Klageregister für Musterfeststellungsklagen Anmeldung

    Anschluss an eine Musterfeststellungsklage als Verbraucherin oder Verbraucher

    Wenn Sie sich als Verbraucherin oder Verbraucher einer Musterfeststellungsklage anschließen möchten, können Sie sich in ein Klageregister eintragen lassen. 

    Beschreibung

    Wenn viele Verbraucherinnen und Verbraucher vom möglichen Fehlverhalten eines Unternehmens vergleichbar betroffen sind, können mit der Musterfeststellungsklage die wichtigsten Tatsachen und Rechtsfragen gebündelt geklärt werden. So können viele einzelne Gerichtsverfahren vermieden werden.

    Anstatt selbst vor Gericht zu ziehen, können Sie sich einer Musterfeststellungsklage anschließen. Auf der Grundlage eines Urteils oder eines Vergleichs aus dieser Klage können Sie dann Ihre Ansprüche gegenüber dem Unternehmen geltend machen.

    Musterfeststellungsklagen können nur von bestimmten Verbraucherverbänden erhoben werden. Das Urteil, das im Verfahren der Musterfeststellungsklage ergeht, ist bindend für alle wirksam angemeldeten Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie können Ihre Ansprüche erst dann anmelden, wenn die Musterfeststellungsklage erhoben und im Klageregister bekannt gemacht wurde. Sie können Ihre Ansprüche bis zum Ablauf des Tages vor dem ersten Termin der Musterfeststellungsklage anmelden.

    Die Anmeldung ist kostenfrei und Sie brauchen dafür keine Anwältin und keinen Anwalt. Sie müssen bei der Anmeldung aber bestimmte Formvorgaben beachten. Am besten ist es, wenn Sie die auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz bereitgestellten Online-Formulare nutzen und diese richtig und vollständig, das heißt alle Pflichtangaben enthaltend, ausfüllen, damit Ihre Anmeldung wirksam ist.

    Die Zeit, in der Ihre Ansprüche im Klageregister angemeldet sind, wird nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet. Das bedeutet: Wenn Sie Ihre Ansprüche wirksam angemeldet haben, gehen Sie kein Risiko ein, dass Ihre Ansprüche verjähren, während Sie auf den Ausgang der Musterfeststellungsklage warten.

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Justiz (BfJ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Adenauerallee 99-103

    53113 Bonn

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Besucherdienst: Montag: 7:30 bis 16:00 Uhr Dienstag: 7:30 bis 16:00 Uhr Mittwoch: 7:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 7:30 bis 16:00 Uhr Freitag: 7.30 bis 14:00 Uhr Telefonische Sprechzeiten: Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: 9:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr Informationen zu Änderungen der Öffnungszeiten und Sprechzeiten erfahren Sie auf der Homepage des BfJ.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 99410-40

    Fax: +49 228 410-5050

    E-Mail: poststelle@bfj.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Formulare: 

    • Anmeldung von Ansprüchen und Rechtsverhältnissen zu einer öffentlich bekannt gemachten Musterfeststellungsklage (erreichbar über Öffentliche Bekanntmachungen im Klageregister)
    • Rücknahme der Anmeldung zum Klageregister
    • Anforderung einer Auskunft/ eines Auszugs über die im Klageregister erfassten Angaben
    • Mitteilung über die Änderung der Anschrift oder des Namens
    • Mitteilung über Einrichtung, Änderung oder Aufhebung einer Vertretung

    Onlineverfahren möglich: ja

    Schriftform erforderlich: nein

    persönliches Erscheinen nötig: nein
     

    Voraussetzungen

    • Ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse müssen von denselben tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen abhängen, deren Vorliegen im Rahmen der Musterfeststellungsklage geprüft wird (Feststellungsziele müssen gleich sein). Das bedeutet: Ihr individueller Fall darf nicht anders gelagert sein als in der Musterfeststellungsklage.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Um sich ins Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen zu lassen, verwenden Sie am besten die auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz bereitgestellten Online-Formulare:

    • Rufen Sie die Übersicht über Öffentliche Bekanntmachungen im Klageregister auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz auf. 
    • Wählen Sie die Musterfeststellungsklage aus, der Sie sich anschließen wollen. Auf der folgenden Seite finden Sie weitere Informationen und das für die jeweilige Klage passende Online-Formular. Füllen Sie das Formular vollständig aus. Die Angaben zum Gericht und zum Aktenzeichen des Verfahrens sind bereits vorausgefüllt. Außerdem müssen Sie angeben:
      • Ihre persönlichen Daten,
      • gegebenenfalls Angaben dazu, wer Sie rechtlich vertritt,
      • den Gegenstand und den Grund Ihres Anspruchs oder Ihres Rechtsverhältnisses. 
    • Bestätigen Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben und senden Sie das Formular ab.
    • Sie können das jeweilige Formular auch ausdrucken und ausgefüllt per Post an das Klageregister für Musterfeststellungsklagen beim Bundesamt für Justiz senden.
    • Wenn Ihre Anmeldung eingetragen wurde, bekommen Sie eine Bestätigung durch das Bundesamt für Justiz. Auch wenn Ihre Anmeldung nicht eingetragen wurde, enthalten Sie grundsätzlich eine Rückmeldung. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Anmeldung nicht alle erforderlichen Angaben enthielt oder nicht fristgerecht eingegangen ist.
    • Das Gericht stellt im Musterverfahren etwas über den strittigen Sachverhalt fest, verurteilt aber niemanden zu einer Leistung, beispielsweise einer Geldzahlung. Ihre individuellen Ansprüche müssen Sie danach gesondert einklagen. In diesem Verfahren gelten dann die Feststellungen des Musterverfahrens.

    Falls Sie nicht mehr an der Musterfeststellungsklage teilnehmen wollen, können Sie Ihre Anmeldung bis zum Ende des Tages, an dem die mündliche Verhandlung begonnen hat, zurücknehmen: 

    • Bitte verwenden Sie dafür das auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz zur Verfügung gestellte Online-Formular "Rücknahme der Anmeldung zum Klageregister" und geben Sie auf jeden Fall das Geschäftszeichen der Eintragung an. 
    • Notfalls können Sie Ihre Rücknahme auch formlos per E-Mail oder per Post melden.

    Fristen

    • Anmeldung: frühestens ab der öffentlichen Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage im Klageregister, spätestens bis zum Ende des Tages vor dem ersten Termin am zuständigen Gericht.
    • Rücknahme der Anmeldung: Wenn Sie Ihre Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage zurückziehen wollen, können Sie Ihre Anmeldung bis zum Ende des Tages zurücknehmen, an dem die mündliche Verhandlung begonnen hat.

    Bearbeitungsdauer

    • in der Regel rund 4 Wochen

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 10.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Klageregister, Sammelklage, Musterfeststellung, Verbandsklage, Musterklage, Verbraucherrechte, Anmeldung, Eine-für-alle-Klage, Rechtsdurchsetzung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English