• Rödermark (Landkreis Offenbach, Hessen)
Tätigkeit als Marktteilnehmer für Holz oder Holzerzeugnisse Anzeige

Aufnahme von Importen von Holz und Holzerzeugnissen aus Ländern außerhalb der EU anzeigen

Möchten Sie erstmalig Holz oder Holzprodukte von Ländern außerhalb der EU importieren, müssen Sie dies bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einmalig anzeigen.

Beschreibung

Wenn Sie seit dem 03.03.2013 Holz oder Holzerzeugnisse erstmalig in der EU in den Verkehr bringen möchten (als sogenannter "Marktteilnehmer"), sind Sie verpflichtet, nachzuweisen, dass es sich um Holz und Holzerzeugnisse aus legalem Einschlag handelt.

Dieser Nachweis ist durch die Einhaltung bestimmter Sorgfaltspflichten zu erbringen. Die "Sorgfaltspflichtregelung" beinhaltet unter anderem:

  • Informationen zur Art und Herkunft des Holzes,
  • Fakten zum Lieferanten sowie
  • Verfahren zur Einschätzung und Reduzierung des Risikos, dass das Holz aus illegalem Einschlag stammen könnte.

Damit soll der Handel mit illegal geschlagenem Holz bekämpft werden. Die BLE überprüft die Marktteilnehmer nach einem Plan und aufgrund eines risikobasierten Ansatzes auf Einhaltung der Vorgaben der Verordnung.

Ihre Tätigkeit als Marktteilnehmer müssen Sie daher vor der Aufnahme von Importen einmalig bei der BLE anzeigen. Bitte beachten Sie, dass Sie auch Änderungen Ihrer bereits angezeigten Daten unverzüglich bei der BLE melden müssen.
 

Ansprechpartner

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Referat 524 - Tierwohl, Fleisch, Fleischerzeugnisse

Adresse

Hausanschrift

Deichmanns Aue 29

53179 Bonn

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 14:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 228 6845-0

Telefon Festnetz: +49 228 6845-3861

Fax: +49 30 18106845-3548

E-Mail: tierhaltungskennzeichnung@ble.de

Internet

Version

Technisch geändert am 12.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

keine

Formulare

Formulare: Anzeige der Tätigkeit als Marktteilnehmer für Holz oder Holzerzeugnisse

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

keine

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Ihre Anzeige als Marktteilnehmer müssen Sie schriftlich vornehmen:

  • Laden Sie das Anzeigeformular auf der Internetseite der BLE herunter. Füllen Sie die Anzeige vollständig aus und übermitteln Sie diese an die BLE.
  • Nach Erhalt Ihrer Anzeige erhalten Sie nach etwa einer Woche eine Bestätigung der BLE über Ihre angezeigten Daten.
     

Fristen

Einreichen des Antrags: 1 Tage bevor Sie das Holz oder die Holzerzeugnisse importieren

Bearbeitungsdauer

1 Woche

Kosten

keine

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 19.09.2019

Version

Technisch geändert am 22.07.2024

Stichwörter

Holzmarkt, Holzhandels-Sicherungs-Gesetz, Holzerzeugnisse, Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen, EUTR, Holzimport, Holz, EU-Holzverordnung, Holzhandel, Marktteilnehmer, EU-Binnenmarkt, EU Timber Regulation, HolzSiG

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English