Tätigkeit als Marktteilnehmer für Holz oder Holzerzeugnisse Anzeige
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    Aufnahme von Importen von Holz und Holzerzeugnissen aus Ländern außerhalb der EU melden

    Möchten Sie erstmalig Holz oder Holzprodukte von Ländern außerhalb der EU importieren, müssen Sie dies bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einmalig melden.

    Beschreibung

    Wenn Holz-Unternehmen illegal Holz schlagen, führt dies zu vielfältigen negativen Konsequenzen auf internationaler Ebene. Es trägt unter anderem zum Abbau und zur Abholzung von Wäldern bei, gefährdet Biodiversität und schwächt Forstwirtschaft.

    Wenn Sie Holz oder Holzerzeugnisse aus Ländern außerhalb der EU erstmalig in die EU importieren möchten, müssen Sie nachweisen, dass es sich um Holz und Holzerzeugnisse aus legalem Einschlag handelt.

    Dafür müssen Sie sich an bestimmte Sorgfaltspflichten halten. Die Sorgfaltspflichtregelung beinhaltet unter anderem:

    • Informationen zur Art und Herkunft des Holzes,
    • Fakten zum Lieferanten sowie
    • Verfahren zur Einschätzung und Reduzierung des Risikos, dass das Holz aus illegalem Einschlag stammen könnte.

    Damit soll der Handel mit illegal geschlagenem Holz bekämpft werden. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) überprüft, dass Sie als Marktteilnehmer die Vorgaben der Verordnung einhalten.

    Ihre Tätigkeit als Marktteilnehmer müssen Sie daher vor der Aufnahme von Importen einmalig bei der BLE anzeigen. Bitte beachten Sie, dass Sie auch Änderungen Ihrer bereits übermittelten Daten unverzüglich bei der BLE melden müssen.

    Online-Dienst

    Aufnahme von Importen von Holz und Holzerzeugnissen aus Ländern außerhalb der EU online melden

    ID: B100019_125588609

    Beschreibung

    Wenn Sie erstmalig Holz oder Holzprodukte von Ländern außerhalb der EU importieren möchten, müssen Sie dies mit dem Online-Formular einmalig melden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 413 - Wissensmanagement, Entwaldungsfreie Produkte, Holzhandelsregelungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Deichmanns Aue 29

    53179 Bonn

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Montag 9:00 - 16:00 Uhr Dienstag 9:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 9:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 9:00 - 16:00 Uhr Freitag 9:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Formular zur Anzeige der Tätigkeit als Markteilnehmer für Holz oder Holzerzeugnisse

    Voraussetzungen

    keine

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ihre Anzeige als Marktteilnehmer müssen Sie schriftlich per Brief, E-Mail oder online vornehmen:

    Per Brief und E-Mail:

    • Laden Sie das Anzeigeformular auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) herunter.
    • Füllen Sie die Anzeige vollständig aus und übermitteln Sie diese an die BLE
    • Alternativ können Sie sich per Gastzugang beim Onlinedienst "Aufnahme von Importen von Holz und Holzerzeugnissen aus Ländern außerhalb der EU online melden" anmelden, das Formular digital ausfüllen, herunterladen und versenden.
    • Nach Erhalt Ihrer Anzeige erhalten Sie nach etwa einer Woche eine Bestätigung der BLE über Ihre angezeigten Daten.

    Online:

    • Melden Sie sich mit Ihrem BundID- oder "Elster - Mein Unternehmenskonto"-Zugang bei dem Onlinedienst an.
      • Wenn Sie über keine der beiden Zugänge verfügen, müssen Sie sich neu registrieren.
    • Das Onlineformular führt Sie Schritt für Schritt durch alle Einzelheiten.

    Sie erhalten von der BLE eine Bestätigung über Ihre angezeigten Daten.

    Fristen

    Spätestens einen Tag, bevor Sie das Holz oder die Holzerzeugnisse importieren, müssen Sie die Meldung abgeben.

    Bearbeitungsdauer

    1 Woche

    1 Woche

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) am 18.11.2025

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2025

    Stichwörter

    Marktteilnehmer, Holzhandel, EU Timber Regulation, Holzmarkt, HolzSiG, Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen, Holz, Holzimport, Holzhandels-Sicherungs-Gesetz, Import, Holzerzeugnisse, Import von Holz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English