Standortregister über gentechnisch veränderte Organismen Einsicht gewähren nicht-öffentlicher Teil

    Auskunft aus dem Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (nicht-öffentlicher Teil) beantragen

    Eine Auskunft aus dem nicht-öffentlichen Teil des Standortregisters für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) können Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit beantragen.

    Beschreibung

    Im Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen werden alle Flächen registriert, auf denen in Deutschland GVO zu wissenschaftlichen Zwecken freigesetzt oder zu kommerziellen Zwecken angebaut werden.

    Das Standortregister setzt sich aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil zusammen. Der öffentliche Teil enthält allgemeine, frei zugängliche Informationen über die Lage und Nutzung dieser Flächen. Der nicht-öffentliche Teil enthält darüber hinaus auch personenbezogene Daten wie Namen und Adressen.

    Für eine Auskunft aus dem nicht-öffentlichen Teil des Standortregisters müssen Sie einen Antrag stellen.

    Hinweis: Den öffentlichen Teil des Standortregisters können Sie ohne Antrag einsehen (siehe auch "Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (öffentlicher Teil) einsehen).

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Abteilung 4 "Gentechnik", Referat 404

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 54

    10117 Berlin

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über die Lage Ihres Grundstücks und des Grundstücks, auf dem gentechnisch veränderte Organismen freigesetzt oder angebaut werden
      (zum Beispiel einen maßstabsgetreuen Kartenausschnitt, auf dem Sie beide Grundstücke eingezeichnet haben, oder die Auskunft des Grundbuchamtes über den Abstand zwischen den beiden Grundstücken)
    • Eigentumsnachweis oder Nutzungsnachweis für Ihr Grundstück (zum Beispiel eine Kopie des Pacht- oder des Kaufvertrages)
    • Personalausweis (einfache Kopie)

    Formulare

    Formulare: Antrag auf Auskunft über personenbezogene Daten nach § 16a Abs. 5 des Gentechnikgesetzes (GenTG) über den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO)

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Nachweis des berechtigten Interesses an den Daten
    • das Interesse der betroffenen Person am Schutz dieser Daten ist nicht höher

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Auskunft aus dem Standortregister beantragen Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular:

    • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
    • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ein.
    • Per Post erhalten Sie dann die gewünschten Angaben oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Standortregister enthält für das Jahr 2017 keine Einträge.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung am 04.06.2019

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Einsicht GVO Register, Genpflanzen Register, Genmaisanbau, Anbauregister, Auskunft Standortregister

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de