• Cölbe (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen)
Kindergeld Informationserteilung

Kindergeld beantragen

Beschreibung

Als deutscher Staatsangehöriger können Sie Kindergeld beantragen, wenn Sie

  • in Deutschland Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben

  • im Ausland wohnen, aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind

Wenn Sie  nicht in Deutschland wohnen und hier auch nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz beantragen.

  • Als ausländischer Staatsangehöriger können Sie Kindergeld beantragen, wenn Sie

  • in Deutschland wohnen und eine gültige Niederlassungserlaubnis oder bestimmte andere Aufenthaltstitel besitzen (für Details hinsichtlich der Aufenthaltstitel wenden Sie sich bitte an die Familienkasse).

  • als Staatsbürger der EU, des EWR oder der Schweiz in Deutschland wohnen und/oder arbeiten. In grenzüberschreitenden Fällen bestimmt EU-Recht, welcher Staat für das Kindergeld zuständig ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Familie über Wohnsitz oder Arbeitsplatz Bezug zu mehreren EU-Staaten hat.

  • rechtskräftig anerkannter Flüchtling oder Asylberechtigter sind

Das Kindergeld müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragen. Das ist die Familienkasse, in deren Bezirk Sie wohnen. Über die folgende Internetseite können sie Ihre örtliche Familienkasse ermitteln:

www.familienkasse.de

Ansprechpartner

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Adresse

Hausanschrift

Regensburger Straße 104

90478 Nürnberg

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 911 179-0

Fax: +49 911 179-2123

E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de

Internet

Stichwörter

Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, BA, Jobcenter

Version

Technisch geändert am 26.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Bundesagentur für Arbeit (BA), Hotline der Familienkasse

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 800 45555-30(aus dem Inland (gebührenfrei))

Telefon Festnetz: +49 800 4555533(Terminvereinbarung für Videoberatung (gebührenfrei))

Telefon Festnetz: +49 911 12031010(aus dem Ausland (gebührenpflichtig))

Internet

Stichwörter

Familienkasse

Version

Technisch geändert am 08.03.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

Sie benötigen für den Antrag:

  • das Antragsformular,

  • die Geburtsurkunde oder schriftliche Erklärung über die Haushaltszugehörigkeit Ihres Kindes,

  • die Bescheinigung über Schulbesuch/Studium/Berufsausbildung Ihres Kindes, wenn es älter als 18 Jahre ist,

  • die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes,

die Steueridentifikationsnummer des Elternteils, der das Kindergeld erhalten soll.

Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Den Antrag auf Kindergeld bekommen Sie bei der zuständigen Familienkasse Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises oder online

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Rückwirkende Antragstellung bis zu vier Jahre möglich.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer können Sie bei der zuständigen Familienkasse erfragen.

Kosten

keine

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Serviceteam BMFSFJ - Themengruppe am 12.01.2017

Version

Technisch geändert am 26.02.2025

Stichwörter

Kinderzuschlag, Migranten, Flüchtlinge, Kindergeldzuschlag, Asylbewerber, Familienkasse, Migration

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English