgreiche Kartellverfolgung - Nutzen für Wirtschaft und Verbraucher" auf der Internetseite des Bundeskartellamts
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 18.08.2020
Stichwörter
Bundeskartellamt, Wettbewerbsbeschränkung, illegale Absprachen, Missbrauch, Wettbewerbsrecht, marktbeherrschende Unternehmen, Kartellrecht, kartellrechtliche Verstöße, Wettbewerbsverstoß, Kartell, unlauterer Wettbewerb